Arbeiten
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Arbeiten in Deutschland
Informationen darüber finden Sie im Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität EURES.
Ausländische Studierende aus NON-EU Staaten dürfen pro Kalenderjahr 90 Tage ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten. Diese Tage dürfen über das ganze Jahr verteilt werden und müssen nicht auf die Semesterferien beschränkt sein. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz dürfen 90 Arbeitstage bei der Vollzeitbeschäftigung in 180 Arbeitstage der Teilzeitbeschäftigung aufgeteilt werden. Von einem halben Tag wird gesprochen, wenn an einem Arbeitstag nicht mehr als vier Stunden gearbeitet werden.
Besucher eines Studienkollegs aus NON-EU Staaten dürfen in der Regel nur in den Semesterferien arbeiten.
Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung sind ohne zeitliche Begrenzung möglich. Dasselbe gilt für Pflichtpraktika im Studium. Freiwillige Praktika (bezahlt oder unbezahlt) werden jedoch auf die Anzahl der erlaubten Arbeitstage angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Teilzeitjobs in Berlin limitiert sind und gute deutsche Sprachkenntnisse voraussetzen.
Die Studentische Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen ist eine Einrichtung des Studentenwerks und vermittelt Arbeitsangebote an die Studierenden der Berliner Hochschulen.
Weitere Studentische Arbeitsvermittlungen sind
Job- und Praktikumsbörsen für Studierende finden Sie auf der Website
In Berlin gibt es viele Zeitarbeitsfirmen, die studentische Arbeitskräfte vermitteln.
Umfassende Informationen zu Fragen der Bewerbung und beim Finden von Praktika- und Arbeitsplätzen erhalten Studierende und Absolventen der HTW beim Career Service.
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Reintegration im Heimatland
Unter folgenden Links sind Vereine und Organisationen zu finden, die ausländischen Studierenden bei der Arbeitssuche und Reintegration im Heimatland behilflich sind.
- GETJOBS
Association of Experts in the Fields of Migration and Develeopment Cooperation (AGEF) - WUS - World University Service
- Internationale Arbeitsvermittlung (ZAV) Reintegration
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Arbeitsplatzsuche nach dem Studium in Deutschland
Nach Abschluss des Studiums dürfen sich NON-EU Bürger noch bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Dabei muss es sich um einen Arbeitsplatz handeln, für den nachweislich kein Bürger Deutschlands oder der Europäischen Union zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Aufenthaltserlaubnis des Absolventen verlängert. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, dürfen die Studien- bzw. Promotionsabsolventen die Stelle nicht antreten und müssen nach Ablauf des Jahres ausreisen.
Die Finanzierung des Lebensunterhaltes muss muss der Ausländerbehörde vorgelegt werden.
Während und nach dem Studium unterstützt unser Career Service mit Informationen und Beratung zu allen Fragen von Bewerbung, Karriereplanung und Berufseinstieg.
Career Service
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