Befreiung vom Semesterticket

Das Semesterticket ist Ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr sowie deutschlandweit gültig. Das Semesterticket ist grundsätzlich für alle Präsenzstudierenden der HTW Berlin Pflicht. Unter besonderen Umständen sind Befreiungen möglich.

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Mögliche Gründe

  • Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke
  • Behinderung (erforderlicher Personentransport)
  • studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets (z.B. Praxissemester, Auslandssemester oder Thesissemester)
  • Studium an zwei Hochschulen mit dem Deutschlandsemesterticket (bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema Doppelstudium)

Studierenden in ZbwS-Studiengängen, im Urlaubssemester, im Teilzeitstudium sowie Besitzern eines Firmentickets oder JobTickets kann leider keine Befreiung mehr gewährt werden.

Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Semesterticket werden im Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemesterticket geregelt.

Für detaillierte Informationen zu Befreiungsgründen wenden Sie sich gern direkt an den AStA (Allgemeinen Studierendenausschuss) der HTW: asta@students-htw.de und informieren sich hier: www.students-htw.de/update-zum-deutschland-semesterticket/

Antragstellung

Den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket für das Bezugssemester benötigen wir im Original, die Nachweise des Antragsgrunds in Kopie. Sie finden das Antragsformular in unserem LSF.

Entwertung des Semestertickets

Bei einer Befreiung wird das Deutschlandsemesterticket (DST) entwertet und kann nicht mehr genutzt werden.