Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und sollen nicht gleichzeitig Vorgesetzte sein. Sicherheitsbeauftragte sind für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nicht verantwortlich und haften somit auch nicht für Folgen, die sich aus Unterlassungsgründen ergeben.

Sicherheitsbeauftragte der Fachbereiche

Sicherheitsbeauftragte im Verwaltungsbereich

Strahlenschutzbeauftragte

Laserschutzbeauftragte

Beauftragter für biologische Sicherheit

Beauftragter für Leitern, Tritte und Aufstiege