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Sexualisierte Diskriminierung & Gewalt

Diskriminierungsverbot

Die HTW Berlin setzt sich für einen sicheren, respektvollen und diskriminierungsfreien Lern-, Lehr- und Arbeitsort ein. Grundlage dafür ist die Antidiskriminierungsrichtlinie (PDF-Datei) der Hochschule. Sie fordert alle Hochschulangehörigen dazu auf, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen und diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten nicht zu ignorieren.

Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt erhalten Schutz und Unterstützung. Sie haben die Möglichkeit, offiziell Beschwerde (Link öffnen) einzureichen. Sie können sich auch vorab - auf Wunsch anonym - beraten lassen.

Werden Sie Zeug*in von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, zeigen Sie sich solidarisch und bieten Sie den Betroffenen Ihre Unterstützung an! Sie haben auch die Möglichkeit, mutmaßliche Diskriminierungsvorfälle zu melden (Link zum Meldeportal der zentralen Antidiskriminierungsstelle der HTW Berlin).

Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt umfasst alle sexualisierten Handlungen oder Verhaltensweisen, die unerwünscht, unangemessen oder nicht einvernehmlich sind.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • anzügliche Bemerkungen oder Witze
  • abwertende oder sexistische Sprache
  • unangenehme Gesten oder Blicke
  • das Zeigen oder Versenden sexistischer oder pornografischer Inhalte
  • unerwünschte Berührungen oder Annäherungsversuche
  • Aufforderungen zu sexuellem Kontakt
  • Nötigung mit (auch mittelbarem) sexuellem Hintergrund
  • Verhaltensweisen und Handlungen, die nach dem Sexualstrafrecht verboten sind

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Hochschule

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt können überall vorkommen – auch an Hochschulen. Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse können dazu beitragen, dass Grenzen überschritten werden. Beispiele sind Beziehungen zwischen:

  • Studierenden und Lehrenden
  • Praktikant*innen und Vorgesetzten
  • wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Projektleitungen

Auch Situationen außerhalb von Lehrveranstaltungen oder Arbeitszeiten können problematisch werden.

Wichtig ist: Für die Bewertung eines Erlebnisses zählt allein, dass sich ein Mensch diskriminiert fühlt. Die Betroffenen selbst bzw. die Zeug*innen ordnen ein Verhalten als problematisch ein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Diskriminierung beabsichtigt war.

Wenn Sie betroffen sind:

  • Sie sind nicht allein.
  • Sie tragen keine Schuld an dem Verhalten anderer.
  • Sie können Unterstützung und Beratung erhalten – auch anonym.

Wenn Sie Zeug*in eines Vorfalls werden:

  • Nehmen Sie die betroffene Person ernst.
  • Bieten Sie Unterstützung an.
  • Nutzen Sie die Beratungs- und Meldemöglichkeiten der Hochschule.

Schutzkonzept und Aktionsplan der HTW Berlin

Bei der Prävention von und beim Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt orientiert sich die HTW Berlin am Konzept der Betroffenengerechtigkeit. Was darunter zu verstehen ist, kann in dem Bericht zur Veranstaltung “Unsere Hochschule als möglichst sicherer Ort für alle” (PDF-Datei) nachgelesen werden.

Die Hochschulleitung hat 2021 eine Steuerungsgruppe eingesetzt, um ein Schutzkonzept “Hinsehen – Handeln - Vorbeugen” (PDF-Datei) zur Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu entwickeln.

Ziele des Schutzkonzepts sind:

  • Prävention stärken
  • klare Verfahren im Umgang mit Vorfällen schaffen
  • Betroffene besser schützen
  • Verantwortliche im Fallmanagement qualifizieren

Im November 2022 verabschiedete die Hochschulleitung:

Die Hochschule wurde dabei fachlich von inmedio Berlin begleitet.

Materialien und weiterführende Informationen

Publikationen und Fachtexte