Belegung
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Belegungspflicht an der ZE Fremdsprachen
An der Zentraleinrichtung Fremdsprachen ist die Belegung der Sprachveranstaltung Voraussetzung für Kursteilnahme und Prüfungszulassung. Mit der erstmaligen Belegung eines Kurses beginnt die Wiederholbarkeitsfrist innerhalb der zwei nachfolgenden Semester zu zählen - auch wenn keine Prüfungsversuche stattfinden.
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Belegungsform "Online" oder "Liste"
Die Belegung der Fremdsprachenkurse erfolgt mit den u.g. Ausnahmen* durch die Studenten der HTW online über LSF.
Nähere Informationen zum Online-Portal LSF und dem Belegungsverfahren finden Sie unter Kursbelegung
*Ausnahmen:
Belegungslisten zur schriftlichen Anmeldung ab erste Lehrveranstaltung werden für folgende Sprachkurse / teilnehmende Personen vom unterrichtenden Lehrer bereitgehalten:
Gast- und Nebenhörer aber auch Nachzügler mit Belegungswunsch nach Ablauf der Belegfrist wenden Sie sich bitte direkt vor dem Unterricht an den Dozenten.
Es gelten die gleichen Fristen wie bei der Online-Belegung.
Nähere Informationen zum Online-Portal LSF und dem Belegungsverfahren finden Sie unter Kursbelegung
*Ausnahmen:
Belegungslisten zur schriftlichen Anmeldung ab erste Lehrveranstaltung werden für folgende Sprachkurse / teilnehmende Personen vom unterrichtenden Lehrer bereitgehalten:
- Diplom-Studenten und Studenten nach alten Bachelor-Ordnungen
- Kurse die von HTW-Studenten zusätzlich belegt werden, weil sie Ihre Sprachen laut Stundentafel schon absolviert haben.
- Teilnehmende Gasthörer und Nebenhörer (einschl. Studierende und Austauschstudierende aus kooperierenden Einrichtungen) in allen Kursen
- Kurse an oder für andere Einrichtungen
Gast- und Nebenhörer aber auch Nachzügler mit Belegungswunsch nach Ablauf der Belegfrist wenden Sie sich bitte direkt vor dem Unterricht an den Dozenten.
Es gelten die gleichen Fristen wie bei der Online-Belegung.
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Hinweise zu Belegung und Belegrücktritt
- Studierende des ersten Semesters haben durch eine Vorab-Belegung auf Basis des Musterbelegungsplanes auch einen regulären Fremdsprachenkurs ihres Studienganges im Stundenplan, sofern Sprachen im ersten Semester geplant sind. Sollten Sie hier eine andere Sprache oder zusätzlich eine Zweitsprache belegen wollen, müssen Sie dies selbständig innerhalb der Fristen (nach Maßgabe freier Plätze) belegen und von dem nicht gewünschten Kurs zurücktreten.
- Wiederholer, die nach Phase 2 nicht automatisch einen Platz erhalten haben, melden sich bitte mit einem LSF- Ausdruck, auf dem die von Ihnen angemeldeten Lehrveranstaltungen aufgeführt sind, in der Sprechstunde der Sprachgruppenleitung oder bei der Verwaltung der ZE Fremdsprachen.
- Schwerbehinderte, Alleinerziehende oder Leistungssportler, die Belegungsprobleme haben, melden sich bei der Fachbereichsverwaltung bitte mit den jeweiligen Nachweisen und einem LSF-Ausdruck, auf dem die von Ihnen angemeldeten Lehrveranstaltungen aufgeführt sind!
- Mit der Belegfrist endet auch die Rücktrittsfrist für alle Kurse . Belegung und Rücktritt nach Ablauf der Belegfrist sind ausgeschlossen.
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Beratung
Sie finden
Wenn Sie für die Belegung noch individuelle Beratung benötigen, bieten die Sprachgruppenleitungen außer den normalen Sprechzeiten vor Semesterbeginn noch zusätzliche Termine an.
An diesen Tagen werden auch Einschreibungen für Gast- und Nebenhörer vorgemerkt.
Zusätzliche Beratungen können insbesondere Studenten des ersten Semesters nutzen, wenn sie infolge nicht adäquater Vorkenntnisse oder der individuellen Wahl eines möglichen anderen Sprachenprogramms (vgl. jeweilige Studienordnung) Sprachlehrveranstaltungen abweichend von den in ihrem Stundenplan festgelegten wählen möchten.
- Informationen zu den Anforderungen der Sprachausbildung in Ihrer Studienordnung,
- studiengangsgebundene Sprachkurse im Vorlesungsverzeichnis Ihres Studienganges,
- alle Sprachkurse des Semesters zu Ihrer Information unter Sprach- und Kursangebot .
- alle Sprachkurse des Semesters für die Belegung über das LSF-Portal .
Wenn Sie für die Belegung noch individuelle Beratung benötigen, bieten die Sprachgruppenleitungen außer den normalen Sprechzeiten vor Semesterbeginn noch zusätzliche Termine an.
An diesen Tagen werden auch Einschreibungen für Gast- und Nebenhörer vorgemerkt.
Zusätzliche Beratungen können insbesondere Studenten des ersten Semesters nutzen, wenn sie infolge nicht adäquater Vorkenntnisse oder der individuellen Wahl eines möglichen anderen Sprachenprogramms (vgl. jeweilige Studienordnung) Sprachlehrveranstaltungen abweichend von den in ihrem Stundenplan festgelegten wählen möchten.
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Neben- und Gasthörer
Freie Plätze stehen auch anderen Interessenten zur Verfügung.
Nebenhörer werden gebeten, ihren Studentenausweis vorzuweisen und zusätzlich einen Nebenhörerantrag auszufüllen.
Nebenhörerantrag [PDF, 33 KB]
Für Gasthörer wird ein Gasthörerentgelt in Rechnung gestellt. Gebühren, Voraussetzungen und Hinweise zu den privatrechtlich zustande kommenden Verträgen finden Sie auf dem Gasthörerantrag.
Gasthörerantrag [PDF, 39 KB]
ZurückNebenhörer werden gebeten, ihren Studentenausweis vorzuweisen und zusätzlich einen Nebenhörerantrag auszufüllen.
Nebenhörerantrag [PDF, 33 KB]
Für Gasthörer wird ein Gasthörerentgelt in Rechnung gestellt. Gebühren, Voraussetzungen und Hinweise zu den privatrechtlich zustande kommenden Verträgen finden Sie auf dem Gasthörerantrag.
Gasthörerantrag [PDF, 39 KB]

