Vertiefende Sprachausbildung
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Die vertiefende Sprachausbildung hat die Erlangung hoher Sprachkompetenz in Vorbereitung eines Studien- und/oder Praktikumsaufenthalts im Ausland zum Ziel. Zu diesem Zweck kann der lt. Studienordnung festgelegte Minimalanteil an Sprachmodulen unter Wegfall von AWE-Modulen um zusätzliche Sprachmodule erweitert werden; in Diplom-Studiengängen i. d. R. von 8 bzw. 12 auf 20 SWS, in Bachelor-Studiengängen i. d. R. von 8 auf 12 SWS.
Nur in Diplom-Studiengängen, wo die vertiefende Sprachausbildung auch Variante 2 genannt wird, ist diese bei der in der Zentraleinrichtung Fremdsprachen dafür verantwortlichen Lektorin, Frau Bradschetl, zu beantragen.
Nur in Diplom-Studiengängen, wo die vertiefende Sprachausbildung auch Variante 2 genannt wird, ist diese bei der in der Zentraleinrichtung Fremdsprachen dafür verantwortlichen Lektorin, Frau Bradschetl, zu beantragen.
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Beantragung der vertiefenden Sprachausbildung (nur noch für die auslaufenden Diplom-Studiengänge)
Die vertiefende Sprachausbildung sollte im 1. oder 2. Semester des Grundstudiums beantragt werden.
Zurück- Sie belegen zunächst einen regulären Sprachkurs, wie ihn Ihr Studienplan vorsieht.
- Im Verlaufe der ersten Semesterwochen stellen Sie bei Frau Bradschetl einen schriftlichen Antrag für die vertiefende Sprachausbildung und vereinbaren mit ihr eine individuelle Kursabfolge über die erforderliche Gesamt-SWS-Zahl Ihrer Sprachausbildung.
- Kopien von Antrag und Kursprogramm werden an den Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs und an das Referat Prüfungsverwaltung weitergeleitet.
