Prüfungsanmeldung
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Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für alle Lehrveranstaltungen zur Prüfung anmelden müssen, wenn Sie dort einen Leistungsnachweis ablegen wollen, egal ob der Leistungsnachweis differenziert - mit einer Note oder undifferenziert mit einer Bewertung "mit Erfolg" bzw. "ohne Erfolg" - bewertet wird.
Eine Anmeldepflicht besteht also auch bei Referaten, Hausarbeiten, Projekt- oder Näharbeiten, Laboren oder sonstigen Leistungsnachweisen.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt stets online über das LSF Portal: http://lsf.htw-berlin.de
LOGIN - Authentifizierung - Gültiges LOGIN des Hochschulrechenzentrums (HRZ)
Bitte kontrollieren Sie frühzeitig, ob Ihr Account funktioniert und stellen ggf. einen Reparaturauftrag: http://www.rz.htw-berlin.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen mittels Online-Anmeldung ist verbindlich. Eine spätere Möglichkeit der Anmeldung beziehungsweise Abmeldung zu einer Prüfung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei Modulprüfungen mit mehreren Teilprüfungen immer alle Prüfungen
in einem Zeitraum anzumelden sind.
Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Prüfungsan- beziehungsweise -abmeldung zu kontrollieren, dazu steht Ihnen in LSF das Menü "Angemeldete Prüfungen" zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrer zuständigen Mitarbeiterin in der Prüfungsverwaltung in Verbindung.
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Prüfungs- und Anmeldezeiträume
Es gibt zwei Prüfungszeiträume. Grundsätzlich können Sie entscheiden, in welchem Zeitraum Sie eine Prüfung ablegen wollen. Für diesen Zeitraum müssen Sie sich innerhalb der bestehenden Frist anmelden:
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| Wintersemester 2011/12 | Anmeldezeitraum | Prüfungszeitraum |
|---|---|---|
| 1. Prüfungszeitraum | 02.01.2012 bis 16.01.2012 (Ausschlussfrist!) | 30.01.2012 bis 18.02.2012 |
| 2. Prüfungszeitraum | 05.03.2012 bis 12.03.2012 (Ausschlussfrist!) | 19.03.2012 bis 05.04.2012 |
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Prüfungsanmeldung für Fremdsprachen / Variantenauswahl
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen sich die Studierenden zu den obligatorischen Fremdsprachenkursen online zur Prüfung anmelden.
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass verschiedene Fremdsprachenvarianten zunächst frei wählbar sind, aber nach Ihrer Entscheidung innerhalb der Prüfungsanmeldung ist ein Wechsel nur noch bedingt und nach Rücksprache mit der Bearbeiterin der Prüfungsverwaltung möglich.
Gemäß Rahmenprüfungsordnung können bestandene Fremdsprachenkurse nicht ausgetauscht werden, auch nicht auf einem höheren Sprachniveau.
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass verschiedene Fremdsprachenvarianten zunächst frei wählbar sind, aber nach Ihrer Entscheidung innerhalb der Prüfungsanmeldung ist ein Wechsel nur noch bedingt und nach Rücksprache mit der Bearbeiterin der Prüfungsverwaltung möglich.
Gemäß Rahmenprüfungsordnung können bestandene Fremdsprachenkurse nicht ausgetauscht werden, auch nicht auf einem höheren Sprachniveau.
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Versäumte Anmeldung
Bei den Fristen zur Prüfungsanmeldung handelt es sich um Ausschlussfristen, das heißt, eine verspätete Anmeldung ist ausgeschlossen!
Es sei denn, Sie haben das Fristversäumnis selbst nicht zu vertreten.
In diesem Fall beantragen Sie unverzüglich bei der Mitarbeiterin der Prüfungsverwaltung unter Angabe und Nachweis der Gründe für das Fristversäumnis, die schriftliche Prüfungsanmeldung mit eindeutigen Angaben zur Prüfungsnummer, Bezeichnung der Prüfung (Modulbezeichnung), Dozent und Prüfungstermin.
Es sei denn, Sie haben das Fristversäumnis selbst nicht zu vertreten.
In diesem Fall beantragen Sie unverzüglich bei der Mitarbeiterin der Prüfungsverwaltung unter Angabe und Nachweis der Gründe für das Fristversäumnis, die schriftliche Prüfungsanmeldung mit eindeutigen Angaben zur Prüfungsnummer, Bezeichnung der Prüfung (Modulbezeichnung), Dozent und Prüfungstermin.
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Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (2. Prüfungszeitraum)
Sollten Sie eine Prüfung im 1. Prüfungszeitraum nicht bestanden oder es versäumt haben sich zur Prüfung anzumelden und die Prüfung im 2. Prüfungszeitraum ablegen wollen m ü s s e n Sie sich zu dieser Prüfung im zweiten Prüfungszeitraum anzumelden.
Es erfolgt k e i n e automatische Anmeldung!
Bitte beachten Sie die erneute Anmeldefrist ca. 3 Wochen vor Beginn des 2. Prüfungszeitraumes.
Sie waren zum ersten Prüfungstermin angemeldet und konnten an der Prüfung nicht teilnehmen, dann melden Sie sich bitte für den 2. Prüfungszeitraum oder im kommenden Semester erneut an. Gründe für die Nichtteilnahme an der Prüfung sind nicht nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Neuregelung der RPO hinsichtlich Prüfungsverhinderung
Haben Sie die Prüfung im 2. Prüfungszeitraum nicht bestanden, so müssen Sie die entsprechende Veranstaltung erneut belegen bzw. sich zur Prüfung anmelden, um die Prüfung wiederholen zu können.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Wiederholbarkeitsfrist.
ZurückEs erfolgt k e i n e automatische Anmeldung!
Bitte beachten Sie die erneute Anmeldefrist ca. 3 Wochen vor Beginn des 2. Prüfungszeitraumes.
Sie waren zum ersten Prüfungstermin angemeldet und konnten an der Prüfung nicht teilnehmen, dann melden Sie sich bitte für den 2. Prüfungszeitraum oder im kommenden Semester erneut an. Gründe für die Nichtteilnahme an der Prüfung sind nicht nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Neuregelung der RPO hinsichtlich Prüfungsverhinderung
Haben Sie die Prüfung im 2. Prüfungszeitraum nicht bestanden, so müssen Sie die entsprechende Veranstaltung erneut belegen bzw. sich zur Prüfung anmelden, um die Prüfung wiederholen zu können.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Wiederholbarkeitsfrist.

