Rückmeldung
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Die Zahlung muss innerhalb der Rückmeldefrist auf das Konto der HTW Berlin (siehe unten) eingehen, da ansonsten Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 Euro anfallen bzw. Sie wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert werden. Nach Eingang der Zahlung werden Sie automatisch rückgemeldet. Der Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigung werden Ihnen rechtzeitig circa zwei bis vier Wochen vor Semesterbeginn per Post an Ihre im Immatrikulationsamt hinterlegte Adresse zugesandt. Achten Sie daher unbedingt darauf, stets eine aktuelle, zustellfähige Postadresse bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt zu hinterlegen. Etwaige Adressänderungen können Sie per e-Mail an die Sachbearbeiterin melden.
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Hinderungsgründe
Sofern Sperren im Studentenverwaltungsprogramm vorhanden sind (z.B. fehlende Teile des Vorpraktikums; Krankenkassenwechsel oder fehlende Krankenversicherung; noch offene Prüfungsberatung; fehlende Aufenthaltserlaubnis etc.) kann auch bei fristgerechter Zahlung des Semesterbeitrags keine automatische Rückmeldung erfolgen.
Erst nach Eingang der etwaig fehlenden Unterlagen können Sie rückgemeldet werden.
Bleibt die Zahlung des Semesterbeitrags aus bzw. werden die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht, kann keine Rückmeldung erfolgen. Sie werden dann automatisch zum Ende des vorhergehenden Semesters (= das Semester, für das Sie sich letztmalig rückgemeldet hatten) wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und erhalten einen entsprechenden Exmatrikulationsbescheid per Post.
Erst nach Eingang der etwaig fehlenden Unterlagen können Sie rückgemeldet werden.
Bleibt die Zahlung des Semesterbeitrags aus bzw. werden die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht, kann keine Rückmeldung erfolgen. Sie werden dann automatisch zum Ende des vorhergehenden Semesters (= das Semester, für das Sie sich letztmalig rückgemeldet hatten) wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und erhalten einen entsprechenden Exmatrikulationsbescheid per Post.
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Einzahlung/Überweisung des Semesterbeitrages
- Zahlen Sie so rechtzeitig, dass die Zahlung innerhalb der Rückmeldefrist auf das Konto der HTW Berlin gebucht wird.
- Beim Online-Banking geben Sie bitte im 1. Verwendungszweck ausschließlich Ihre Matrikelnummer an.
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Bankverbindung
| Kontohinhaber: | HTW Berlin |
| Bank: | Postbank Berlin |
| BLZ: | 100 100 10 |
| Kontonummer: | 4000 108 |
| 1. Verwendungszweck: | Ihre Matrikelnummer |
| 2. Verwendungszweck: | Ihr Name, Vorname |
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Wenn Sie aus dem Ausland überweisen, verwenden Sie bitte folgenden SWIFT und IBAN:
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| SWIFT: | PBNKDEFF |
| IBAN: | DE51100100100004000108 |
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Das Fehlen Ihrer Matrikelnummer bzw. Ihres Namens macht eine Zuordnung der Überweisung zu Ihrer Person unmöglich und kann zu Säumnisgebühren führen!
ACHTUNG: Studenten im Fernstudium nutzen bitte die Bankverbindung, die auf Ihrem Zulassungsbescheid angeben ist.
ACHTUNG: Studenten im Fernstudium nutzen bitte die Bankverbindung, die auf Ihrem Zulassungsbescheid angeben ist.
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Verspätete Rückmeldung
Nach Ablauf der Rückmeldefrist, aber innerhalb der Säumnisfrist, können Sie sich unter zusätzlicher Zahlung einer Säumnisgebühr von 19,94 € (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 53. Jahrgang, Nr. 47, vom 10. Oktober 1997) zurückmelden. Ist zum Ablauf der Säumnisfrist nicht der gesamte Semesterbeitrag auf dem Konto der HTW eingegangen, gilt die Rückmeldung als nicht durchgeführt und Sie werden von Amts wegen exmatrikuliert.
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Adress- und/oder Namensänderungen
Sollte sich Ihre Adresse oder Ihr Name ändern, müssen Sie dies unverzüglich der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Referat Zulassung und Immatrikulation schriftlich mitteilen, damit ihre Post (also auch Ihr Studentenausweis!) jederzeit korrekt zugestellt werden kann. Die Änderungen können Sie per e-Mail oder durch formlosen Brief mitteilen.
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Studierende im Abschlusssemester
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit beantragt haben und voraussichtlich noch vor Beginn des neuen Semesters fertig werden, sollten Sie sich nicht mehr rückmelden. Sie werden dann zum Ende des Semesters wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Ihr Prüfungsanspruch für die mündliche Prüfung bleibt erhalten. Sie verlieren damit Ihren Studierendenstatus. Dies müssen Sie gegenüber Krankenversicherung, Arbeitgeber, Kindergeldkasse, Arbeitsagentur und sonstigen Stellen, für die Ihr Studierendenstatus eine Rolle spielte, bekannt machen.
Sollten Sie sich dennoch rückgemeldet haben, können Sie auf Antrag (Bankverbindung darauf nicht vergessen) den Semesterbeitrag bis auf 50 Euro Verwaltungsgebühr zurückerhalten. Dieser Antrag muss bis spätestens Semesterbeginn (01.04./01.10.) vorliegen. Wenn Sie schon einen Studierendenausweis bekommen haben, erhalten Sie die Erstattung nur bei Abgabe des Ausweises ebenfalls bis zum Semesterbeginn. Nach Semesterbeginn können Sie sich den Semesterbeitrag nicht mehr zurückerstatten lassen. Dann können Sie sich lediglich anteilig den Betrag für das BVG-Ticket im Semesterticketbüro zurückerstatten lassen.
Sollten Sie sich dennoch rückgemeldet haben, können Sie auf Antrag (Bankverbindung darauf nicht vergessen) den Semesterbeitrag bis auf 50 Euro Verwaltungsgebühr zurückerhalten. Dieser Antrag muss bis spätestens Semesterbeginn (01.04./01.10.) vorliegen. Wenn Sie schon einen Studierendenausweis bekommen haben, erhalten Sie die Erstattung nur bei Abgabe des Ausweises ebenfalls bis zum Semesterbeginn. Nach Semesterbeginn können Sie sich den Semesterbeitrag nicht mehr zurückerstatten lassen. Dann können Sie sich lediglich anteilig den Betrag für das BVG-Ticket im Semesterticketbüro zurückerstatten lassen.
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Erstattung der Semestergebühren
Im Falle Ihrer Exmatrikulation vor Semesterbeginn und/oder einer Überzahlung von Semesterbeiträgen bzw. Rücktritt vom Studienplatz können Sie sich durch formlosen schriftlichen Antrag per e-Mail oder Brief an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Referat für Zulassung und Immatrikulations den Semesterbeitrag (minus einer Verwaltungsgebühren von derzeit 50 €) zurückerstatten lassen. Die e-Mail bzw. der Brief muss den Grund für die Rückerstattung sowie eine vollständige gültige Bankverbindung (Bankleitzahl, Name der Bank, Kontonummer, Kontoinhaber - sowie IBAN und Swift bei Zahlungen ins Ausland) enthalten.
Wenn Sie sich lediglich die Gebühr für das Semesterticket erstatten lassen möchten, weil Sie dieses nicht benötigen, wenden Sie sich direkt an das Semesterticketbüro.
Wenn Sie sich lediglich die Gebühr für das Semesterticket erstatten lassen möchten, weil Sie dieses nicht benötigen, wenden Sie sich direkt an das Semesterticketbüro.
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Rückmeldung bei Immatrikulation an mehreren Hochschulen in Berlin
Sollten Sie an mehreren Hochschulen in Berlin gleichzeitig immatrikuliert sein, können Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte an der Hochschule Ihrer Wahl wahrnehmen. Eine Erklärung über die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte finden Sie auf der Seite Immatrikulation.
Für den Fall, dass Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HTW wahrnehmen möchten, legen Sie für Ihre Rückmeldung an der HTW bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist den gültigen Studierendenausweises von der Hochschule vor, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrecht wahrnehmen, bzw. reichen eine Immatrikulationsbescheinigung oder Kopie des Studierendenausweises dieser Hochschule ein.
Für den Fall, dass Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HTW wahrnehmen möchten, legen Sie für Ihre Rückmeldung an der HTW bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist den gültigen Studierendenausweises von der Hochschule vor, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrecht wahrnehmen, bzw. reichen eine Immatrikulationsbescheinigung oder Kopie des Studierendenausweises dieser Hochschule ein.
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Rückmeldung bei Beurlaubung
Bei Beurlaubung vom Studium wegen wegen Diensten im Sinne des § 12 Hochschulordnung (z.B. Bundesfreiwilligendienst gemäß BFDG, freiwilliges soziales Jahr gemäß SozDiG, Jugendfreiwilligendienste gemäß JFDG) entfällt die Zahlung des Semesterbeitrages. Sie müssen sich in diesem Fall lediglich formlos innerhalb der Rückmeldefrist bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt melden.
In allen anderen Fällen von Beurlaubungen müssen Sie sich wie alle anderen Studenten auch ganz regulär innerhalb der Rückmeldefristen durch Zahlung des jeweils gültigen Semesterbeitrags zurückmelden.
ZurückIn allen anderen Fällen von Beurlaubungen müssen Sie sich wie alle anderen Studenten auch ganz regulär innerhalb der Rückmeldefristen durch Zahlung des jeweils gültigen Semesterbeitrags zurückmelden.

