Geflüchtete: Wege ins Studium

Seiteninhalt

Studienwahl und Studienfinanzierung

Geflüchtete können sich beraten lassen

Bewerbung um eine Gasthörerschaft

Die HTW Berlin lädt Geflüchtete zur Gasthörerschaft ein.

  • Laden Sie sich den Zulassungsantrag für Gasthörende [PDF] herunter oder holen ihn persönlich im Studierenden-Service-Center der HTW Berlin ab.
  • Füllen Sie den Antrag bitte ordnungsgemäß in gut leserlicher Form aus und lassen ihn von der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet, unterschreiben.
  • Das vollständig ausgefüllte und von der Lehrkraft abgezeichnete Formular legen Sie beim Studierenden-Management vor.
  • Wenn Sie die Bestätigung über die Zulassung als Gasthörer_in erhalten, legen Sie sie umgehend der Lehrkraft der belegten Lehrveranstaltung vor.
  • Auch als Gasthörer_in an der HTW Berlin können Sie grundsätzlich in den Lehrveranstaltungen, für die Sie angemeldet sind, einen Leistungsnachweis für Gast- und Nebenhörer erwerben. Die durch die Leistungsnachweise erbrachten Studienleistungen können Sie sich dann bei einer Bewerbung um einen Studienplatz u.U. anrechnen lassen.

Die Gasthörerschaft ist für Geflüchtete kostenfrei.

Bewerbung um einen Studienplatz

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, wird Ihre Bewerbung für ein Studium durch uni-assist geprüft. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu folgenden Fristen ein:

  • für das Sommersemester bis zum 31. Dezember,
  • für das Wintersemester bis zum 30. Juni.

Adresse
HTW Berlin
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin

uni-assist stellt fest, ob Ihre ausländischen Zeugnisse den Maßgaben der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen — ZaB) entsprechen und für eine Hochschulzulassung in Deutschland grundsätzlich ausreichen. In einigen Fällen genügt der Schulabschluss, der im Heimatland zu einem Studium berechtigt, um sich in Deutschland direkt für ein Studium zu bewerben. Oft müssen jedoch weitere Qualifikationen nachgewiesen werden, z.B. der Nachweis erfolgreich abgeschlossener Studienjahre.

Sollten Sie nicht alle Heimatzeugnisse vorlegen können, leitet uni-assist die Bewerbung an die HTW Berlin weiter, wenn Sie Ihren Flüchtlingsstatus durch eine Kopie des Aufenthaltstitels nachweisen. Die HTW Berlin entscheidet, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.

Wenn die Prüfung durch uni-assist ergibt, dass Ihre ausländischen Bildungsnachweise nicht ausreichen, um sich direkt für ein Studium an der HTW Berlin zu bewerben (sogenannte indirekte Hochschulzugangsberechtigung), können Sie sich für ein Studienkolleg bewerben.

Teilnehmer_innen des HTW-Integra-Programms können sich ihre Bewerbungskosten erstatten lassen.

Aufenthaltsangelegenheiten

Wenn Sie sich um ein Studium oder eine Gasthörerschaft bewerben, reichen Sie bitte einen der genannten Nachweise ein:

  • Kopie der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) oder
  • Kopie der Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AsylVfG i.V.m. § 63 AsylVfG oder
  • Kopie des Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gem. § 22 bis 26 des AufenthG oder
  • Kopie eines Reiseausweises für Flüchtlinge, basierend auf Artikel 28 der GFK oder
  • Kopie der Vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gem. § 60a AufenthG.

Bibliothek

Gasthörer können sich als externe Benutzer*innen bei der Bibliothek anmelden:
bibliothek.htw-berlin.de/ueber-uns/bibliothek-nutzen/