Alle Schritte zu einer erfolgreichen Bewerbung an der HTW Berlin 

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Checkliste mit Stift [Foto: Fotolia]
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Schritte im Bewerbungsablauf für Sie zusammengefasst, um Ihnen die Bewerbung für ein Studium an der HTW so leicht wie möglich zu machen. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig, bevor Sie zur Online-Bewerbung übergehen.
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VOR DER BEWERBUNG

1. Informieren Sie sich umfassend über Ihren Wunsch-Studiengang und das Studium an der HTW

Bevor Sie sich für einen Studienplatz an der HTW Berlin bewerben, sollten Sie sich gründlich und umfassend über das Studienangebot an der HTW Berlin informieren. Detaillierte Informationen zu den Studiengängen, der Unterrichtssprache und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der Übersicht über die Studiengänge. Dort sehen Sie auch, ob Ihr Wunsch-Studiengang im Winter- oder im Sommersemester angeboten wird.

Klicken Sie auf Ihren Wunsch-Studiengang und Sie gelangen zu einer Übersichtseite. Dort können Sie detaillierte Informationen zu den Studieninhalten, möglichen Berufsfeldern, einem geforderten Vorpraktikum und ggf. weiteren Voraussetzungen wie Eignungsprüfungen oder Vorpraktikum in einer PDF-Datei nachlesen.

Ihre konkreten Fragen zum Studiengang beantwortet Ihnen der jeweilige Studiengangsfachberater. Namen und Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Übersichtsseite Ihres Wunsch-Studiengangs. Bei allgemeinen Fragen zum Studium an der HTW und den angebotenen Studiengängen können Sie sich an die Allgemeine Studienberatung wenden.
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2. Informieren Sie sich über die Zulassungsbeschränkungen (NC-Tabelle)

Die meisten Studiengänge an der HTW unterliegen einer Zulassungsbeschränkung/ Auswahlverfahren [PDF, 454 KB], das heißt, dass es wesentlich mehr Bewerber als freie Studienplätze gibt und deshalb leider nicht jeder Bewerber einen Studienplatz erhalten kann.

In den zulassungsfreien Studiengängen hingegen können Sie auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten, wenn Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen ordnungsgemäß beworben haben und die Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs erfüllen.
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Für die Zulassung zum Studium an der HTW Berlin muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
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3. Informieren Sie sich über die besonderen Zulassungsvoraussetzungen Ihres Wunsch-Studiengangs

Wie Sie in der Übersicht der Studiengänge sehen können, gelten neben allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für einige Studiengänge weitere besondere Zugangsvoraussetzungen. Diese müssen ebenfalls unbedingt erfüllt sein, damit Ihre Bewerbung am Zulassungsverfahren teilnehmen kann. Es gibt folgende besondere Zulassungsvoraussetzungen:
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=> Vorpraktikum

Tafel auf der mit Kreide Qualifikation steht [Foto: Gerd Altmann/pixelio.de]Einige Bachelorstudiengänge an der HTW fordern als Zulassungvoraussetzung ein einschlägiges Vorpraktikum von in der Regel mindestens 13 Wochen (bei einzelnen Studiengängen auch erheblich länger). Dieses Praktikum muss in der Regel bereits ganz oder teilweise (abhängig von den Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs) zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung an der HTW abgeleistet sein und durch ein entsprechendes Praktikumszeugnis belegt werden. Im Einzelfall kann bei Nachweis eines Praktikumsplatzes (z.B. durch Vorlage eines Praktikumsvertrags) der Praktikumsnachweis auch bis Studienbeginn am 01.04. (Sommersemester) bzw. 01.10. (Wintersemester) nachgereicht werden. Bitte informieren Sie sich über die für Ihren Wunschstudiengang geltenden Anforderungen auf den Studiengangsseiten und Informationsmaterialien, die Sie auf der Liste der Studiengänge abrufen können. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Vorpraktikum
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=> Mappe/Eignungsprüfung

Eine Ansammlung von BüromaterialEinige gestalterische Studiengänge erfordern die Teilnahme an speziellen Eignungsprüfungen und die Abgabe von Mappen mit Arbeitsproben. Dies erfordert eine seperate Bewerbung im Fachbereich. Bitte beachten Sie, dass die Termine dafür mehrere Monate vor dem Bewerbungsschluss liegen. Die Bedingungen für die Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte den Informationen für Studieninteressierte aus der Übersicht der Studiengänge an der HTW: Zu den Studiengängen
Informationen zu Vorbereitungskursen auf künstlerisch gestaltende Studiengänge erhalten Sie hier: disegno - Studienvorbereitende Kurse. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie auf unserer Homepage: Mappe/Eignungsprüfung
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=> Sprachnachweis

Eine Ansammlung von bunten Buchstaben [Foto: Gerd Altmann/pixelio.de]
Für englischsprachige Studiengänge ist bereits mit der Bewerbung ein Englisch-Nachweis in Form einer anerkannten englischen Sprachprüfung nachzuweisen. Deutsche Staatsbürger, die Ihren Schul-/Universitätsabschluss im Ausland erworben haben, müssen zusätzlich zu Ihren allgemeinen Bewerbungsunterlagen Ihre Deutschkenntnisse in Form einer anerkannten deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Alle Informationen finden Sie unter: Sprachliche Voraussetzungen
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4. Besuchen Sie gegebenenfalls studienvorbereitende Kurse

Das Berliner Institut für Akademische Weiterbildung (BIfAW) der HTW bietet verschiedene Kurse zur Studienvorbereitung an, zum Beispiel in den Bereichen Modegrafik, Nähtechnik, figürliches Zeichnen, Englisch, Mathematik und Physik. Diese Kurse sind kostenpflichtig.
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DIE BEWERBUNG

Die Bewerbung zum Studium an der HTW muss innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fristen erfolgen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um Ausschlussfristen! Eine Bewerbung außerhalb dieser Fristen ist nicht möglich. Die Online-Bewerbung ist jeweils nur in dieser Zeit und auch nur für die im betreffenden Semester startenden Studiengänge freigeschaltet.

Ihre Bewerbung nimmt nur dann am Zulassungsverfahren teil, wenn Sie innerhalb der Bewerbungsfristen sowohl eine gültige Online-Bewerbung ausgefüllt haben und - wenn erforderlich - vollständige Bewerbungsunterlagen in Papierform (NICHT per E-Mail!) eingereicht haben. Maßgeblich ist das Eingangsdatum Ihrer Unterlagen, nicht der Poststempel. Diese Fristen gelten auch für Studierende, die den Studiengang oder die Hochschule wechseln möchten.

Bitte beachten Sie die vorgezogenen Termine zur Bewerbung für Eignungsprüfungen.
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DIE BEWERBUNGSFRISTEN

Unbedingt beachten! Ausschlussfristen! Bewerbungen außerhalb dieser Fristen sind NICHT möglich!

Ihr Wunsch-Studiengang startet imIhre Bewerbung muss innerhalb folgender Frist erfolgen:
Wintersemester (ab 1. Oktober)20. Mai - 15. Juli
Sommersemester (ab 1. April)20. November - 15. Januar
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DER BEWERBUNGSABLAUF

1. Online-Bewerbung ausfüllen

Füllen Sie innerhalb der oben genannten Bewerbungsfristen zuerst eine Online-Bewerbung direkt auf unserer Homepage aus:
Online-BewerbungComputermäuse; Foto: Salvatore Vuono / FreeDigitalPhotos.net

Nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung erhalten Sie automatisch eine Bewerbernummer, eine Liste der einzureichenden Unterlagen sowie eine Postadresse, an die Sie Ihre Unterlagen senden können.

Ihre Kontaktadresse
Bitte geben Sie beim Ausfüllen der Online-Bewerbung eine zustellfähige Kontaktadresse in Deutschland an, da die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide per Post versandt werden und eine Zustellung ins Ausland erfahrungsgemäß sehr lange dauern kann. Die Annahme eines Studienplatzes ist an Fristen gebunden, die Sie aufgrund der langwierigen und schwierigen Zustellung ins Ausland möglicherweise verpassen könnten.Sollten Sie dennoch eine Kontaktadresse im Ausland angeben, tun Sie dies auf eigene Verantwortung. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie den Stand Ihrer Bewerbung in diesem Fall regelmäßig selbst über die Online-Statusabfrage prüfen müssen, um zu verhindern, dass Sie aufgrund fehlender Postzustellung Annahmefristen versäumen.

Beachten Sie:
Jeder Bewerber und jede Bewerberin kann nur eine einzige gültige Online-Bewerbung ausfüllen. Jedes Mal, wenn Sie eine weitere Online-Bewerbung ausfüllen, werden die vorangegangenen Online-Bewerbungen automatisch vom System gelöscht. Es verbleibt jeweils nur die aktuellste Online-Bewerbung.



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2. Bewerbungsunterlagen einreichen

Rosafarbener Briefkasten vor Fenster [Foto: Robert Kneschke/pixelio.de]Für einen Teil der Studiengänge an der HTW Berlin erfolgt die Bewerbung papierlos, für andere Studiengänge und bestimmte Bewerbergruppen ist das Einreichen von Papierunterlagen erforderlich. Ob für Ihre Bewerbung das Einreichen von Papierunterlagen erforderlich ist oder nicht, erfahren Sie am Ende der Online-Bewerbung. Anhand Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung wird am Ende des Online-Bewerbungsformulars eine Dokumentenliste generiert, die alle von Ihnen einzureichenden Unterlagen aufführt. Schreiben Sie Ihre Bewerbernummer auf Ihre Bewerbungsunterlagen und reichen Sie diese in Papierform per Post ein (senden Sie keine Unterlagen per e-Mail!). Ihre Unterlagen müssen vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist an der HTW eingegangen sein, andernfalls wird Ihre Bewerbung automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bitte senden Sie keine Unterlagen unaufgefordert ein. Diese können nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt werden.

Weitere Informationen zur papierlosen Bewerbung finden Sie auch hier: Papierlose Bewerbung Info-Blatt [PDF, 33KB]

Alle notwendigen Dokumente können als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Sollten Sie nur einfache Kopien einreichen, müssen Sie im Falle einer Zulassung bis zum Studienbeginn Ihre Originalunterlagen vorzeigen.

Kostenlose beglaubigte Kopien erhalten Sie z.B. bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie auch bei den Bürgerämtern.

Informationen, wie Sie beglaubigte Dokumente im Ausland erstellen lassen können, erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.

Alle Bewerbungsunterlagen können ausschließlich in DEUTSCHER oder ENGLISCHERSPRACHE eingereicht werden. Dokumente in anderen Fremdsprachen müssen zwingend mit beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzungen eingereicht werden, andernfalls werden Sie nicht akzeptiert.

Vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie in den Gelben Seiten oder
auf der Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V.



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Änderungen an Ihrer Bewerbung
Sollten Sie im Nachhinein noch Änderungen zu Ihren Kontaktdaten vornehmen wollen (z.B. Ihre Adresse, die Telefonnummer etc.), schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Referat Zulassung und Immatrikulation unter Angabe Ihrer Bewerbernummer und Ihres gewählten Studiengangs.

Änderungen Ihres gewählten Studiengangs sind nur möglich, indem Sie eine neue Online-Bewerbung ausfüllen. Bitte denken Sie daran, dass Ihre vorangegangenen Online-Bewerbungen (und Online-Bewerbernummern) mit dem Ausfüllen einer neuen Online-Bewerbung ungültig und gegenstandslos werden, da an deren Stelle Ihre neue Online-Bewerbung (und Online-Bewerbernummer) tritt.


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3. Informationen zu den erforderliche Bewerbungsunterlagen

Schwarzes Brett auf dem Flur.

Nachdem Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt haben, erhalten Sie automatisch eine persönliche Dokumentenliste, die alle erforderlichen Unterlagen enthält. Wenn in Ihrem Fall keine Papierunterlagen einzureichen sind, werden Sie darüber ebenfalls am Ende der Online-Bewerbung über die Dokumentenliste informiert. Weitere Informationen zur papierlosen Bewerbung bzw. zu den ggf. einzureichenden Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf unser Homepage: Bewerbungsunterlagen und in den folgenden Info-Dateien:



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4. Der aktuelle Stand Ihrer Bewerbung

Stift und Tastatur [Foto: Bobo Ling/Fotolia]
Über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie sich jederzeit online in der Statusabfrage informieren. Halten Sie Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Bewerbernummer zum Log-In bereit. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Online-Statusabfrage und sehen Sie von zusätzlichen Anfragen per e-Mail oder Telefon ab, da diese die Bearbeitung der Bewerberakten unnötig verzögern.
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WEITERE HINWEISE

(1) Studiengangs-/Hochschulwechsel

Zwei Wegweiser nach links und rechts [Foto: M.E./pixelio.de]
Studiengangs- und Hochschulwechsler/-innen bewerben sich ebenfalls wie oben beschrieben online direkt auf unserer Homepage. Innerhalb der Bewerbungsfrist (siehe oben) müssen Sie neben Ihren allgemeinen Bewerbungsunterlagen in jedem Fall zusätzlich vollständige Nachweise über alle bisherigen Studienzeiten in Deutschland einreichen. Unabhängig davon, ob die bisher studierten Studiengänge artverwandt oder artfremd zu dem neu angestrebten Studiengang sind. Ohne diese Nachweise ist die Bewerbung unvollständig und wird vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.





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(2) Anrechnung von Studienleistungen

Keine Verwaltung kommt ohne aus: Stempel und StempelkissenWenn Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland bereits studiert haben, prüfen Sie unbedingt, ob die erbrachten Leistungen auf Ihr angestrebtes Studium anrechenbar sind. Nur Studienleistungen, welche im Ausland erbracht wurden, müssen nicht angerechnet werden.
Bitte vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den Studieninhalten des von Ihnen angestrebten Studiengangs. Einen Studienplan finden Sie in den Informationen für Studieninteressierte.
Auskünfte, welche der bisher erbrachten Leistungen vergleichbar sein könnten, erhalten Sie beim Studienfachberater des jeweiligen Studienganges.
Zu den Studiengängen


Zur Anrechnung von Studienleistungen sind die Leistungsübersicht (Notenspiegel), Lehrinhalte der einzelnen Vorlesungen (zu finden im Vorlesungsscript, Studienführer bzw. Internet) und die Semesterwochenstunden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss (15.01. bzw. 15.07.) einzureichen.
Ohne diese Unterlagen kann keine Anrechnung von Studienleistungen und keine Einstufung in ein höheres Semester erfolgen. Demzufolge müssen diese Unterlagen zum Bewerbungsschluss vorliegen, da Ihre Bewerbung ansonsten nicht am Zulassungsverfahren teilnimmt.
Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen und die Semestereinstufung trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches.
Zu den Hinweisen für Hochschulwechsler [PDF, 48,6 KB]


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(3) Zweitstudienbewerber

Zwei lange Schatten von Menschen [Foto: Jetti Kuhlemann/pixelio.de]Zweitstudienbewerber sind solche Bewerber, die bereits ein erstes Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich auf dem gleichen akademischen Niveau für ein zweites Studium bewerben möchten (also nach einem 1. Bachelor-Abschluss, ein 2. Bachelor-Studium anstreben - oder nach einem 1. Master-Abschluss, ein 2. Master-Studium absolvieren möchten).

Zweitstudienbewerber müssen sich ebenfalls wie oben beschrieben innerhalb der genannten Bewerbungsfristen online direkt auf unserer Homepage bewerben und zusätzlich zu Ihren allgemeinen Bewerbungsunterlagen in jedem Fall vollständige Nachweise über Ihren ersten akademischen Abschluss (inkl. Abschlusszeugnis, Notenspiegel, Angabe Semesterwochenstunden, Stoffinhaltsbeschreibungen) vorlegen (dies sind die im Infoblatt für Hochschulwechsler [PDF] genannten Unterlagen) UND ein ein Motivationsschreiben einreichen, das Ihren Zweitstudienwunsch ausführlich und nachvollziehbar begründet. Sollten diese Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist an der HTW eingegangen sein, wird Ihre Bewerbung vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.


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(4) Gast- und Nebenhörer

Vogelhaus, auf dem Willkommen steht [Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de]Nebenhörer
Studierende anderer deutscher Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der HTW teilnehmen wollen, können auf Antrag als Nebenhörer zugelassen werden.

Gasthörer
Gasthörer sind noch an keiner deutschen Hochschule als Studierende eingeschrieben. Sie können auf Antrag an einzelnen Lehrveranstaltungen (maximal 8 Semesterwochenstunden) teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Gasthörerschaft kein Studium für die Ausländerbehörde darstellt, weil Sie nicht an der Hochschule immatrikuliert werden.

Informationen für Gast- und Nebenhörer
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(5) Sonderanträge

Härtefall, Verbesserung der Wartezeit oder der Durchschnittsnote

Nussknacker und Nuesse [Foto: Joujou/pixelio.de]Bitte prüfen Sie genau vor Stellen dieser Anträge, ob diese für Sie zutreffen. Grundsätzlich müssen alle Angaben mit Dokumenten belegt werden. Bitte lesen Sie den Inhalt der Anträge und lassen sich im Zweifelsfall beraten. Der Antrag und die Belege müssen zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfristen in Papierform eingereicht werden.

Sonderanträge auf Berücksichtigung von Härtefällen oder Nachteilsausgleiche [PDF, 126 KB]
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NACH DER BEWERBUNG

Ihre Zulassung und Immatrikulation

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie per Post an die von Ihnen in der Online-Bewerbung angegebene Kontaktadresse einen schriftlichen Bescheid über Ihre Zulassung. Der Zulassungsbescheid enthält alle Informationen für die Annahme des Studienplatzes und den weiteren Ablauf bis zu Ihrer tatsächlichen Immatrikulation als Studierender der HTW Berlin.

Sollten Sie keinen Studienplatz erhalten haben, wird Ihnen per Post ein entsprechender Ablehnungsbescheid zugestellt, welcher Informationen über Ihre Teilnahme an einem möglichen Nachrückverfahren enthält.

Die Zulassungs-/Ablehnungsbescheide werden schnellstmöglich voraussichtlich drei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist versandt. Die Zulassungen in eventuell stattfindenden Nachrückverfahren können noch bis Semesterbeginn erfolgen.

Wenn Sie Ihren Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie innerhalb von zehn Tagen Ihre Annahmeerklärung im Referat Zulassung und Immatrikulation einreichen sowie den Semesterbeitrag innerhalb der Zehn-Tages-Frist überweisen. Weitere im Zulassungsbescheid genannte Unterlagen müssen bis Semesterbeginn eingereicht werden.

Weitere Informationen:
 
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