Prüfungsangelegenheiten
-
Ansprechpartnerinnen der Prüfungsverwaltung
Siehe unter http://www.htw-berlin.de/Studium/Pruefung/Kontakt_Pruefungsverwaltung.html
![Ein Kalender mit der Inschrift Prüfung [Foto: berwis/pixelio.de] Ein Kalender mit der Inschrift Prüfung [Foto: berwis/pixelio.de]](/images/ZHVIIIB/Pr_fung.jpg?profile=infobox-2sp)
Die Prüfungsangelegenheiten für alle Studierenden der HTW Berlin werden im Referat Prüfungsverwaltung koordiniert.
Sämtliche prüfungsrelevanten Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss des Studienganges des Studierenden gemäß den Rahmenordnungen sowie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, welche mit Studienbeginn dem Studierenden eindeutig zugeordnet wird.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studienganges: zur Übersicht aller Studiengänge
![Ein Kalender mit der Inschrift Prüfung [Foto: berwis/pixelio.de] Ein Kalender mit der Inschrift Prüfung [Foto: berwis/pixelio.de]](/images/ZHVIIIB/Pr_fung.jpg?profile=infobox-2sp)
Die Prüfungsangelegenheiten für alle Studierenden der HTW Berlin werden im Referat Prüfungsverwaltung koordiniert.
Sämtliche prüfungsrelevanten Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss des Studienganges des Studierenden gemäß den Rahmenordnungen sowie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, welche mit Studienbeginn dem Studierenden eindeutig zugeordnet wird.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studienganges: zur Übersicht aller Studiengänge
-
Zuständigkeit der Prüfungsverwaltung
Die Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung sind Ansprechpartner für die fachliche Beratung der Studierenden zu allen prüfungsrelevanten Angelegenheiten, insbesondere für:
- abschließende Bearbeitung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen bei Studiengang- oder Hochschulwechsel;
- die Prüfungsanmeldung;
- die Kontrolle der Wiederholbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen;
- Noten und Leistungsbescheinigungen;
- Beantragung der Zulassung zur Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit
- die Beseitigung von Unklarheiten bei anerkannten Studienleistungen bzw. über noch zu belegende Module bei Hochschul-/Studiengangswechsel, bei Studienunterbrechung oder bei Studienverzug;
- Exmatrikulation von Amts wegen bei endgültig nicht bestandenen Studienleistungen bzw. Versagung der endgültigen Immatrikulation gem. § 11;
- das Ausfertigen der Bachelor- und Masterzeugnisse, Urkunden, Transcript of Records und Diploma Supplements;
- das Ausstellen von Zweitschriften und Legalisieren/Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden;
- das Vorbeglaubigen von Urkunden für den Gebrauch im Ausland.
-
Zuständigkeit des Prüfungsauschusses des Studienganges
Ein Prüfungsausschuss wird für jeden Studiengang der HTW Berlin vom Fachbereichsrat bestellt.
Der Prüfungsausschuss ist für folgende prüfungsrelevante Angelegenheiten zuständig:
ZurückDer Prüfungsausschuss ist für folgende prüfungsrelevante Angelegenheiten zuständig:
- Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Bearbeitung der Bescheinigung nach § 48 BAföG - Formblatt Nr. 5
- Entscheidung über Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen;
- Obligatorische Prüfungsberatung;
- Diplom-/Bachelor-/Masterarbeiten - Zulassung zur Abschlussprüfung;
- Titel-, Themenänderung bzw. Rückgabe des Themas und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten;
- Abgabe der Abschlussarbeiten.
