Unfallversicherung für Beschäftigte

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Pflichten

Unfallbetroffene sind verpflichtet, jede Verletzung oder Gesundheitsschädigung unverzüglich dem oder der Fachvorgesetzten und den Sicherheitsingenieur_innen zu melden sowie an der Unfalluntersuchung aktiv mitzuwirken. Sollten Sie hierzu nicht imstande sein, hat diese Pflicht die Person, die zuerst von dem Unfall erfährt.

Grundsätze

  • Melden Sie bitte jeden Unfall - auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob er als Arbeitsunfall anerkannt wird
    • Füllen Sie bitte die Unfallanzeige für Beschäftigte bzw. für Beamte aus und schicken diese an die Sicherheitsingenieur_innen der HTW.
  • Gehen Sie sicherheitshalber zum Arzt (möglichst Durchgangsarzt), als selbst "herumzudoktern". 
  • Über die Anerkennung meldepflichtiger Unfälle entscheidet die Unfallkasse Berlin.
  • Lassen Sie sich ggf. durch die Sicherheitsingenieur_innen beraten.