Exmatrikulation 

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Exmatrikulation auf eigenen Wunsch

Symbol fuer Notausgang [Foto: Dieter Schütz/pixelio.de]Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen oder abbrechen möchten, können Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren lassen. Hierfür gehen Sie persönlich zu der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Referat Zulassung und Immatrikulation und legen dort sowohl einen formlosen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation (mit Angabe des Grundes und des Datums, zu dem die Exmatrikulation wirksam werden soll) als auch Ihren aktuellen Studierendenausweis vor.

Im Regelfall wird die Exmatrikulation sofort durchgeführt. Sie erhalten Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Rentenversicherung. Ihrer Krankenkasse wird von uns darüber informiert, dass Sie nicht mehr Mitglied der HTW Berlin sind.

Sollten Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, sind Sie verpflichtet, das Amt für Ausbildungsförderung umgehend über Ihre Exmatrikulation zu informieren.

Bei regulärem Abschluss Ihres Studiums muss kein gesonderter Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Alle Absolventen werden automatisch zum Datum des erfolgreich durchgeführtem Kolloquiums exmatrikuliert. Die Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt durch das Prüfungsamt.


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Rückerstattung des Semesterbeitrags

(1) Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn

Wenn Sie vor Beginn des Semesters exmatrikuliert werden, ist eine Erstattung des Semesterbeitrages abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro (Berliner Hochschulgesetz) möglich. Die Erstattung erfolgt durch formlosen Antrag per e-Mail oder Brief an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Referat Zulassung und Immatrikulation (unbedingt vollständige Bankverbindung angeben: Bankleitzahl, Bankname, Kontonummer, Name Kontoinhaber sowie SWIFT und IBAN bei Zahlungen ins Ausland). Sollten Sie bereits Ihren Studierendenausweises erhalten haben, müssen Sie diesen im Referat Zulassung und Immatrikulation abgeben.
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(2) Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn

Wenn Sie nach Beginn des Semesters exmatrikuliert werden, kommt nur eine anteilige Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket in Betracht. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Semesterticketbüro. Die Rückerstattung erfolgt dort auf Antrag durch den Allgemeinenen Studierendenausschuss (AStA) und gegen Rückgabe des Semestertickets.
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(3) Rücktritt vom Studienplatz vor Semesterbeginn

Sollten Sie eine Zulassung zum Studium an der HTW erhalten und Ihren Studienplatz durch Zahlung des Semesterbeitrags bereits offiziell angenommen haben, sich aber dann entscheiden, Ihr Studium an der HTW Berlin doch nicht aufzunehmen, können Sie bis Semesterbeginn (01.04. Sommersemester bzw. 01.10. Wintersemester) von Ihrem Studienplatz zurücktreten und sich den bereits eingezahlten Semesterbeitrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro zurückerstatten lassen.

Hierfür genügt eine e-Mail oder ein formloser Brief an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Referat Zulassung und Immatrikulation (siehe Zulassungsbrief), in der Sie Ihren Rücktritt erklären und um Rückerstattung des Semesterbeitrags bitten (unbedingt eine vollständige Bankverbindung angeben: Bankleitzahl, Bankname, Kontonummer, Name Kontoinhaber sowie Swift und IBAN bei Zahlungen ins Ausland). Sollten Sie bereits Ihren Studierendenausweis erhalten haben, wird die Erstattung nur dann erfolgen, wenn Sie den Studierendenausweis einschließlich aller Immatrikulationsbescheinigungen vor Semesterbeginn (01.04./01.10) im Referat Zulassung und Immatrikulation abgeben.
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