FörderNews 02/2012 - 31.01.2012 

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Sehr geehrte Professorinnen, Professoren und andere Forschungsinteressierte der HTW Berlin,

Sie erhalten die aktuelle Ausgabe des Fördernewsletters der HTW Berlin. Sollte der Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, können Sie ihn auch im Internet lesen.

Bei Interesse an aufgezeigten Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig (!) mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in spezifischen Fragen zu Förderbedingungen und -verfahren zeitig und gezielt beraten können. Wir freuen uns darauf, Ihre Ideen und Projektanträge zu unterstützen.

Diese und vorherige Ausgaben finden Sie auch direkt auf den Internetseiten der HTW Berlin. Über Ihre Anregungen, Lob und Kritik freuen wir uns. Wenn Sie den Newsletter nicht erhalten möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an diese E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Engel (EU-Consult)
Andreas Wüthrich (Technologietransfer)
 
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Nationale Förderprogramme 

Ansprechpartner:
Andreas Wüthrich
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Hochschulkooperationen mit Südkorea

BMBF

Die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Hochschulbildung und Forschung soll gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit und der Zugang deutscher Wissenschaftler/innen zu koreanischen Forschungseinrichtungen und -netzwerken verbessert werden. Es werden Finanzmittel für Strukturmaßnahmen auf deutscher Seite bereitgestellt, z.B. die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsgruppe, gemeinsamer Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Datenbanken, Informationssysteme und Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen und länderübergreifender Netzwerke.

Vorhaben können in den Bereichen Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation beantragt werden.

Gefördert werden Ausgaben für
  • den Aufenthalt deutscher Wissenschaftler/innen in Korea (Flugkosten, Tagegeld)
  • Personal auf deutscher Seite (1 MA) zur Koordinierung der Entwicklung von Forschungsstrukturen
  • Veranstaltungen

Grundausstattungen sind nicht zuwendungsfähig (EDV-Ausstattung, Büromaterial, Möbel etc.).

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 € pro Projekt und Jahr (zzgl. 20% Projektpauschale).

Projekte untergliedern sich in eine zweijährige Pilot- und daran anschließend maximal vierjährige Aufbauphase.

Fördermittel sind nicht für koreanische Partner vorgesehen. Der koreanische Partner muss einen Komplementärantrag bei der National Research Foundation of Korea stellen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Hochschulen. Unternehmen können als Partner beteiligt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 15. März 2012 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu diesem Programm
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Umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung

BMU - 6. Energieforschungsprogramm

Mit den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende sind die Weichen für die Gestaltung des künftigen Energieversorgungssystems gestellt. Bis 2022 steigt Deutschland aus der Kernenergie aus; bis zur Jahrhundertmitte soll die Energieversorgung überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Die Energieeffizienz soll massiv gesteigert, der Energieverbrauch bis 2050 halbiert werden. Um dies zu erreichen, bedarf es verstärkter Anstrengungen in der Energieforschung. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur Umgestaltung des Energiesystems im Hinblick auf einen Hauptanteil erneuerbarer Energien zu.

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen
  • Windenergie
  • Photovoltaik
  • Tiefe Georthermie
  • Niedertemperatur-Solarthermie
  • Solarthermische Kraftwerke
  • Wasserkraft und Meeresenergie
  • Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme

Für Hochschulen beträgt die Förderung bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.

Hochschulen sind antragsberechtigt. Da die Ergebnisse der geförderten Projekte schnell in die praktische Anwendung überführt werden sollen, wird besonderer Wert auf Verbundvorhaben zwischen Hochschulen und Unternehmen gelegt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu diesem Programm
 
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