Abschlussarbeit

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Beantragung

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen [PDF] für die Antragstellung.

Nutzen Sie folgende Formulare

Folgen Sie bitte diesen zwei Schritten:

  • Holen Sie die schriftliche Bestätigung der Erst- und Zweitbegutachtenden per E-Mail (formlos und ohne Unterschrift) ein. Fügen Sie ggf. den Nachweis des akademischen Grades der/des Zweitgutachter*in bei.
  • Fügen Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (Dateiname: „Bachelor-/Masterarbeit_Studiengang_Matrikelnummer“).

Besonderheiten nach Fachbereich:

Fehlt Ihnen nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit lediglich das Kolloquium zum erfolgreichen Abschluss, müssen Sie sich nicht zum neuen Semester zurückmelden, wenn die Abschlussarbeit bestanden wurde.

Im Fall der Exmatrikulation aufgrund von Nichtrückmeldung oder aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard (HSC). Die HSC ist dann unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice der HTW Berlin, Treskowallee 8, 10318 Berlin zurückzugeben. Abschlussdokumente werden erst nach Abgabe der HSC ausgehändigt.

Erst- und Zweitgutachten

  • Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor der HTW Berlin handelt.

  • Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuer*innen erhalten i.d.R. einen Lehrauftrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter*in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor und dem Unternehmen, der Körperschaft etc. getroffen werden. Soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden, so empfehlen wird, die hierfür im HTW.Intranet hinterlegte Version zu verwenden. Sie kann von HTW-Beschäftigten heruntergeladen werden.

Zulassung

In Bachelor-Studiengängen

  • ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß Ihrer Prüfungsordnung zwingend erforderlich.
  • werden Module, die zur Prüfung angemeldet wurden, aber aufgrund der Krisensituation nicht abgeschlossen werden konnten, besonders berücksichtigt.

Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges entscheidet zu Beginn des Semesters,

  • ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden,
  • wer der Prüfungskommission — bestehend aus Erst- und Zweitgutachter — angehört,
  • wie das Thema der Abschlussarbeit lautet,
  • wann die Bearbeitungszeit beginnt und endet.

Die Bestätigung erhalten Sie von der Fachbereichsverwaltung.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Im Rahmen eines behinderungsbedingten oder sonstigen Nachteilausgleiches kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine längere Bearbeitungsfrist festlegen. Um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zu beantragen, reichen Sie folgende Unterlagen bei der Fachbereichsverwaltung ein:

  • einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit [PDF]. Für den Fachbereich 1 gilt der Antrag für Studierende des Fachbereichs 1 [PDF].
  • bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
  • bei Krankheit ein ärztliches Attest, ggf. ein amtsärztliches Attest, mit konkreter Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit und deren Dauer. Das Attest legen Sie innerhalb von drei Werktagen vor. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.

Thema der Abschlussarbeit ändern oder zurückgeben

Auch wenn Sie bereits zur Abschlussarbeit zugelassen sind, können Sie das Thema

Rückmeldung während des Abschlusssemesters

Sie müssen sich nicht zurückmelden (ausgenommen Public und Nonprofit-Management), wenn:

  • Sie bereits im laufenden Semester zur Abschlussarbeit zugelassen wurden und lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit und das Kolloquium aussteht und die gesetzte Abgabefrist in den ersten vier Wochen des Folgesemesters liegt.
  • die Abgabe der Abschlussarbeit im laufenden Semester bereits erfolgt ist, und „nur“ noch deren Verteidigung im Rahmen einer Abschlussprüfung (Kolloquium) aussteht.

Bitte beachten Sie:

  • Die Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit kann Auswirkungen auf Versicherungsfragen (insb. Wegfall der Unfallversicherung bei Betreten der HTW Berlin), Kindergeld etc. haben.
  • Eine Rückmeldung muss in jedem Fall erfolgen, wenn außer der Abschlussarbeit noch andere Modulprüfungen offen sind.
  • Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert.

Abgabe der Abschlussarbeit

  • Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine überflüssigen personenbezogenen Daten (z.B. Matrikelnummer, Kontaktdaten etc.) auszuweisen, lediglich Ihren Vornamen sowie Nachnamen geben Sie bitte als personenbezogene Daten an. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster [PDF].
  • Senden Sie bitte genau eine PDF-Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung etc.) enthält. Beträgt die Dateigröße für Ihre E-Mail-Anhänge mehr als 25 Megabyte, dann speichern Sie bitte Ihre Datei in reduzierter Größe ab.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden.
  • Bitte verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs. Reichen Sie Ihre Arbeit nur dann zusätzlich in Papierform ein, wenn die Prüfungskommission Sie dazu auffordert.
  • Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse Ihres Fachbereichs (FB 1: Fb1@htw-berlin.de, FB 2: fachbereich2@htw-berlin.de, FB 3: Fachbereich3@HTW-Berlin.de, FB 4: FB4-Service@htw-berlin.de, FB 5: f5absch@htw-berlin.de).

Veröffentlichung der Abschlussarbeit

Die HTW Berlin veröffentlicht Abschlussarbeiten ihrer Studierenden in der Hochschulbibliothek elektronisch in OPUS. Dort können sie von anderen Bibliotheksnutzer*innen eingesehen und entliehen werden.

Wiederholung der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit wird mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet, wenn

  • Sie Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß beim Prüfungsausschuss einreichen,
  • eine angezeigte Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt wird oder
  • Sie eine inhaltlich unzureichende Arbeit abliefern.

Die Prüfungsverwaltung sendet Ihnen einen Bescheid mit der Aufforderung, einen Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF] einzureichen. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Wie oft kann eine Abschlussarbeit und das Kolloquium wiederholt werden?

  • Eine Abschlussarbeit (also Bachelor- oder Masterarbeit) kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Damit ergeben sich insgesamt maximal drei Versuche die Abschlussarbeit zu schreiben.
  • Bei Nichtbestehen kann ein Abschlusskolloquium zur Abschlussarbeit zweimal wiederholt werden. Damit ergeben sich maximal insgesamt drei Prüfungsversuche für das Kolloquium.

Wissenschaftliches Schreiben

In Moodle finden Sie das Infoportal wissenschaftliches Schreiben. Das Lernzentrum bietet Unterstützung in Form eines Schreibcoachings und einer offenen Schreibgruppe.