Beschäftigte mit Kind

Die HTW Berlin versteht sich als familienfreundliche Hochschule und möchte ihre Angehörigen unterstützen, die Arbeit und familiäre Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Beschäftigte, die Eltern sind oder werden, stehen vor besonderen Herausforderungen. Im Folgenden sind die Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.

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Wann sollte ich der HTW Berlin mitteilen, dass ich schwanger bin?

Wenn Sie schwanger sind, teilen Sie uns dies bitte so bald wie möglich mit. Gern können Sie eine Kopie des Mutterpasses oder ein ärztliches Attest mit dem errechneten Geburtstermin bei der Personalabteilung als Nachweis  einreichen. Sofern Sie Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, sprechen Sie bitte mit Ihrer Frauenärztin bzw. Ihrem Frauenarzt. Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich direkt an die Sicherheitsingenieure der HTW Berlin.

Muss ich die Zeit für Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit nacharbeiten?

Als werdende Mutter werden Sie für die Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von der Arbeit freigestellt. Bitte

  • informieren Sie Ihre Führungskraft, wenn Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen,
  • tragen diese Zeiten in den Arbeitszeitbogen ein und
  • legen Ihrer Führungskraft eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes mit dem Arbeitszeitbogen für gleitende Arbeitszeit am Monatsende vor.

Wann gilt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz umfasst i.d.R. 14 Wochen. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Sollte Ihr Kind früher als errechnet geboren werden, wird die übrige Zeit aus den sechs Wochen vor der Geburt zu den acht Wochen nach der Geburt addiert, so dass stets mindestens 14 Wochen erreicht werden. Kommt Ihr Kind später als geplant, beginnen die acht Wochen mit dem tatsächlichen Geburtstermin. Bei Frühgeburten (unter 2500 Gramm) oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Die Personalabteilung teilt Ihnen in einem Schreiben den Beginn der Schutzfrist mit und informiert gleichzeitig Ihre Krankenkasse und die Sicherheitsbeauftragten der HTW Berlin über Ihre Schwangerschaft.

Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt?

Als Mutter können Sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Als anderer Elternteil können Sie Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen. Die verbindliche Erklärung auf Elternzeit reichen Sie spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich bei der Personalabteilung ein.

Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie max. 30 Stunden pro Woche arbeiten und in Deutschland leben. Während dieser Zeit besteht weiterhin das Kündigungsverbot. Ausführliche Informationen zu den drei Varianten des Elterngeldes — Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus — finden Sie in der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit [PDF]. Ihren persönlichen Anspruch können Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendberechnen.

Wer kümmert sich um eine Vertretung?

Die Personalabteilung schreibt in Absprache mit Ihrer Führungskraft die Stelle für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit aus. Damit auch für die Zeit des Mutterschutzes, ggf. auch schon in Fall eines Beschäftigungsverbots, eine Vertretung eingestellt werden kann, sollten Sie der Personalabteilung Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Legen Sie dazu bitte vor:

  • eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin,
  • eine Information, wie lange Sie in  Elternzeit bleiben möchten.

Was geschieht mit meinem Gehalt während des Mutterschutzes?

Die Krankenkasse zahlt Ihnen in dieser Zeit ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate (ohne Berücksichtigung von einmalig gezahltem Entgelt) zahlt Ihnen die HTW Berlin für die Zeit der Schutzfrist als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragen, da die ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.

Was geschieht mit meinem Gehalt und dem Stufenaufstieg während der Elternzeit?

Während der Elternzeit erhalten Sie kein Gehalt von der HTW Berlin, sofern Sie nicht in Teilzeit arbeiten. Ihnen steht in dieser Zeit Elterngeld als Ersatzleistung zu. Sofern Sie während der Elternzeit nicht arbeiten, ruht das Arbeitsverhältnis und somit auch der Stufenaufstieg.

Lohnt es sich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten?

Solange Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, beträgt das Elterngeld mind. 300 Euro pro Monat beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus — egal, wie viel Sie verdienen. Der Kündigungsschutz besteht dabei weiterhin. Ihren persönlichen Anspruch mit verschiedenen Varianten können Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendberechnen.

Wird mein befristeter Arbeitsvertrag verlängert?

Generell begründen die Zeit des Mutterschutzes sowie die Elternzeit nicht die Verlängerung eines bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag endet wie vereinbart auch während der Schutzfristen.

Was passiert, wenn mein Kind krank ist?

Als Arbeitnehmer_in haben Sie einen Anspruch darauf, Ihr Kind zu betreuen, wenn es krank oder pflegebedürftig ist. Mehr Infos dazu finden Sie im Intranet.