Kommission für Entwicklungsplanung (EPK) 

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Die EPK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats:
  • zur Vorbereitung von grundsätzlichen Stellungnahmen und/oder Vorschlägen zur Strukturentwicklung der Hochschule (Entwicklungsvorhaben/Schwerpunkte der Hochschulentwicklung inkl. Internationalisierung, Grundsätze für die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit wie z.B. Service- und Fachgebietsverantwortung), insbesondere im Zusammenhang mit der abzugebenden Hochschul-Strukturplanung, mit den Hochschulverträgen und mit dem Umzug;
  • Vorbereitung von Entscheidungen zu Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen (in Zusammenwirken mit KSL und FNK);
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Gender main streaming und Chancengleichheit in den Entwicklungsvorhaben der Hochschule;
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Mitglieder der Entwicklungsplanungskommission

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt. Aktuell: Vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 bzw. 31. März 2010.
Mitglieder der Kommission für Entwicklungsplanung sind:
  • die Dekane der Fachbereiche
  • zwei akademische Mitarbeiter/innen
  • zwei sonstige Mitarbeiter/innen
  • sowie ein/e Student/in.

Die akademischen und sonstigen Mitarbeiter/innen sowie die Studentin/der Student werden vom Akademischen Senat benannt; die Dekane sind Mitglied qua Amt. Sie vertreten die ProfessorInnenschaft.
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Sitzungsleitung und Vorsitz: der Vorsitzende des Akademischen Senats

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Dekane der Fachbereiche

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Vom Akademischen Senat benannte Mitglieder

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Vom Akademischen Senat benannte stellvertretende Mitglieder

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Studierende

NN
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Sitzungstermine

Die Entwicklungsplanungskommission tagt im Semester in der Regel jeden dritten Montag eines Monats.
 
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