Zeugnisanerkennung
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Zeugnisbewertung auf www.anabin.de
Die Entscheidung, ob Ihre Vorbildung aus Ihrem Heimatland einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, wird nicht von unserer Hochschule getroffen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen trifft die Entscheidungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Diese werden in einer Datenbank veröffentlicht unter www.anabin.de
Bitte schauen Sie zunächst eigenständig in der Datenbank www.anabin.de nach, ob Ihr Bildungsabschluss dort bewertet ist. Wenn Ihr Abschluss dort aufgeführt ist, ist KEINE Anerkennung durch die Senatsverwaltung nötig!
Nur, für den Fall, dass Ihr Bildungsabschluss nicht explizit auf www.anabin.de aufgeführt ist oder eine Bewertung dort nicht eindeutig hervorgeht, müssen Sie sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wenden, die im Land Berlin über die Hochschulzugangsberechtigung von ausländischen Abschlüssen entscheidet, wenn diese nicht eindeutig aus der Datenbank www.anabin.de hervorgehen.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
Tel. (030) 9026-5228, -5230 oder -5231
www.berlin.de/sen/bwf
Sprechzeiten:
Montag und Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
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Vorzulegende Dokumente bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Für den Fall, dass Ihre Bildungsabschlüsse nicht auf www.anabin.de bewertet wurden und Sie sich deshalb an die Senatsverwaltung wenden müssen, sind folgende Punkte zu beachten:
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung durch die Senatsverwaltung ca. zwei bis drei Monate dauern kann. Wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn der HTW-Berwerbungszeiten an die Senatsverwaltung, da Sie die Bescheinigung der Senatsverwaltung Ihren Bewerbungsunterlagen für die HTW Berlin beifügen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/index.html
Zurück- Es sind beglaubigte Kopien aller Schulabschluss- und Studienzeugnisse vorzulegen. Die Senatsverwaltung akzeptiert alle Dokumente in deutscher, englischer und französischer Sprache. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher, französischer oder englischer Übersetzung vorgelegt werden.
- Eine Kopie des Passes oder Personalausweises ist den Unterlagen ebenfalls beizufügen.
- Bewerber aus der VR China, Vietnam und der Mongolei reichen außerdem das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Beijing ein.
- Bitte geben Sie den gewünschten Studiengang bei der Senatsverwaltung an, damit diese eine eindeutige Bescheinigung ausstellen kann.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung durch die Senatsverwaltung ca. zwei bis drei Monate dauern kann. Wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn der HTW-Berwerbungszeiten an die Senatsverwaltung, da Sie die Bescheinigung der Senatsverwaltung Ihren Bewerbungsunterlagen für die HTW Berlin beifügen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/index.html
