FAQs

1.     Muss eine ukrainische Staatsbürgerschaft vorliegen?

Nein, es können sich auch nichtukrainische Staatsbürger*innen, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben sind, bewerben.

2.     Bekomme ich garantiert einen Platz an der HTW Berlin sowie ein Stipendium, wenn ich mich über das Abfrageformular registriert und über das Bewerbungsportal beworben habe?

Da die Kapazität bezüglich der Studienplätze sowie auch der Stipendien begrenzt ist, kann leider nicht garantiert werden, dass alle Bewerber*innen akzeptiert werden.

3.     Habe ich nach dem ein- bis zweisemestrigen Aufenthalt einen Anspruch auf einen festen Studienplatz an der HTW Berlin?

Nein, aber es besteht natürlich die Möglichkeit, sich auf einen Studienplatz zu bewerben und einen Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen zu stellen.

4.     Ich kann leider nicht alle Bewerbungsdokumente einreichen. Kann meine Bewerbung trotzdem berücksichtigt werden.

Möglicherweise kann bei einigen Bewerbungsdokumenten eine nachträgliche Einreichung genehmigt werden. Bitte reichen Sie im entsprechenden Bewerbungsschritt statt des Bewerbungsdokuments ein Statement hoch in dem Sie die Gründe für das fehlende Dokument erklären. Keine Ausnahmen können jedoch beim Sprachnachweis gemacht werden.

5.     Meine Heimathochschule kann das Learning Agreement nicht unterschreiben. Kann meine Bewerbung trotzdem berücksichtigt werden?

Ja, unter den aktuellen Bedingungen genügt es, wenn das Learning Agreement lediglich durch den/die Bewerber*in unterschrieben wird.

6.     Wann werden die Stipendien an die erfolgreichen Bewerber*innen ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt in mehreren Raten nach Beginn des Studiums.