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Entgeltumwandlung
Das Kuratorium hat in seiner 43. Sitzung am 12.10.2010 der Weitergewährung des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 10% des jeweiligen Anlagebetrages zur Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung der Beschäftigten der Hochschule zugestimmt. Damit erhalten weiterhin alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 10 den o.g. Arbeitgeberzuschuss, die einen entsprechenden Vertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen haben. Die Gewährung des Zuschusses ist bis zum 31.12.2013 befristet. Wenn Sie Interesse an Informationen zur Entgeltumwandlung oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Frau Thomas (Tel. 50192660).
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Dienstvereinbarung Leistungsentgelt
Am 29.09.2008 wurde zwischen der Hochschulleitung und dem Personalrat eine Dienstvereinbarung über ein Leistungsentgelt nach §18 TVöD abgeschlossen. Mit Beginn des Jahres 2009 wird damit eine leistungsorientierte Bezahlung an der Hochschule umgesetzt. Als Instrumente werden Zielvereinbarungen oder die systematische Leistungsbewertung zur Anwendung kommen. Über die konkreten Inhalte der Dienstvereinbarung und ihre Umsetzung wurden die MitarbeiterInnen auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Abteilung Personalwesen und des Personalrats am 21.11.2008 informiert. Die Präsentation zum Leistungsentgelt ist hier zu finden.
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