Visa / Aufenthaltserlaubnis

Gemäß Aufenthaltsgesetz* (AufenthG) benötigen internationale Studierende in der Regel für  die Einreise** nach und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel.

Internationale Studierende benötigen demzufolge für ihren Aufenthalt  eine Aufenthaltserlaubnis, die  vom Landesamt für Einwanderung erteilt wird.

Studierende und deren Angehörige beantragen bitte die Aufenthaltserlaubnis am Standort Keplerstraße:
Keplerstraße 2
10589 Berlin
(U-Bhf. Mierendorffplatz)
Tel: (030) 90269-4000
Öffnungszeiten:
Mo, Di 07.00-14.00 Uhr
Do 10.00-18.00 Uhr

Bitte beachten Sie auch hierzu die Hinweise auf der folgenden Webseite des Landesamts für Einwanderung.

 

 * Gilt nicht nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger_innen und deren Familienangehörige bzw. Diplomat_innen.

** Für einige Staaten gilt für die Einreise eine Ausnahmeregelung. Siehe Webseite des Landesamts für Einwanderung.

Aufenthaltstitel online beantragen bzw. verlängern

Falls keine Termine bei Landesamt gebucht werden können, bitte wie folgt vorgehen:

1. Unterlagen zusammenstellen - siehe www.berlin.de/einwanderung/dienstleistungen/service.871055.php/dienstleistung/305244/

2. Information lesen -- unter "Keine Termine frei?"  www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/

3. Link zum Kontaktformular für
B 1, B 2 und B 3 – Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft und andere besondere Aufenthaltszwecke
folgen und Hinweise beachten
www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/artikel.1144332.php

4. Felder im Kontaktformular ausfüllen - Betreff: Ausbildung, Studium.... auswählen + Emailadresse eingeben
www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php

auf "weiter" klicken und

5. Persönliche Daten eingeben + Anliegen angeben und Unterlagen hochladen


6. Bestätigung zur Kontaktaufnahme mit Landesamt ausdrucken und gut aufbewahren! Die Bestätigung bescheinigt, dass der Aufenthalt bis zur Terminvergabe rechtmäßig ist, das gilt auch für die Nebenbestimmungen wie bspw. das Arbeiten.

 Abwarten bis das Landesamt Kontakt aufnimmt und zu einem Termin vor Ort einlädt.

Falls es Probleme mit Arbeitgebern geben sollte, bitte auf folgende Webseite vom Landesamt hinweisen
www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erwerbstaetigkeit/artikel.874035.php

Hier ist folgende Information sehr hilfreich:

Bitte beachten Sie:
Ihr/e Mitarbeiter/in hat die Verlängerung des Aufenthaltstitels zur Beschäftigung bereits beantragt? Dann gilt der Aufenthalt mitsamt den Nebenbestimmungen im Bundesgebiet bis zur Vorsprache im Landesamt für Einwanderung als rechtmäßig.
Es darf weiterhin im bisherigen Umfang gearbeitet oder studiert werden. (§ 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz).