Unterlagen für das Bachelor-Studium

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Alle Unterlagen werden in deutscher und englischer Sprache akzeptiert. Unterlagen in anderen Sprachen benötigen eine deutsche oder englische Übersetzung. Bitte reichen Sie keine Originale ein, sondern amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente.

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Unterlagen für die Bewerbung

Reichen Sie bis zur Bewerbungsfrist — 31. Dezember für das Sommersemester, 30.06. für das Wintersemester — folgende Unterlagen ein:

  • Schul-, Universitätszeugnisse und Studiennachweise aus dem Heimatland
    Informationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu den Zugangsvoraussetzungen zu den deutschen Hochschulen finden Sie auf anabin.de.
  • Sprachnachweis Deutsch auf C1-Niveau für alle deutschsprachigen Studiengänge
    Gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihren Schul-/Universitätsabschluss im Ausland erworben haben.
  • Sprachnachweis Englisch auf C1-Niveau für englischsprachige Studiengänge
    Wenn die offizielle Landessprache in dem Land, in dem Sie die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, Englisch ist, oder die Sekundarschule bzw. das Studium auf Englisch absolviert haben, benötigen Sie keinen Englisch-Nachweis.
  • Zeugnis über das Vorpraktikum, sofern dies für den gewünschten Studiengang erforderlich ist.
    Sollte in Form eines aussagekräftigen, detaillierten Zeugnisses des Arbeitgebers eingereicht werden. Das Vorpraktikum kann im In- und Ausland absolviert werden.
  • Eignungsprüfung, sofern dies für den gewünschten Studiengang erforderlich ist.
    Die Anmeldung zur Teilnahme am Eignungstest erfolgt direkt beim Studiengang und ist unabhängig von der Bewerbung um den Studienplatz.
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen an anderen deutschen Hochschulen
    Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind bzw. waren und an die HTW Berlin wechseln möchten, reichen Sie unbedingt vollständige Nachweise über alle bisherigen Studienzeiten in Deutschland ein.
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen an ausländischen Hochschulen
    Haben Sie bisher nur im Ausland studiert, können Sie sich bisherige Studienleistungen anrechnen lassen. Reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein.

Unterlagen für die Immatrikulation

Bis zum Studienbeginn — das Sommersemester beginnt am 1. April, das Wintersemester am 1. Oktober — reichen Sie ein:

  • Semesterbeitrag
    Bezahlen Sie den Beitrag zunächst vollständig. Für das Semesterticket können Sie beim Semesterticketbüro Beihilfe aus dem Sozialfond beantragen. Über die Höhe der Zahlung aus dem Sozialfond entscheidet das Semesterticketbüro. Für den AStA-Beitrag können Sie einen Härtefallantrag beim AStA stellen und dauerhaft davon befreit werden.
  • Zeugnis der deutschen Sprachprüfung (z.B. DSH-2) für den Hochschulzugang oder eine andere gleichwertige Sprachprüfung für alle deutschsprachigen Studiengänge
    Gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihren Schul-/Universitätsabschluss im Ausland erworben haben.
  • Krankenversicherungsnachweis
    Alle Studierenden bis zum Alter von 30 Jahren sind dazu verpflichtet, eine Mitgliedsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder die Kopie der EHIC nachweisen. Im Falle einer privaten oder ausländischen Krankenversicherung reichen Sie zusätzlich den Befreiungsbescheid von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ein. Auf der Willkommensveranstaltung für ausländische Studierende, die das International Office kurz vor Semesterbeginn organisiert, gibt es alle nötigen Informationen sowie Kontakt zu den großen deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Im Land Berlin erhalten studierende Flüchtlinge weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach 15 Monaten besteht die Möglichkeit zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Daher ist ein Flüchtling auch weiterhin über das Asylbewerberleistungsgesetz krankenversichert. Der Nachweis einer Krankenversicherung entfällt zur Immatrikulation.
  • Kopie des Personalausweises