Einstellungsvoraussetzungen für Professor(innen) / Requirements for the appointment 

 
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Die Einstellungsvoraussetzungen (wissenschaftliche, pädagogische und berufspraktische Qualifikation) sind im § 100 BerlHG geregelt. Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten, die durch Lehrerfahrungen im Rahmen einer früheren Tätigkeit nachgewiesen werden sollten, werden vorausgesetzt. Die Befähigung und Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in Grundlagenfächern und in ausgewählten Lehrveranstaltungen in englischer Sprache, zur Akquisition und Durchführung von Vorhaben im Bereich der angewandten Forschung sowie die Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule werden erwartet. Die HTW ist bestrebt, die Anzahl von Professorinnen zu erhöhen und fordert qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Tätigkeit in Teilzeit möglich. Von auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie im Fall einer Ruferteilung ihren Wohnsitz im Land Berlin nehmen.
 
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