Bewerbung für internationale Studienbewerber
Seiteninhalt:
-
DIE BEWERBUNGSFRISTEN
Unbedingt beachten! Ausschlussfristen! Bewerbungen außerhalb dieser Fristen sind NICHT möglich!
| Ihr Wunsch-Studiengang startet im | Ihre Bewerbung muss innerhalb folgender Frist erfolgen: |
|---|---|
| Wintersemester (zum 1. Oktober) | 20. Mai - 15. Juli |
| Sommersemester (zum 1. April) | 20. November - 15. Januar |
-
Maßgeblich ist das Eingangsdatum Ihrer Unterlagen, nicht der Poststempel.
-
DER BEWERBUNGSABLAUF
Die HTW Berlin lässt alle Bewerbungen von Studieninteressierten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben und sich für ein Bachelor- oder Master-Studium an der HTW Berlin bewerben möchten, durch uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e.V.) vorprüfen. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
Auch wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule in einem Bachelor- oder Master-Studiengang immatrikuliert sind/waren und an die HTW Berlin wechseln möchten, müssen Sie sich über uni-assist bewerben. In diesem Fall sind weitere zusätzliche Unterlagen von Ihnen vorzulegen. Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen durch uni-assist ist für Sie kostenpflichtig, allerdings können Sie sich mit nur einem Satz Bewerbungsunterlagen auch an mehreren Hochschulen, die Mitglied bei uni-assist sind, gleichzeitig bewerben. Eine Auflistung der Mitgliedshochschulen sowie Hinweise zum Bewerbungsablauf und zum Ausfüllen des Antragsformular erhalten Sie unter: www.uni-assist.de
Bitte füllen Sie das uni-assist-Antragsformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der oben genannten Bewerbungsfristen direkt an uni-assist an folgende Adresse:
HTW Berlin
c/o uni-assist
Helmholtzstraße 2 - 9
10587 Berlin
Bitte beachten Sie: Es handelt sich um Ausschlussfristen! Eine Bewerbung außerhalb dieser Fristen ist nicht möglich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum Ihrer Unterlagen, nicht der Poststempel.
Bitte beachten Sie die vorgezogenen Termine und Abläufe zur Bewerbung für Eignungsprüfungen.
-
DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen, die Sie vollständig innerhalb der oben genannten Bewerbungsfristen bei uni-assist einreichen müssen, erhalten Sie hier:
Checklisten der einzureichenden Bewerbungsunterlagen:
Checkliste - Ausländer Bachelor-Bewerbung [PDF, 40 KB]
Checkliste - Ausländer Master-Bewerbung [PDF, 40 KB]
Weitere Informationen zum Download erhalten Sie hier:
-
- Information für ausländische Bewerber für ein Master-Programm [PDF, 40KB]
- Information for Foreign Applicants for a Master-Programm [PDF, 40KB]
- Information for Applicants for the Master of International Business [PDF, 40KB]
- Information for Applicants for the Master Construction and Real Estate Management [PDF, 40 KB]
-
Informationen zu etwaigen Sonderanträgen
Härtefall, Verbesserung der Wartezeit oder der Durchschnittsnote
Sonderanträge auf Berücksichtigung von Härtefällen oder Nachteilsausgleiche [PDF, 126 KB]
-
Informationen zur Anrechnung von bisherigen Studienleistungen
Wenn Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland bereits studiert haben, prüfen Sie unbedingt, ob die erbrachten Leistungen auf Ihr angestrebtes Studium anrechenbar sind und für Sie möglicherweise eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in Frage kommt. Studienleistungen, welche ausschließlich im Ausland erbracht wurden, müssen nicht angerechnet werden, können aber angerechnet werden, wenn Sie dies wünschen und wenn Sie vollständige Unterlagen darüber innerhalb der Bewerbungsfrist bei uni-assist einreichen. Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, müssen Sie sich die bisherigen Studienleistungen in jedem Fall anrechnen lassen.Bitte vergleichen Sie die bisher erbrachten Leistungen mit den Studieninhalten des von Ihnen angestrebten Studiengangs. Einen Studienplan finden Sie in den Informationen für Studieninteressierte. Auskünfte, welche der bisher erbrachten Leistungen vergleichbar sein könnten, erhalten Sie beim Studienfachberater des jeweiligen Studienganges.
Zur Anrechnung von Studienleistungen sind die Leistungsübersicht (Notenspiegel), Lehrinhalte der einzelnen Vorlesungen (zu finden im Vorlesungsscript, Studienführer bzw. Internet) und die Semesterwochenstunden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss (15.01. bzw. 15.07.) einzureichen.
Ohne diese Unterlagen kann keine Anrechnung von Studienleistungen und keine Einstufung in ein höheres Semester erfolgen. Demzufolge müssen diese Unterlagen zum Bewerbungsschluss vorliegen, da Ihre Bewerbung ansonsten nicht am Zulassungsverfahren teilnimmt. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen und die Semestereinstufung trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches.
Weitere Informationen finden Sie hier:
-
Alle notwendigen Dokumente können als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Sollten Sie nur einfache Kopien einreichen, müssen Sie im Falle einer Zulassung bis zum Studienbeginn Ihre Originalunterlagen vorlegen.
Kostenlose beglaubigte Kopien erhalten Sie z.B. bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie auch bei den Bürgerämtern.
Informationen, wie Sie beglaubigte Dokumente im Ausland erstellen lassen können, erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Alle Bewerbungsunterlagen können ausschließlich in DEUTSCHER oder ENGLISCHER SPRACHE eingereicht werden. Dokumente in anderen Fremdsprachen müssen zwingend mit beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzungen eingereicht werden, andernfalls werden Sie nicht akzeptiert.
Vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie in den Gelben Seiten oder
auf der Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
Kostenlose beglaubigte Kopien erhalten Sie z.B. bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie auch bei den Bürgerämtern.
Informationen, wie Sie beglaubigte Dokumente im Ausland erstellen lassen können, erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Alle Bewerbungsunterlagen können ausschließlich in DEUTSCHER oder ENGLISCHER SPRACHE eingereicht werden. Dokumente in anderen Fremdsprachen müssen zwingend mit beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzungen eingereicht werden, andernfalls werden Sie nicht akzeptiert.
Vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie in den Gelben Seiten oder
auf der Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
-
BEWERBUNGEN ZUM STUDIENKOLLEG/ZUR FESTSTELLUNGSPRÜFUNG
Die Bewerbung für das Studienkolleg/die Feststellungsprüfung läuft nicht über uni-assist, sondern erfolgt direkt an der HTW Berlin. Hierfür gelten andere Bewerbungsfristen und Abläufe. Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Studienkolleg.
-
BEWERBUNGEN FÜR EINEN STUDIENGANGSWECHSEL INNERHALB DER HTW
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Infoblatt für Studiengangswechsler [PDF, 40KB]
- Studiengangs-/Hochschulwechsel
- Anrechnung von Studienleistungen
Bitte beachten Sie, dass Sie als Ausländer oder Ausländerin Ihr Studienfach in der Regel nur einmal wechseln dürfen und diesen Wechsel der der Ausländerbehörde unverzüglich anzeigen müssen.
-
NACH DER BEWERBUNG
Ihre Zulassung und Immatrikulation
Nach Ende der Bewerbungsfristen finden die Zulassungsverfahren statt. Die Zulassungs-/Ablehnungsbescheide werden schnellstmöglich ca. fünf Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist per Post an die Adresse versandt, die Sie in Ihrer Bewerbung angegeben haben. Alle weiteren Informationen zur Zulassung und Immatrikulation finden Sie auf unserer Homepage: Zulassung und Immatrikulation
-

