Allgemeine FAQ

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Kann ich mich als Ausländer bzw. Ausländerin bewerben?

Ja. Falls Sie Ihr Abitur bzw. Ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, rechnen Sie bitte ggf. Ihre Noten in das deutsche System um. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.anabin.de).

Kann ich mich auch auf Stipendien anderer Studiengänge bewerben?

Nein, sofern ein Stipendium an einem Fachbereich, Studiengang oder Studienschwerpunkt gebunden ist und Sie einem dieser Kriterien nicht entsprechen und Sie bspw. aus einem anderen Fachbereich etc. kommen. Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie automatisch an den Stipendien teil, die zu Ihrem Fachbereich, Studiengang oder Studienschwerpunkt gehören. Zudem nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung automatisch an den Stipendien teil, die nicht zweckgebunden sind.

Ich habe ein Stipendium eines Begabtenförderwerkes. Kann ich mich auf das Deutschlandstipendium bewerben?

Eine Kombination mit Stipendien der Begabtenförderwerke inkl. der Förderungen durch den DAAD ist ausgeschlossen. Nach dem Gesetz (Stipendienprogramm-Gesetz) ist nur eine materielle Förderung zulässig, die 30 Euro im Monatsdurchschnitt nicht überschreitet (dazu zählt leider auch das Büchergeld).

Ich erhalte BAföG-Leistungen. Wird das Stipendium darauf angerechnet oder das BAföG gekürzt?

Nein. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. So werden die Beiträge ausgehend von einer Bemessungsgrundlage berechnet. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein.

Was bedeutet "angestrebter Abschluss"?

Tragen Sie im Bewerbungsformular bitte den Abschluss ein, den Sie als nächstes erwerben (Bachelor oder Master).

Benötige ich ein Motivationsschreiben?

Ein Motivationsschreiben für die erstmalige Bewerbung wird nicht benötigt und wird auch nicht berücksichtigt.

Kann ich auch ein Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors einreichen?

Empfehlungsschreiben werden für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium nicht benötigt und bei der Auswahl auch nicht berücksichtigt.

Kann ich nach einem Jahr weiter gefördert werden?

Ja, Sie können sich nach einem Jahr für eine Weiterförderung bewerben. Geben Sie bitte bei der Bewerbung an, dass Sie bereits Deutschlandstipendiat:in sind. Die Hochschule ist bestrebt, Deutschlandstipentiat:innen langfristig zu fördern.

Allerdings endet das Stipendium automatisch mit dem Studienabschluss. Nimmt der/die Stipendiat:in ein weiteres Studium, etwa ein aufbauendes Master-Studium auf, so ist eine erneute Bewerbung nötig.

Sind an ein Stipendium Auflagen seitens der Fördernden an Studierende geknüpft?

Nein, an das Stipendium sind keine Auflagen geknüpft.

Wie wird die Leistung während des Auswahlverfahrens und nach Erhalt des Stipendiums überprüft?

Zum Beginn des Sommersemesters werden die Leistungsnachweise aus dem vorangegangenen Wintersemester abgefragt. Dabei werden die Leistungen geprüft.

Welchen Notendurchschnitt sollte für die Bewerbung auf ein Stipendium mindestens vorhanden sein?

Der Notendurchschnitt hängt von den eingegangenen Bewerbungen ab. Insofern lassen sich dazu keine Angaben machen. Bewerben sollten Sie sich auf jeden Fall.

Ich werde während der Förderung schwanger. Verfällt das Stipendium?

Nein. Das Stipendium wird während der Schwangerschaft und während der Mutterschutzfristen weitergezahlt. Die Dauer einer eventuellen Unterbrechung wird Ihnen nicht angerechnet.

Ich mache gerade mein Abitur/schließe meine Ausbildung ab und schreibe mich zum Wintersemester an der HTW Berlin ein. Kann ich mich bewerben?

Ja, bitte geben Sie bei Ihren Leistungen Ihre Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an.

Bekomme ich eine Antwort auf meine Bewerbung?

Ja, wir sind bemüht, Ihnen in jedem Fall eine Antwort auf Ihre Bewerbung zukommen zu lassen.