Studienalltag und Prüfungen

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Bevorzugte Belegung

Studierende mit einer Beeinträchtigung sind aufgrund von Arztbesuchen und Therapien oft auf einen gut strukturierten Tagesablauf angewiesen. Konnten einschränkungsbedingt Module nicht wie geplant absolviert werden, müssen diese später nachgeholt werden. Die HTW Berlin gewährt in diesen Fällen eine bevorzugte Belegung.

So gehen Sie vor: Sie belegen im LSF in der jeweils 1. Phase der Belegungzunächst die von Ihnen gewünschten Kurse. Schicken Sie dann per E-Mail von Ihrem HTW- Account unter Angabe Ihres Studiengangs folgende Unterlagen an die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der HTW Berlin:

  • LSF-Ausdruck mit den belegten Veranstaltungen
  • Nachweis einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen dauerhaften Einschränkung

Ihr Stundenplan wird mit einer Bestätigung an Ihre Fachbereichsverwaltung weitergeleitet. Dort werden Sie dann bevorzugt zugelassen.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Studierende mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigen oft mehr Zeit und Unterstützung, um Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Um hier Chancengleichzeit zu gewährleisten und einen Nachteilsausgleich umzusetzen, sind oft umfangreiche organisatorische Maßnahmen zu treffen. So müssen beispielsweise Raumbelegungen verändert und detaillierte Absprachen mit den jeweiligen Prüfer*innen getroffen werden. Bitte stellen Sie deshalb einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs möglichst frühzeitig innerhalb der ersten sechs Wochen nach Semesterbeginn.

Persönliche Assistenz und technische Hilfsmittel

Studierende, die beeinträchtigungsbedingt personelle Assistenz (Mitschrifthilfe, Gebärdensprachdolmetschende) oder besondere technische Hilfen benötigen, wenden sich bitte an das studierendenWERK Berlin. Die Beratungsstelle „Barrierefrei studieren“ stellt Antragsformulare und weitere Informationen zur Inklusionshilfe bereit.

Prüfungsverhinderung und Prüfungswiederholung

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der HTW Berlin enthält nachteilsausgleichende Regelungen zur Gestaltung von Prüfungen und zur Anfertigung der Abschlussarbeit. Im Rahmen eines behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs kann der Prüfungsausschuss außerdem gemäß § 23 Absatz 3 eine längere Bearbeitungsfrist für die Anfertigung der Abschlussarbeit  festlegen. Prüfungen können an der HTW Berlin zweimal, ggf. ein drittes Mal nach vorheriger Studienfachberatung, wiederholt werden.

Ausführliche Hinweise zu Prüfungen und zum Fachpraktikum

Befreiung vom Semesterticket

Mit Ihrer Immatrikulation an der HTW Berlin erhalten Sie einen Studierendenausweis mit dem Vermerk "Semesterticket Berlin ABC", der in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis gültig ist. Sind Sie schwerbehindert und haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder können aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen den ÖPNV nicht nutzen, können Sie die Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket der HTW Berlin beantragen. Die erforderlichen Formulare finden Sie im LSF.