Beruflich Qualifizierte ohne Abitur gemäß § 11 Abs. 2 BerlHG
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Aufgrund der letzten Änderung des Berliner Hochschulgesetzes ist eine Neufassung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung erforderlich geworden. Die noch nicht erlassene neue Rahmenstudien- und -prüfungsordnung wird auch veränderte Bestimmungen für Studierende mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung enthalten. Eine vorläufige Immatrikulation für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung, ob eine endgültige Immatrikulation erfolgen kann, gibt es nicht mehr. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für Studierende mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie die Studienziele des ersten Studienjahres nicht erreichen, die Teilnahme an einer Studienfachberatung verpflichtend sein. Konkrete und verbindliche Auskünfte können erst erteilt werden, wenn eine Neufassung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung durch den Akademischen Senat erlassen wurde.
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Ansprechpartnerin bei Fragen
Für Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich während meiner Sprechzeit jeweils dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr oder auch telefonisch bzw. per E-Mail zur Verfügung.
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- Abteilung Studierendenservice
Mitarbeiter/in--


