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Entschädigung für studentische Mitglieder und nebenberufliche Lehrkräfte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung

Empfänger

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Abteilung Haushalt
Treskowallee 8
10313 Berlin

Antragsteller*in

Nachname, Vorname

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Geburtstag

Steuer-Identifikationsnummer

Studierende/r des Fachbereichs

Teilnahmeerklärung

Ich habe ab dem Monat

an den nachstehend aufgeführten Sitzungen teilgenommen.

Liste an teilgenommenen Sitzungen

Ich bitte, die mir zustehende Entschädigung auf das unten angegebenes Konto zu überweisen.

Nr.

Bezeichung des Gremiums

Datum

Online

Summe

Gesamtsumme

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Hinweise zum Antrag auf Entschädigung für studentische Mitglieder und nebenberufliche Lehrkräfte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTW Berlin (Sitzungsgeld)

Rechtsgrundlage ist die "Satzung über die Zahlung von Sitzungsgeld an die Vertreter*innen der Studierenden und der nebenberuflichen Lehrkräfte in den Gremien der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin vom 13.04.2026" (SigS-HTW).

Das Sitzungsgeld wird für jede Sitzung nur einmal gewährt. Es wird pro Tag nur für eine Sitzung desselben Gremiums gezahlt. Die Zahlung ist vom Nachweis der Anwesenheit in der Sitzung abhängig (Unterschrift Anwesenheitsliste). Die sachliche Richtigkeit ist vom Vorsitzenden des Gremiums zu bestätigen. Das hierzu notwendige Formblatt ist im HTW-Web (Stichwort "Sitzungsgeld") zu finden. Für jedes Gremium der akademischen Selbstverwaltung ist ein gesondertes Formblatt zu verwenden.

Wie beantrage ich das Sitzungsgeld?

  1. Ausfüllen und unterschreiben des entsprechenden Formulars durch die*den studen¬tische*n Vertreter*in oder die nebenberufliche Lehrkraft.
  2. Weitergabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an die*den Vorsitzende*n des jeweiligen Gremiums oder die*den Gremienbeauftragte*n der HTW zur Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Angaben.

Der folgende Katalog ist maßgeblich für jede stattgefundene Sitzung eines Gremiums und gilt für das Mitglied oder der*die für das Mitglied in der Sitzung anwesende Stellvertreter*in.

I.

Sitzungsgeld gem. § 2 Nr. 1 - 3 SigS-HTW

pro Tag:

26,00 €
(Präsenzsitzung)

18,20 €
(Onlinesitzung oder Onlineteilnahme an hybriden Sitzungen)

  1. Kuratorium
  2. Akademischer Senat und Ferienausschuss (AS)
  3. Ständige Kommissionen des Akademischen Senats
    • Entwicklungs- und Planungskommission (EPK)
    • Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
    • Kommission für Studium und Lehre (KSL)
      • Kommission für Haushalts- und Wirtschaftsplanung
      • Bibliothekskommission
      • Evaluationskommission
      • Ethikkommission
      • Ordnungsausschuss
    sowie

II.

Sitzungsgeld gem. § 2 Nr. 4 - 9 SigS-HTW

pro Tag:

20,00 €
(Präsenzsitzung)

14,00 €
(Onlinesitzung oder Onlineteilnahme an hybriden Sitzungen)

  1. Fachbereichsrat und Ferienausschuss (FBR)
  2. Zentraler Wahlvorstand
  3. Rat der Zentraleinrichtung Fremdsprachen
  4. Findungskommission zur Wahl des Präsidiums
  5. Berufungskommission der Fachbereiche
  6. Wahlgremien zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten