Prüfungsverhinderung

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Prüfungsunfähigkeit

  • Für Prüfungen, an denen Sie trotz Anmeldung nicht teilnehmen, benötigen Sie kein Attest. Sie melden sich einfach für den 2. Prüfungszeitraum bzw. im kommenden Semester erneut zur Prüfung an. Abweichend davon ist bei modulbegleitend geprüften Studienleistungen gemäß § 12 der RStPO im Fall der Versäumnis des vereinbarten Leistungstermins unverzüglich nachzuweisen, warum Sie nicht teilgenommen haben (§ 16 (2) der RStPO).
  • Erkranken Sie, während Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, können Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen.

Prüfungstermine und Prüfungsversuche

  • Pro Semester werden zwei Prüfungszeiträume angeboten.
  • Für eine Prüfung haben Sie drei Versuche. Wurde die Prüfung bereits zweimal wiederholt kann ggf. ein drittes Mal nach vorheriger Studienfachberatung wiederholt werden.

Sie haben

  • einen Prüfungstermin, aber keinen Prüfungsversuch vergeben, wenn Sie an einer Prüfung trotz Anmeldung nicht teilnehmen.
  • sowohl einen Prüfungstermin als auch einen Prüfungsversuch vergeben, wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen oder abbrechen.

Nachweis bei BAfÖG-Bezug

Wenn Sie BAföG beziehen, sollten Sie sich immer ein ärztliches Attest ausstellen lassen und dieses aufheben. Wenn das BAföG-Amt (später) einen Nachweis über die bisherigen Studienleistungen einfordert, können Sie dieses Attest einreichen.