Gesetzliche Grundlagen der Systemakkreditierung

Bundesweite Dokumente

  • Studienakkreditierungsvertrag
    Bei dem Studienakkreditierungsvertrag handelt es sich um einen Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, der Landesregierungen dazu ermächtigt, in einer Rechtsverordnung das Verfahren der Akkreditierung zu konkretisieren.
  • Musterrechtsverordnung
    Die Musterrechtsverordnung regelt auf Grund von Artikel 4 des Studienakkreditierungsvertrags die ländergemeinsamen Anforderungen an die strukturellen und qualitativen Maßstäbe für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und gewährleistet damit die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen, der Studienabschlüsse sowie der Möglichkeit des Hochschulwechsels.
  • Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)
    Die Empfehlungen der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) richten sich an Kultusminister_innen in Europa zur Entwicklung eines "vereinbarten" Systems zur Qualitätssicherung sowie zur Gewährleistung von geeigneten Begutachtungsprozessen für Agenturen und Einrichtungen zur Qualitätssicherung.
  • Beschlüsse des Akkreditierungsrates
    Der Akkreditierungsrat schafft die Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des deutschen Akkreditierungssystems, indem er die Kriterien und Verfahren in Form von Beschlüssen regelt.
  • Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
    Die HRK — ein freiwilliger Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland — befasst sich mit allen Fragen zu Hochschulen (Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung).
  • Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen [PDF]
    Bei den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben handelt es sich um einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Gewährleistung von gleichwertigen, einander entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen (einschließlich Hochschulwechsel).
  • AQAS: Informationen zur Systemakkreditierung
    Die Informationen zur Systemakkreditierung bieten einen Einblick in das Verfahren der Systemakkreditierung bei der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS).

Landesweite Dokumente

Dokumente der HTW Berlin