FörderNews 02/2012 - 31.01.2012
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Sehr geehrte Professorinnen, Professoren und andere Forschungsinteressierte der HTW Berlin,
Sie erhalten die aktuelle Ausgabe des Fördernewsletters der HTW Berlin. Sollte der Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, können Sie ihn auch im Internet lesen.
Bei Interesse an aufgezeigten Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig (!) mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in spezifischen Fragen zu Förderbedingungen und -verfahren zeitig und gezielt beraten können. Wir freuen uns darauf, Ihre Ideen und Projektanträge zu unterstützen.
Diese und vorherige Ausgaben finden Sie auch direkt auf den Internetseiten der HTW Berlin. Über Ihre Anregungen, Lob und Kritik freuen wir uns. Wenn Sie den Newsletter nicht erhalten möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an diese E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Engel (EU-Consult)
Andreas Wüthrich (Technologietransfer)
Sie erhalten die aktuelle Ausgabe des Fördernewsletters der HTW Berlin. Sollte der Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, können Sie ihn auch im Internet lesen.
Bei Interesse an aufgezeigten Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig (!) mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in spezifischen Fragen zu Förderbedingungen und -verfahren zeitig und gezielt beraten können. Wir freuen uns darauf, Ihre Ideen und Projektanträge zu unterstützen.
Diese und vorherige Ausgaben finden Sie auch direkt auf den Internetseiten der HTW Berlin. Über Ihre Anregungen, Lob und Kritik freuen wir uns. Wenn Sie den Newsletter nicht erhalten möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an diese E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Engel (EU-Consult)
Andreas Wüthrich (Technologietransfer)
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Nationale Förderprogramme
Ansprechpartner:
Andreas Wüthrich
Andreas Wüthrich
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Hochschulkooperationen mit Südkorea
BMBF
Die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Hochschulbildung und Forschung soll gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit und der Zugang deutscher Wissenschaftler/innen zu koreanischen Forschungseinrichtungen und -netzwerken verbessert werden. Es werden Finanzmittel für Strukturmaßnahmen auf deutscher Seite bereitgestellt, z.B. die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsgruppe, gemeinsamer Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Datenbanken, Informationssysteme und Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen und länderübergreifender Netzwerke.
Vorhaben können in den Bereichen Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation beantragt werden.
Gefördert werden Ausgaben für
Grundausstattungen sind nicht zuwendungsfähig (EDV-Ausstattung, Büromaterial, Möbel etc.).
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 € pro Projekt und Jahr (zzgl. 20% Projektpauschale).
Projekte untergliedern sich in eine zweijährige Pilot- und daran anschließend maximal vierjährige Aufbauphase.
Fördermittel sind nicht für koreanische Partner vorgesehen. Der koreanische Partner muss einen Komplementärantrag bei der National Research Foundation of Korea stellen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Hochschulen. Unternehmen können als Partner beteiligt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 15. März 2012 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Programm
Vorhaben können in den Bereichen Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation beantragt werden.
Gefördert werden Ausgaben für
- den Aufenthalt deutscher Wissenschaftler/innen in Korea (Flugkosten, Tagegeld)
- Personal auf deutscher Seite (1 MA) zur Koordinierung der Entwicklung von Forschungsstrukturen
- Veranstaltungen
Grundausstattungen sind nicht zuwendungsfähig (EDV-Ausstattung, Büromaterial, Möbel etc.).
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 € pro Projekt und Jahr (zzgl. 20% Projektpauschale).
Projekte untergliedern sich in eine zweijährige Pilot- und daran anschließend maximal vierjährige Aufbauphase.
Fördermittel sind nicht für koreanische Partner vorgesehen. Der koreanische Partner muss einen Komplementärantrag bei der National Research Foundation of Korea stellen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Hochschulen. Unternehmen können als Partner beteiligt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 15. März 2012 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Programm
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Umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
BMU - 6. Energieforschungsprogramm
Mit den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende sind die Weichen für die Gestaltung des künftigen Energieversorgungssystems gestellt. Bis 2022 steigt Deutschland aus der Kernenergie aus; bis zur Jahrhundertmitte soll die Energieversorgung überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Die Energieeffizienz soll massiv gesteigert, der Energieverbrauch bis 2050 halbiert werden. Um dies zu erreichen, bedarf es verstärkter Anstrengungen in der Energieforschung. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur Umgestaltung des Energiesystems im Hinblick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu.
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen
Für Hochschulen beträgt die Förderung bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.
Hochschulen sind antragsberechtigt. Da die Ergebnisse der geförderten Projekte schnell in die praktische Anwendung überführt werden sollen, wird besonderer Wert auf Verbundvorhaben zwischen Hochschulen und Unternehmen gelegt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Programm
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen
- Windenergie
- Photovoltaik
- Tiefe Georthermie
- Niedertemperatur-Solarthermie
- Solarthermische Kraftwerke
- Wasserkraft und Meeresenergie
- Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme
Für Hochschulen beträgt die Förderung bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.
Hochschulen sind antragsberechtigt. Da die Ergebnisse der geförderten Projekte schnell in die praktische Anwendung überführt werden sollen, wird besonderer Wert auf Verbundvorhaben zwischen Hochschulen und Unternehmen gelegt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Programm
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EU-Förderprogramme
Ansprechpartnerin:
Anke Engel
Anke Engel
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Netzwerkaktivitäten, Konferenzen, kurzzeitige wissenschaftliche Austausche
COST (Cooperation in Science and Technology)
Das Programm hat zum Ziel, der Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaft entgegenzuwirken. Es sollen Räume und Begegnungsmöglichkeiten für einen weltweiten Wissenschaftleraustausch ermöglicht werden. Es wird aus dem Forschungsrahmenprogramm kofinanziert.
Anträge können in den folgenden fachlichen Bereichen eingereicht werden:
Gefördert werden Kosten für wissenschaftliche Netzwerkaktivitäten wie Workshops, Konferenzen, kurzzeitige wissenschaftliche Austausche, Trainings, Publikationen und Verbreitungsaktivitäten, jedoch keine Forschung.
Die durchschnittliche Förderung beträgt 100.000 € pro Jahr in einem Vierjahreszeitraum.
An einem Antrag sollten Wissenschaftler aus mindestens 5 der 36 COST-Länder beteiligt sein.
Die Ausschreibung ist zweistufig; Einreichfrist für die erste Stufe ist der 30. März 2012. Eine Antragsskizze umfasst max. 3 Seiten.
Weitere Informationen zur Ausschreibung
Anträge können in den folgenden fachlichen Bereichen eingereicht werden:
- Biomedicine and molecular biosciences;
- Chemistry and molecular sciences and technologies;
- Earth system science and environmental management;
- Food and agriculture;
- Forests, their products and services;
- Individuals, societies, cultures and health;
- Information and communication technologies;
- Materials, physics and nanosciences;
- Transport and urban development.
Gefördert werden Kosten für wissenschaftliche Netzwerkaktivitäten wie Workshops, Konferenzen, kurzzeitige wissenschaftliche Austausche, Trainings, Publikationen und Verbreitungsaktivitäten, jedoch keine Forschung.
Die durchschnittliche Förderung beträgt 100.000 € pro Jahr in einem Vierjahreszeitraum.
An einem Antrag sollten Wissenschaftler aus mindestens 5 der 36 COST-Länder beteiligt sein.
Die Ausschreibung ist zweistufig; Einreichfrist für die erste Stufe ist der 30. März 2012. Eine Antragsskizze umfasst max. 3 Seiten.
Weitere Informationen zur Ausschreibung
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Aufruf zu spezifischen IKT-Themen
FP7/ Cooperations/ ICT-2012-9
Die EU-Kommission hat einen neuen Aufruf im Thema 3 Informations- und Kommunikationstechnologien veröffentlicht. Folgende Förderschwerpunkte des Arbeitsprogramms 2011-2012 sind berührt:
Die Förderquote liegt je nach Art der Aktivitäten innerhalb des Projektes bei 75% (Forschung), 50% (Demo), 100% (Management).
Üblich sind Projektlaufzeiten zwischen 2 und 5 Jahren.
Hochschulen sind antragsberechtigt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Einreichungsfrist endet am 17. April 2012.
Zu den Unterlagen (Ausschreibungstext, Arbeitsprogramm, Leitfäden für Antragsteller/-innen)
- Challenge 2: Cognitive systems and robotics
- 2.1 Cognitive Systems and Robotics
- Challenge 4: Technologies for Digital Content and Languages
- 4.3 Digital Preservation
- Challenge 5: ICT for Health, Ageing Well, Inclusion and Governance
- 5.2 Virtual Physiological Human
- Challenge 8: ICT for Learning and Access to Cultural Resources
- 8.2 ICT for access to cultural resources
- Future and Emerging Technologies - FET proactive:
- 9.9 FET Proactive: Quantum ICT (QICT) including ERA-NET-Plus
9.10 FET Proactive: Fundamentals of Collective Adaptive Systems (FOCAS)
9.11 FET Proactive: Neuro-Bio-Inspired Systems (NBIS)
9.12 Coordinating Communities, Identifying new research topics for FET Proactive initiatives and Fostering Networking of National and Regional Research Programmes
Die Förderquote liegt je nach Art der Aktivitäten innerhalb des Projektes bei 75% (Forschung), 50% (Demo), 100% (Management).
Üblich sind Projektlaufzeiten zwischen 2 und 5 Jahren.
Hochschulen sind antragsberechtigt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Einreichungsfrist endet am 17. April 2012.
Zu den Unterlagen (Ausschreibungstext, Arbeitsprogramm, Leitfäden für Antragsteller/-innen)
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