Studieren mit Behinderung
Seiteninhalt:
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Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende
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- Abteilung Studierendenservice
Mitarbeiter/in--
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Sprechzeiten
Montag 10.00-12.00 Uhr und nach individueller Vereinbarung
Den gesamten Inhalt dieser Seite sowie zusätzliche Informationen erhalten Sie hier zum Ausdrucken und Mitnehmen:
Studieren mit Behinderung [PDF 49,5 KB]
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Behindertenberatung des Studentenwerks
Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen, beim Umgang mit Ämtern und Institutionen, bei der Organisation und Finanzierung der Unterstützung in Studium und Alltag sowie anderen Problemen finden behinderte und chronisch kranke Studierende außerdem bei der Behindertenberatung des Studentenwerks.

Kontakt:
Beate Domrös
Franz-Mehring-Platz 2 - 10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel: (030) 939 39 - 8441
E-Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de
Zur Behindertenberatung des Studentenwerks
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks veranstaltet regelmäßig Tagungen und Seminare für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte, Studienbewerber, Studierende in den ersten Semestern sowie für Hochschulabsolventen und gibt Informationsschriften heraus, mit dem Ziel, den Betroffenen die Studienvorbereitung und -durchführung zu erleichtern. Die Beratungsstelle hält Informationen zu den Themen Finanzierung des Studiums, Wohnen, technische und personale Hilfen, Studien- und Prüfungsbestimmungen, Auslandsstudium u. a. bereit. Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Behinderung [PDF, 1280 KB] Die umfassende und kostenlose Broschüre unter dem Titel "Studium und Behinderung" kann unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: studium-behinderung@studentenwerke.de

Kontakt:
Beate Domrös
Franz-Mehring-Platz 2 - 10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel: (030) 939 39 - 8441
E-Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de
Zur Behindertenberatung des Studentenwerks
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks veranstaltet regelmäßig Tagungen und Seminare für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte, Studienbewerber, Studierende in den ersten Semestern sowie für Hochschulabsolventen und gibt Informationsschriften heraus, mit dem Ziel, den Betroffenen die Studienvorbereitung und -durchführung zu erleichtern. Die Beratungsstelle hält Informationen zu den Themen Finanzierung des Studiums, Wohnen, technische und personale Hilfen, Studien- und Prüfungsbestimmungen, Auslandsstudium u. a. bereit. Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Behinderung [PDF, 1280 KB] Die umfassende und kostenlose Broschüre unter dem Titel "Studium und Behinderung" kann unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: studium-behinderung@studentenwerke.de
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Bewerbung und Zulassung
Die meisten Studiengänge an der HTW unterliegen einer Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden mehr Bewerberinnen und Bewerber erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Informationen zum Auswahlverfahren [PDF, 454 KB]
Mit dem Zulassungsantrag ( Online-Bewerbung: https://onlinebewerbung.htw-berlin.de) können Sonderanträge zur Berücksichtigung von Härtefällen oder Nachteilsausgleiche [PDF, 126 KB] gestellt werden, wodurch krankheits- bzw. behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.
Mit einem Härtefallantrag können Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern sind u.a. eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche berufliche (Wieder-) Eingliederung verspricht. Im fachärztlichen Gutachten muss zum Antrag hinreichend Stellung genommen werden.
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Es wird empfohlen, vor einer Antragstellung Kontakt mit der Behindertenbeauftragten oder einer der genannten Beratungsstellen aufzunehmen.
Mit dem Zulassungsantrag ( Online-Bewerbung: https://onlinebewerbung.htw-berlin.de) können Sonderanträge zur Berücksichtigung von Härtefällen oder Nachteilsausgleiche [PDF, 126 KB] gestellt werden, wodurch krankheits- bzw. behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.
Mit einem Härtefallantrag können Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern sind u.a. eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche berufliche (Wieder-) Eingliederung verspricht. Im fachärztlichen Gutachten muss zum Antrag hinreichend Stellung genommen werden.
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Es wird empfohlen, vor einer Antragstellung Kontakt mit der Behindertenbeauftragten oder einer der genannten Beratungsstellen aufzunehmen.
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Studienbedingungen
Die HTW Berlin hat sich in den vergangenen Jahren um die Verbesserung des barrierefreien Zugangs ihrer Gebäude sehr bemüht und dabei erhebliche Fortschritte erzielt. Die Standorte Treskowallee und Wilhelminenhof können als weitgehend barrierefrei bezeichnet werden. Bitte informieren Sie sich jedoch rechtzeitig bei der Behindertenbeauftragten über die Zugangsmöglichkeiten der einzelnen Gebäude.
Behinderte Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen eine entgeltfreie Parkkarte bzw. einen personengebundenen Parkplatz beantragen. Auch hier wenden Sie sich bitte zunächst an die Behindertenbeauftragte.
In den für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglichen Gebäuden sind rollstuhlgerechte Toiletten vorhanden. Die Toiletten sind nicht verschlossen.
Im Bereich der HTW werden an den beiden Hochschulstandorten Mensen & Cafeterien des Studentenwerks Berlin betrieben. Für Rollstuhlbenutzer und Rollstuhlbenutzerinnen sind die diese Einrichtungen zugänglich.
Die Hochschulbibliothek der HTW ist sowohl auf dem Campus Wilhelminenhof als auch auf dem Campus Treskowallee präsent. Informationen über den Zugang zu den einzelnen Gebäuden erhalten Sie bei der Behindertenbeauftragten. Dort, wo eine Freihandausleihe wegen hoher Regale oder nichtbefahrbarer Galerien für Rollstuhlbenutzer/-innen und mobilitätsbehinderte Menschen nur eingeschränkt nutzbar sind, hilft Ihnen gern das Bibliothekspersonal. Behinderte Studierende können längere Ausleihfristen beantragen. Die Bibliothek bemüht sich ggf. auch um die Anschaffung zusätzlicher Exemplare. Bei Problemen können Sie sich an die stellvertretende Leiterin der Bibliothek Kathrin Müntner wenden.
Angebot der Hochschulbibliothek
Das Rechenzentrum der HTW Berlin bietet behinderten Studierenden technische und personelle Unterstützung an.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Rechenzentrums unter folgenden Links:
Das Hochschulsport-Team der HTW Berlin hält ebenfalls ein Angebot für behinderte Studierende bereit. Mittels individuellen Gesprächen besteht die Möglichkeit, einen persönlichzugeschnittenen Trainingsplan zu erstellen und unter Anleitung bzw. Betreuung umzusetzen. Dazu melden Sie sich bitte beim Behindertenbeauftragten im Sportbüro per E-Mail oder auch telefonisch unter: (030) 5019-2273 bzw. 5019-2862 .
Behinderte Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen eine entgeltfreie Parkkarte bzw. einen personengebundenen Parkplatz beantragen. Auch hier wenden Sie sich bitte zunächst an die Behindertenbeauftragte.
In den für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglichen Gebäuden sind rollstuhlgerechte Toiletten vorhanden. Die Toiletten sind nicht verschlossen.
Im Bereich der HTW werden an den beiden Hochschulstandorten Mensen & Cafeterien des Studentenwerks Berlin betrieben. Für Rollstuhlbenutzer und Rollstuhlbenutzerinnen sind die diese Einrichtungen zugänglich.
Die Hochschulbibliothek der HTW ist sowohl auf dem Campus Wilhelminenhof als auch auf dem Campus Treskowallee präsent. Informationen über den Zugang zu den einzelnen Gebäuden erhalten Sie bei der Behindertenbeauftragten. Dort, wo eine Freihandausleihe wegen hoher Regale oder nichtbefahrbarer Galerien für Rollstuhlbenutzer/-innen und mobilitätsbehinderte Menschen nur eingeschränkt nutzbar sind, hilft Ihnen gern das Bibliothekspersonal. Behinderte Studierende können längere Ausleihfristen beantragen. Die Bibliothek bemüht sich ggf. auch um die Anschaffung zusätzlicher Exemplare. Bei Problemen können Sie sich an die stellvertretende Leiterin der Bibliothek Kathrin Müntner wenden.
Angebot der Hochschulbibliothek
Das Rechenzentrum der HTW Berlin bietet behinderten Studierenden technische und personelle Unterstützung an.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Rechenzentrums unter folgenden Links:
Das Hochschulsport-Team der HTW Berlin hält ebenfalls ein Angebot für behinderte Studierende bereit. Mittels individuellen Gesprächen besteht die Möglichkeit, einen persönlichzugeschnittenen Trainingsplan zu erstellen und unter Anleitung bzw. Betreuung umzusetzen. Dazu melden Sie sich bitte beim Behindertenbeauftragten im Sportbüro per E-Mail oder auch telefonisch unter: (030) 5019-2273 bzw. 5019-2862 .
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Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen
Nachteilsausgleich
Das Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) verpflichtet in den §§ 4, 9 und 31 die Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender zu berücksichtigen.
An der HTW Berlin steht als Rechtsgrundlage für einen objektiven behinderungsbedingten Nachteilsausgleich der § 4 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) zur Verfügung. Dort heißt es: „Macht der oder die Studierende glaubhaft, dass er oder sie aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, so wird ihm oder ihr gestattet, den Leistungsnachweis in einer anderen Form zu erbringen.
Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss.“Der Prüfungsausschuss legt gemeinsam mit der/dem Prüferin/Prüfer und der/dem Studierenden fest, wie eine gleichwertige Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit, in einer anderen Form oder auch durch Inanspruchnahme zusätzlicher personaler oder technischer Hilfen erbracht werden kann.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Prüfungsausschuss und der/dem Prüferin/ Prüfer in Verbindung um erforderliche Anträge zu stellen und benötigte Unterlagen einzureichen. Auch hierbei kann Sie die Behindertenbeauftragte beraten und unterstützen.
An der HTW Berlin steht als Rechtsgrundlage für einen objektiven behinderungsbedingten Nachteilsausgleich der § 4 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) zur Verfügung. Dort heißt es: „Macht der oder die Studierende glaubhaft, dass er oder sie aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, so wird ihm oder ihr gestattet, den Leistungsnachweis in einer anderen Form zu erbringen.
Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss.“Der Prüfungsausschuss legt gemeinsam mit der/dem Prüferin/Prüfer und der/dem Studierenden fest, wie eine gleichwertige Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit, in einer anderen Form oder auch durch Inanspruchnahme zusätzlicher personaler oder technischer Hilfen erbracht werden kann.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Prüfungsausschuss und der/dem Prüferin/ Prüfer in Verbindung um erforderliche Anträge zu stellen und benötigte Unterlagen einzureichen. Auch hierbei kann Sie die Behindertenbeauftragte beraten und unterstützen.
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Bevorzugte Belegung
Die Kursbelegung an der HTW erfolgt online über das Campus Management-System LSF.
Für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen möchten, muss hier ein Belegungswunsch angemeldet werden. In einigen Fällen wird Studierenden eine bevorzugte Belegung von Lehrveranstaltungen ermöglicht. Dies gilt auch für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Regelungen für spezielle Gruppen
Für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen möchten, muss hier ein Belegungswunsch angemeldet werden. In einigen Fällen wird Studierenden eine bevorzugte Belegung von Lehrveranstaltungen ermöglicht. Dies gilt auch für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Regelungen für spezielle Gruppen
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Studienförderung
Ein Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung startet der Hildegardis-Verein. Ziel des Projektes ist es, die Studien- und Berufsperspektiven behinderter Frauen durch die individuelle Begleitung erfolgreicher, berufserfahrener Mentorinnen und Mentoren zu verbessern.
Informationen zu Projekt und Bewerbungsverfahren
Die Stiftung Pfennigparade bietet Menschen mit Körperbehinderung Unterstützung bei der "Integration ins Arbeitsleben" für Berufe im kaufmännischen, technischen und IT-Bereich in Süddeutschland an.
Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten
In der bundesweiten Datenbank Stipendienlotse können Schüler/innen, Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen nach dem für sie passenden Stipendium suchen. Die Datenbank enthält auch eine Suchfunktion zu Stipendien für Menschen mit Behinderung.
Informationen zu Projekt und Bewerbungsverfahren
Die Stiftung Pfennigparade bietet Menschen mit Körperbehinderung Unterstützung bei der "Integration ins Arbeitsleben" für Berufe im kaufmännischen, technischen und IT-Bereich in Süddeutschland an.
Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten
In der bundesweiten Datenbank Stipendienlotse können Schüler/innen, Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen nach dem für sie passenden Stipendium suchen. Die Datenbank enthält auch eine Suchfunktion zu Stipendien für Menschen mit Behinderung.
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Berufliche Eingliederung
Aufgabe der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit ist die berufliche Eingliederung behinderter Menschen. In allen Filialen der Bundesagentur für Arbeit sind Beraterinnen und Berater für die berufliche Rehabilitation tätig. Sie sollen behinderte Abiturienten individuell und umfassend zur Berufsfindung und über die Möglichkeiten ihrer beruflichen Eingliederung beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festlegen. Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Bundesagentur für Arbeit .
Berater/innen der Bundesagentur für Arbeit führen regelmäßig Sprechstunden für Abiturient/innen durch und unterstützen den Berufsfindungsprozess. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Arbeitsagentur.
Neues Projekt für schwerbehinderte Bachelor-Absolventen/innen
Im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) startet am 1. Januar 2010 ein neues Modellprojekt, das die berufliche Weiterqualifizierung von schwerbehinderten Bachelor-Absolventen/innen für den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel hat. Interessierte können sich auf die jetzt ausgeschriebenen Stellen im Bereich Forschung/Wissenschaft bzw. Verwaltung/Administration bewerben. Die Stellen sind auf 3 Jahre befristet.
Bewerbungen werden bis zum 2. Oktober 2009 entgegengenommen. Ansprechpartnerin im PEI für dasProjekt ist Annetraud Grote. Sie ist telefonisch unter 06103-771025 und per E-Mail unter groan@pei.de erreichbar.
Stellenausschreibung des PEI
Berater/innen der Bundesagentur für Arbeit führen regelmäßig Sprechstunden für Abiturient/innen durch und unterstützen den Berufsfindungsprozess. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Arbeitsagentur.
Neues Projekt für schwerbehinderte Bachelor-Absolventen/innen
Im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) startet am 1. Januar 2010 ein neues Modellprojekt, das die berufliche Weiterqualifizierung von schwerbehinderten Bachelor-Absolventen/innen für den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel hat. Interessierte können sich auf die jetzt ausgeschriebenen Stellen im Bereich Forschung/Wissenschaft bzw. Verwaltung/Administration bewerben. Die Stellen sind auf 3 Jahre befristet.
Bewerbungen werden bis zum 2. Oktober 2009 entgegengenommen. Ansprechpartnerin im PEI für dasProjekt ist Annetraud Grote. Sie ist telefonisch unter 06103-771025 und per E-Mail unter groan@pei.de erreichbar.
Stellenausschreibung des PEI
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Ratgeber und Radioportale
- Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Behinderung [PDF, 1280 KB]
- SWEF Radioportal –Ihr Radio für Soziales

- Radio 4 Handicaps
"Paralympics-Kalender 2009" - mit exklusiven Motiven von den Paralympischen Sommerspielen in China - Behinderten-Ratgeber

Literaturhinweis
Das Deutsche Studentenwerk in Bonn gibt eine umfassende und kostenlose Broschüre unter dem Titel "Studium und Behinderung" heraus.
Sie kann unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden:
studium-behinderung@studentenwerke.de

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