Vorpraktikum
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Allgemeine Informationen
In den Informationen für Studieninteressierte auf der Übersichtsseite aller Studiengänge wird die geforderte praktische Vorbildung genau für jeden einzelnen Studiengang erklärt. Beachten Sie, dass in den technischen und gestalterischen Studiengängen ein Ausbildungsplan für das Praktikum vorgegeben ist.
Das Praktikum wird von dem Praktikumsbeauftragten-Professor des Studienganges beurteilt. Entspricht es nicht den Anforderungen kann Ihre Bewerbung nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen.
Bestimmte abgeschlossene Berufsausbildungen können das Vorpraktikum ersetzen.
Wir empfehlen Ihnen, das Vorpraktikum bereits in Ihrem Heimatland zu absolvieren und die entsprechenden Nachweise mitzubringen.
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Zeugnis
Der Nachweis des Vorpraktikums muss durch ein ausführliches Zeugnis erfolgen. Aus diesem müssen die Art der Tätigkeit, die Arbeitsgebiete, die Aufgaben, die Dauer des Praktikums und die durchschnittliche tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen. Ist ein Ausbildungsplan vorgegeben, sollte dieser im Zeugnis enthalten sein.
Praktikumzeugnisse in Englisch brauchen nicht übersetzt zu werden. In anderen Fremdsprachen sind sie durch beglaubigte deutsche Übersetzungen zu ergänzen.
Praktikumzeugnisse in Englisch brauchen nicht übersetzt zu werden. In anderen Fremdsprachen sind sie durch beglaubigte deutsche Übersetzungen zu ergänzen.
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Vorpraktikumsbeauftragte
Sind Sie nach dem Lesen des Informationsmaterials des Studienganges immer noch nicht sicher, ob Ihr geleistetes Vorpraktikum den Anforderungen entspricht, so sollten Sie den Vorpraktikumsbeauftragten des Studienganges rechtzeitig vor einer Bewerbung konsultieren. Diesen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.
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