Finanzierung / Förderung 

-

Kosten für Studium und Lebenshaltung

Semestergebühren

Geldmünzen [Foto: graur codrin / FreeDigitalPhotos.net]
An der HTW gibt es zur Zeit für Diplom- und Bachelor-Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge keine Semestergebühren. Es wird jedoch für jedes Semester ein Semesterbeitrag erhoben.
Informationen zum Semesterbeitrag
-

Lebenshaltungskosten

Bei den Lebenshaltungskosten handelt es sich um ungefähre Schätzungen, individuell können die Kosten jedoch varieren. Ein monatlicher Betrag von EUR 830,00 ist notwendig, um die Lebenshaltungskosten einschließlich Miete zu decken.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
-
Aufwendung für:Euro
Wohnung 150,00 - 280,00
Essen200,00 - 300,00
Öffentliche VerkehrsmittelSemesterticket
Bücher und Studienmaterialien100,00
Kulturelle Veranstaltungen100,00
Krankenversicherung50,00
Summe600,00 - 830,00
-
Informationen zu dem von den deutschen Außenvertreungen und Ausländerbehörden gefordertem Finanzierungsnachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des Studiums finden Sie hier:
Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhalts
Zum Seitenanfang
-

Eröffnung eines Bankkontos

Da in Deutschland die Zahlungen der Miete, der Krankenversicherung und andere Zahlungen vornehmlich bargeldlos über Konten erfolgen, sollten Sie ein Bankkonto eröffnen. Dieses benötigen Sie auch um das Begrüßungsgeldes zu empfangen und den Semesterbeitrag zu überweisen.

Für ein Bankkonto fallen für Studierende keine Kosten an.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Pass
  • Meldebescheinigung des Bürgeramtes
  • Immatrikulationsbestätigung der HTW

Zum Seitenanfang
-

Beratung zur Studienfinanzierung

Das Studentenwerk Berlin berät ausländische Studierende zur Studienfinanzierung und in finanziellen Notlagen in seinen Sozialberatungsstellen.
Zur Sozialberatung des Studentenwerks
Zum Seitenanfang
-

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium startet zum Sommersemester 2011 an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland - auch an der HTW. Es fördert mit 300 Euro monatlich Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium beginnt erstmals im Sommersemester 2011 (voraussichtlich Juni 2011). Die Stipendien werden voraussichtlich im Oktober 2011 erstmalig vergeben.

Detaillierte Informationen zum Deutschlandstipendium erhalten Sie hier: So funktioniert das Deutschlandstipendium
und hier: http://www.deutschland-stipendium.de/

Ansprechpartner für das Deutschlandstipendium an der HTW ist: Dagmar Minnich
Zum Seitenanfang
-

Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)

Fördermöglichkeiten

DAAD Logo



Einen Überblick der Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierendene erhalten Sie in der Förderdatenbank des DAAD.
Zu den Förderhinweisen des DAAD

Zur Förderdatenbank des DAAD
-

DAAD-Preis

Der DAAD stellt den deutschen Hochschulen seit 1995 alljährlich Mittel für die Verleihung eines Preises für hervorragende Leistungen ausländischer Studierender zur Verfügung. Mit diesem Preis werden besonderes akademisches, gesellschaftliches, interkulturelles oder hochschulinternes Engagement ausgezeichnet.
Herausragende Leistungen eines ausländischen Studierenden der HTW werden mit einem Preis von 1000 EUR dotiert.

Nominierungen durch den Fachbereich werden jährlich bis Mitte Juli durch den Berater der ausländischen Studierenden im AAA angenommen.

Die Bedingungen für eine Nominierung sind:
  • Bildungsausländer/in
  • Vollzeitstudierender

Stipendiaten des DAAD, befristet eingeschriebene Austausch- und Programmstudierende sowie sogenannte "Quereinsteiger" der oberen Semester können nicht nominiert werden.

Als Nominierung sind einzureichen:
  • Nominierungsformular
  • Nachweis der Studienleistungen (Notenspiegel / Leistungsübersicht)
  • ausführliches Gutachten eines/einer Professor/in oder Dozenten/in

Kontakt => Berater der ausländischen Studierenden im AAA: Gernot Welschhoff
Zum Seitenanfang
-

Stiftungen

Stiftungsindex

Der Stiftungsindex ist eine Suchmaschine für Stiftungen.
Zum Stiftungsindex

-

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Vergibt Studien- und Promotionsstipendien an gesellschaftspolitisch engagierte junge Menschen.
Zur Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

-

Friedrich-Naumann-Stiftung

Entscheidend für die Förderung sind vor allem drei Voraussetzungen:
  • die wissenschaftliche Begabung,
  • die Persönlichkeit der jungen Menschen und
  • ein gesellschaftliches und politisches Engagement aus liberaler Grundhaltung.
Zur Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung

-

Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und Nationalitäten, in Universitäten und Fach-/ Hochschulen, in allen Bundesländern.
Sie erwartetet von ihren StipendiatInnen hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie.
Zur Heinrich-Böll-Stiftung

-

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung sind:
  • überdurchschnittliche Leistungen in Sekundar- und Hochschule
  • persönliche Eignung
  • politisches bzw. soziales Engagement
  • deutsche Sprachkenntnisse (bei Bewerbungen in Deutschland: DSH; bei Bewerbungen im Ausland: Zertifikat Deutsch als Fremdsprache)
  • Bereitschaft zur Rückkehr ins Heimatland nach Abschluss des Studienvorhabens und zur Übernahme von Verantwortung im Sinne der Zielsetzung der Förderung
Zur Ausländerförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

-

Otto-Benecke-Stiftung e.V.

Förderungsmöglichkeiten bestehen für
  • Spätaussiedler
  • Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern, wenn sie gemeinsam mit dem Spätaussiedler eingereist und im Registrierschein eingetragen sind
  • Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (früher sog. Kontingentflüchtlinge)
  • Asylberechtigte und
  • Personen mit Abschiebeschutz nach § 60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes (früher Personen nach § 51 AuslG).
Zur Otto-Benecke-Stiftung

-

Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.

Die BewerberInnen sollen sich durch politisches und gesellschaftliches Engagement und hohe fachliche Leistungen auszeichnen.
Die Stiftung betrachtet die Förderung von Frauen als vorrangige Aufgabe. Bevorzugt werden weiterhin bei vergleichbarer Leistung und Befähigung BewerberInnen, die finanziell besonders bedürftig sind.
Zum Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Zum Seitenanfang
-

Alfred Töpfer Stiftung F.V.S

Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. engagiert sich als gemeinnützige Stiftung entsprechend ihrer Satzung europaweit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft, Bildung und Naturschutz. Ein besonderes Anliegen ist ihr die europäische Verständigung unter Wahrung der kulturellen Vielfalt.
Mit ihren Stipendien fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Studierende und Promovierende für jeweils ein bis zwei Jahre.
Zur Alfred Töpfer Stiftung
Zum Seitenanfang
-

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Nach § 8 können ausländische Studierende u.a. eine Ausbildungsförderung beantragen, wenn
  • sie selbst in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Ausbildung in der BRD erwerbstätig waren oder
  • zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Ausbildung mindestens 3 Jahre in der BRD erwerbstätig war oder
  • sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und ein Elternteil oder der/die Ehepartner/in Deutsche/r ist oder
  • sie als Staatsangehörige der EU oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) vor Beginn der Ausbildung in der BRD beschäftigt waren und die Tätigkeit in inhaltlichem Zusammenhang mit der Ausbildung steht oder
  • sie anerkannt sind als Asylberechtigte, Kontingent- oder Konventionsflüchtlinge oder Abschiebungsschutz besteht.
Zu den BAföG-Seiten des Studentenwerks
Zum Seitenanfang
-

Kirchliche Notfonds

Evangelische Studierendengemeinde Berlin (ESG)

In finanziellen Notlagen besteht für Studierende aus Afrika, Asien (ohne Südkorea) und Lateinamerika die Möglichkeit, einmalig eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bei mehrmaliger Antragstellung ist gesellschafts- oder entwicklungspolitisches Engagement nachzuweisen.
Zum Notfonds der ESG

-

Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste deutsche Begabtenförderungswerk.
Frei von politischen, religiösen und weltanschaulichen Vorgaben fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes besonders begabte Studierende und Doktoranden, die sich durch ihre Leistungsstärke, ihre tolerante Persönlichkeit und ihre soziale Verantwortung auszeichnen.
Zur Studienstiftung des deutschen Volkes
-

Kooperation Studienstiftung des deutschen Volkes und Gemeinnützige Hertie-Stiftung

Für das Studienjahr 2012/2013 bietet die gemeinsame Initiative der Studienstiftung des deutschen Volkes und der gemeinnützigen Hertie-Stiftung exzellenten Studierenden aller Fächer aus ganz Europa bis zu 30 Studienplätze am Studienkolleg zu Berlin.

Was die Initiative bietet ist in dieser Form einzigartig:
  • ein Vollstipendium für elf Monate Berlin,
  • ein hochkarätiges studienbegleitendes Vortrags- und Trainingsprogramm,
  • selbständige Projektarbeit in international und interdisziplinär zusammengesetzten Teams,
  • und die Aufnahme in ein tragfähiges Netzwerk junger und exzellenter Europäer.

Hinzu kommt neuerdings eine großartige Option: Wer sich im Kollegjahr bewährt und einen Studienabschluss in Deutschland plant, kann dauerhaft in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen werden. Eine tolle Chance für alle, die etwa ein zweijähriges Masterstudium in Deutschland absolvieren möchten.

Details zur Ausschreibung und den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie hier: Studienkolleg-Stipendium Flyer [PDF] sowie unter: www.studienkolleg-zu-berlin.de und auf folgendem Plakt: Studienkolleg-Stipendium Plakat [PDF].

Bewerbungsschluss für das Stipendium ist der 01. April 2012.
 
Zum Seitenanfang
Zurück