Sprachausbildung 

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In allen Studiengängen sind Fremdsprachen als Wahl-Pflichtfach (WP) nachzuweisen.

Die Sprachanforderungen für Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium sind in den betreffenden Studienordnungen der Studiengänge festgeschrieben, d. h.
  • ein bis drei Varianten der Sprachausbildung zur Wahl, darunter ggf. auch eine vertiefende Sprachvariante
  • die Verteilung der Sprachmodule auf die Semester
  • ein mindestens zu erreichendes Abschlussniveau
Informieren Sie sich bitte dazu in der für Sie zutreffenden Studien- und Prüfungsordnung. Diese finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
 
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Anerkennung von Sprachnachweisen 

Wenn Sie sich bei Aufnahme Ihres Studiums an der HTW zuvor erworbene Sprachnachweise anrechnen lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Belegfrist des ersten Studiensemesters einen entsprechenden Antrag auf Anrechnung beim Referat Immatrikulation und Zulassung stellen, der zur weiteren Bearbeitung an die Zentraleinrichtung Fremdsprachen weitergeleitet wird.
Nähere Informationen: Anrechung von Studienleistungen

Wollen Sie sich später erworbene Sprachnachweise anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an die stellvertretende Leiterin der Zentraleinrichtung Fremdsprachen, Frau Dreßler.
 
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Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen 

Die in unserem Modulsystem zu erreichenden Niveaustufen (Grundstufe 1 bis Oberstufe 3) orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und sind somit europaweit vergleichbar.
Die Vergleichstabelle finden Sie unter Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen
 
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