FAQ

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Um welche besonderen Belastungen geht es bei der Untersuchung?

  • Belastungen des optischen Apparates durch Bildschirmarbeit und sitzende Tätigkeit; Belastungen von Knochen, Bändern, Muskeln und Gelenken.

Welche Gesundheitsrisiken sind mit den Belastungen verbunden?

  • Veränderungen der Sehkraft, der Tränenflüssigkeit, evtl. Bindehautreizungen;
  • Verspannungen des Muskelapparates (speziell im Schulter-Nacken-Bereich) mit Chronifizierungsneigung;
  • vorzeitige Ermüdung, u.U. nachlassende Lebensfreude.

Welche Mitarbeiter_innen könnten betroffen sein?

  • Alle Beschäftigten mit einem hohen Anteil an Bildschirmtätigkeit (oder vergleichbaren Geräten), insbesondere solche mit zusätzlichen Arbeitsplatzbelastungen, wie z.B. Enge, Baumaßnahmen, Stress, Publikumsverkehr oder klimatische Besonderheiten.

Welche Ziele werden mit den Vorsorgeuntersuchungen verfolgt?

  • Feststellung, ob eine individuelle Gefährdung von Sehkraft, Halteapparat etc. besteht;
  • Feststellung, ob bereits erste Schäden vorliegen;
  • individuelle Beratung aus der Sicht des Arbeitsmediziners. Erarbeitung praxisnaher Verbesserungsvorschläge für Mitarbeiteinde und Vorgesetzte.

Wer veranlasst die Untersuchungen? Wie oft finden sie statt?

Die Beschäftigten werden vom Betriebsarzt bzw. Sicherheitsingenieur über die Untersuchungstermine informiert. Die Teilnahme gilt als dienstliche Tätigkeit. Im Regelfall werden die Vorsorgeuntersuchungen an der HTW Berlin mindestens einmal jährlich angeboten.

Ist die Teilnahme an der Untersuchung verpflichtend?

Die Teilnahme ist freiwillig, wird jedoch als Maßnahme der Gesundheitsförderung dringend empfohlen.

Wird eine "Beurteilung" für den Arbeitgeber erstellt?

Nein! Die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bekommen ausschließlich Sie selber. Eine Normbescheinigung über die Teilnahme und ggf. Verbesserungvorschläge für die Arbeitsplatzverhältnisse erhält der Sicherheitsingenieur. Auf Wunsch können Sie sich eine "Empfehlung" des Arbeitsmedizinischen Dienstes ausstellen lassen und z.B. dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorlegen.

Unterliegen die arbeitsmedizinischen Maßnahmen der Schweigepflicht?

Ja, auch Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die  Untersuchungsergebnisse werden vom betriebsärztlichen Dienst archiviert. Eine Weitergabe geschützter Daten an Dritte darf nur mit Ihrer schriftlichen Genehmigung erfolgen.

Wie sind die Rechtsgrundlagen für diese Untersuchung?

Die Untersuchung wird durchgeführt auf der "Berufsgenossenschaftlichen Grundlage G37". Weiterhin basiert sie auf der gesetzlichen Grundlage der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) sowie des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG).