Bewerbung für das Auslandsstudium 

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Voraussetzungen für eine Bewerbung

International Office Piktogramm
Abgeschlossenes Grundstudium bzw. der Abschluss von mind. 3 Semestern im Bachelor an der HTW
Entsprechende fachliche Eignung
Sprachqualifikation:
für englischsprachige Programme (GB, Irland, NL, Skandinavien): mind. Oberstufe 1
für Frankreich: Französisch mind. Mittelstufe 3
für Italien: Italienisch mind. Mittelstufe 1
für Spanien : Spanisch mind. Mittelstufe 1
für Russland: Russisch mind. Mittelstufe 1
Bitte beachten Sie, dass für Australien / Kanada / Neuseeland / USA abweichende Sprachqualifizierungen gelten.
Bitte informieren Sie sich gern, innerhalb unserer Beratungszeiten im International Office.
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Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die HTW Ihnen keinen Austauschplatz an einer bestimmten Partnerhochschule garantieren. Es gibt oft mehr Bewerbungen als Austauschplätze. Daher ist das International Office auf Ihre Kooperation und Flexibilität angewiesen.
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Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über einen Erfassungsbogen [PDF, 40 KB], welcher ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum jeweiligen Stichtag bei uns eingehen muss.

Beizufügen sind:
  • ein Foto
  • eine gültige Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
  • die letzte Semesterbeurteilung (Ausdruck aus dem LSF)
  • das Vordiplom oder Bachelor Zeugnis (falls bereits vorhanden)
  • relevante Sprachzeugnisse (Kopie)
  • Kopie des Pass / Visa (gilt für Nicht-EU-Bürger)

Stichtag:
  • 15. Dezember für das darauffolgende Wintersemester
  • 15. Juli für das darauffolgende Sommersemester.

Die Erfassung beim International Office ist noch unverbindlich und dient der besseren Planung. Zudem wird sichergestellt, dass Sie nicht den Bewerbungstermin an der Partnerhochschule verpassen. Auch eine genaue Angabe der Wunsch-Partnerhochschule ist hier nicht unbedingt erforderlich; Angaben zu Länder- bzw. Sprachraumpräferenzen sind fürs erste ausreichend. Die Konkretisierung des Ziellandes sowie die Auswahl der Partnerhochschule erfolgen nach Abgabe der Erfassungsbögen im März/April bzw. Oktober/November; bei der Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule hilft das International Office.
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Anerkennung von Studienleistungen

Die Klärung jeglicher inhaltlicher Fragen, beispielsweise die Anerkennung von Prüfungsleistungen, liegt ausschließlich in der Verantwortlichkeit Ihres jeweiligen Studienganges bzw. des Fachbereiches. Generell wird empfohlen, die Auswahl und Anerkennung der Kurse schon im Voraus zu klären und sich dies auch vom Professor/Prüfungsausschuss schriftlich bestätigen zu lassen.
Learning Agreement
Studienvertrag
 
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