Visum/Aufenthaltserlaubnis 

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Foto eines Passes mit Stempeln [Foto: C. Nöhren/pixelio.de]

Ohne Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke ist eine Immatrikulation an der HTW nicht möglich!

Ein Bestätigungsschreiben für die Deutsche Außenvertretung (Botschaft/Konsulat) oder Ausländerbehörde kann bei Vorlage von vollständigen Bewerbungsunterlagen und Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau der Grundstufe ausgestellt werden.
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Visum

Ausländer aus Nicht-EU-Staaten müssen unbedingt vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Außenvertretung in Ihrem Heimatland (Botschaft oder Konsulat) ein Visum für Studienzwecke beantragen.

Für Studieninteressierte gibt es zwei verschiedene Arten von Visa:
1. Studienbewerbervisum
Wird erteilt, wenn Sie sich um einen Studienplatz beworben, aber noch keine Zulassung haben oder zur Studienvorbereitung (Deutschkurs, Studienkolleg).
2. Studentenvisum
Wird erteilt, wenn Sie eine Zulassung zum Fachstudium haben.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Außenvertretung in Ihrem Heimatland, welche Unterlagen Sie zur Erteilung eines Visums einreichen müssen. In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:
  • Antrag auf Erteilung eines Visums
  • Zulassungsschreiben bzw. Bestätigungsschreiben der Hochschule über eine Bewerbung
  • Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der Deutschkenntnisse und des geplanten Deutschkurses in Deutschland
  • Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums


Das Visum muss für den Zweck des Aufenthaltes - Studium - ausgestellt worden sein.

Bitte beachten Sie:
  • Ein Touristenvisum oder ein Sprachvisum ist nicht ausreichend!
  • Das Ändern der Art des Visums ist nach Einreise in Deutschland nicht möglich, d.h. nur mit einem Visum für Studienzwecke wird die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke erteilen.
  • Für mehrmalige Einreisen nach Deutschland, z.B. Wiedereinreise nach einem Heimatbesuch sowie Reisen zwischen Ländern der EU und der EWR empfiehlt sich die Ausstellung eines "Multiple Entry Visums".
  • Visa werden maximal für drei Monate ausgestellt und müssen in der Ausländerbehörde in Berlin in Form einer Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
  • Auf den Gültigkeitszeitraum des Visums ist unbedingt zu achten.

Staatsbürger aus EU-Ländern, EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz, Australien, Japan, Kanada, Korea, Israel, Neuseeland und der USA können ohne Visum mit einem gültigen Reisepass nach Deutschland einreisen.

Beachten Sie bitte, dass zwischen Beantragung und Erteilung des Visums mehrere Wochen (mindestens 2 bis 3 Monate) vergehen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt

Der Antrag auf Erteilung eines Visums ist in verschiedenen Sprachen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erhältlich.
Visumantrag
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Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Außenvertretung/Botschaft, welche Art von Finanzierungsnachweis von Ihnen gefordert wird. Folgende Möglichkeiten bestehen:

Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto
Den Betrag des einzurichtenden Sperrkontos erfragen Sie bitte bei der deutschen Außenvertretung. In der Regel richtet sich die Höhe des Sperrkontos nach dem Bafög-Förderungshöchssatz von derzeit EUR 659,00 im Monat. Dieser Betrag sollte Ihnen monatlich zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, d.h. für ein Jahr sind 12 x EUR 659,00 = EUR 7.908,00 einzuzahlen.

Anfragen bezüglich eines Sperrkontos richten Sie bitte an
studenten-bsc.nord@db.com

Verpflichtungserklärung
Eine in der BRD lebende Person muss sich in Verbindung mit der Darlegung Ihrer Vermögensverhältnisse verpflichten, sämtliche während des Studiums anfallenden Kosten zu übernehmen.
Verpflichtungserklärung

Stipendium
Der Bewilligungsbescheid über ein Stipendium dient als Nachweis.
Stipendien

Darlegung der Vermögensverhältnisse der Eltern
Die Vermögensverhältnisse der Eltern sind durch die deutsche Außenvertretung/Botschaft zu bestätigen.
Bitte wenden Sie sich an die deutschen Außenvertretungen.

Bankbürgschaft (Aval)
Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in der BRD in Höhe des Bafög-Förderungshöchstsatzes für ein Jahr (EUR 7.716,00).

Eine Selbstfinanzierung des Studiums durch eigene Erwerbstätigkeit wird in der Regel nicht anerkannt!

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Anmeldung beim Bürgeramt

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Bürger. Jeder der in Deutschland wohnt muss sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden und seine Adresse angeben.

Innerhalb der ersten Woche nach der Ankunft in Berlin muss jeder Studierende beim Bürgeramt seinen Wohnsitz in Deutschland anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Anschrift innerhalb einer Woche dem Bürgeramt mitzuteilen sind.

Benötigte Unterlagen:
  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Visum (falls erforderlich)
  • gültiger Reisepass
  • Mietvertrag

Grundsätzlich können Sie sich bei allen Bürgerämtern in Berlin anmelden.

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurück reisen, müssen Sie sich beim Bürgeramt persönlich oder schriftlich abmelden.

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Internet oder Bürgeramt.

Meldeformulare

Adressen der Bürgerämter

Begrüßungsgeld

Das Land Berlin gewährt jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz in Berlin anmeldet und zuvor einen Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland hatte, ein Begrüßungsgeld.
Der Antrag auf Gewährung eines einmaligen Begrüßungsgeldes von EUR 100,00 ist beim Bürgeramt erhältlich oder kann hier ausgedruckt werden. Er ist bis zum 30. Juni 2012 bei Ihrer Hochschule einzureichen.

Antrag auf Gewährung eines einmaligen Begrüßungsgeldes [PDF, 6 KB]

ACHTUNG:
Ab dem 1. Juli 2012 entfällt das Begrüßungsgeld. Studierende, die Ihren Antrag nach dem 30. Juni 2012 einreichen, haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Begrüßungsgelds.
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Aufenthaltserlaubnis

Alle Studierenden aus Nicht-EU-Ländern müssen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.

Diese wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 07.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, Freitag geschlossen

Tel: +49-(0)30-90269-4000
e-mail: abh@labo.verwalt-berlin.de

Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind mitzubringen:
  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto auf hellem, neutralem Hintergrund
  • Krankenversicherungsnachweis ( für unter 30-Jährige)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Studienverlaufsprognose zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    erhältlich bei der Prüfungsverwaltung
  • Meldebescheinigung vom Bürgeramt
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Stipendium, Brief der Bank, Kontoauszug, Brief der Eltern, Verpflichtungserklärung)
  • EUR 110- Kosten des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bei Erstausstellung

Zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Ausländerbehörde empfehlen wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Termine der Ausländerbehörde im voraus für die nächsten 10-12 Wochen vergeben sind.
Der Termin muss unbedingt pünktlich wahrgenommen werden! Kommen Sie zu spät, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und Sie erhalten einen neuen Termin. Nutzen Sie auch die Online-Terminvereinbarung, wo Sie Ihren Wunschtermin bereits in Ihrem Heimatland buchen können.
Terminvergabe Ausländerbehörde

Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für den eingetragenen Studiengang. Der Wechsel des Studienganges und der Wechsel vom Studienkolleg zum Fachstudium erfordert die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis.

Bitte gehen Sie rechtzeitig zur Ausländerbehörde, da wir bei Nichtvorliegen der Aufenthaltserlaubnis den Studentenausweis nicht aushändigen und Sie nicht immatrikulieren dürfen.

Achtung: Die Aufenthaltserlaubnis wird ungültig, wenn Sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhalten!

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EU-Bürger und EWR-Bürger

Staatsbürger der EU und des EWR melden sich bitte nach Ihrer Einreise im Bürgeramt an. Dort können Sie auch die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht mehr erteilt und eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist somit nicht mehr nötig.

Informationen zur Freizügigkeitsbescheinigung und den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.
 
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