Prüfungsangelegenheiten 

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Ansprechpartnerinnen der Prüfungsverwaltung

Siehe unter http://www.htw-berlin.de/Studium/Pruefung/Kontakt_Pruefungsverwaltung.html

Ein Kalender mit der Inschrift Prüfung [Foto: berwis/pixelio.de]

Die Prüfungsangelegenheiten für alle Studierenden der HTW Berlin werden im Referat Prüfungsverwaltung koordiniert.

Sämtliche prüfungsrelevanten Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss des Studienganges des Studierenden gemäß den Rahmenordnungen sowie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, welche mit Studienbeginn dem Studierenden eindeutig zugeordnet wird.

Die Prüfungsausschussvorsitzenden sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studienganges: zur Übersicht aller Studiengänge
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Zuständigkeit der Prüfungsverwaltung

Die Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung sind Ansprechpartner für die fachliche Beratung der Studierenden zu allen prüfungsrelevanten Angelegenheiten, insbesondere für:
  • abschließende Bearbeitung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen bei Studiengang- oder Hochschulwechsel;
  • die Prüfungsanmeldung;
  • die Kontrolle der Wiederholbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen;
  • Noten und Leistungsbescheinigungen;
  • Beantragung der Zulassung zur Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit
  • die Beseitigung von Unklarheiten bei anerkannten Studienleistungen bzw. über noch zu belegende Module bei Hochschul-/Studiengangswechsel, bei Studienunterbrechung oder bei Studienverzug;
  • Exmatrikulation von Amts wegen bei endgültig nicht bestandenen Studienleistungen bzw. Versagung der endgültigen Immatrikulation gem. § 11;
  • das Ausfertigen der Bachelor- und Masterzeugnisse, Urkunden, Transcript of Records und Diploma Supplements;
  • das Ausstellen von Zweitschriften und Legalisieren/Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden;
  • das Vorbeglaubigen von Urkunden für den Gebrauch im Ausland.
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Zuständigkeit des Prüfungsauschusses des Studienganges

Ein Prüfungsausschuss wird für jeden Studiengang der HTW Berlin vom Fachbereichsrat bestellt.
Der Prüfungsausschuss ist für folgende prüfungsrelevante Angelegenheiten zuständig:
  • Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Bearbeitung der Bescheinigung nach § 48 BAföG - Formblatt Nr. 5
  • Entscheidung über Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen;
  • Obligatorische Prüfungsberatung;
  • Diplom-/Bachelor-/Masterarbeiten - Zulassung zur Abschlussprüfung;
  • Titel-, Themenänderung bzw. Rückgabe des Themas und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten;
  • Abgabe der Abschlussarbeiten.
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