Unternehmenssteuerrecht (Master)

Der Masterstudiengang Unternehmenssteuerrecht (MUST) entspricht den formalen Qualitätskriterien der HTW Berlin und ermöglicht Studierenden den Erwerb der notwendigen Kompetenzen zur Entwicklung der angestrebten Berufsfähigkeit. Auf Basis einer Konzeptakkreditierung unter Beteiligung einer externen Peergroup hat die Hochschulleitung den Studiengang am 13.07.2022 bis zum 30.09.2030 ohne Auflagen akkreditiert.

Empfehlungen zur Umsetzung innerhalb der nächsten Bestandsperiode:

  1. Der Studiengang achtet darauf, bei der Überprüfung der erreichten Lernergebnisse eine größere Vielfalt an Prüfungsformen (z.B. Haus- bzw. Seminararbeiten) einzusetzen.
  2. Der Studiengang prüft, ob das Modul Handels- und Steuerbilanzrecht durch Tausch mit einem anderen Modul in das erste Semester vorgezogen werden kann.

Mitglieder der Peergroup zur Konzeptakkreditierung:

Prof. Dr. Thomas Köster, Hochschule für Finanzwirtschaft & Management, Bonn (Vorsitz)

Prof. Dr. Petra Oesterwinter, Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Wirtschaft

Andrea Bilitewski, Deloitte GmbH, Hamburg

Laura Bohn, Studentin, Universität Göttingen, Masterstudiengang Steuerlehre