Hochschulöffentliche Ausschreibung des Amtes der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten für Lehre der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (m/w/d)

Hiermit wird aufgrund von §§ 2 bis 6 der Satzung der HTW Berlin (AMBl. Nr. 29/09), zuletzt geändert am 14. Oktober 2019 (AMBl. Nr. 26/19), in Verbindung mit § 27 Abs. 1 der Wahlordnung der HTW Berlin (AMBl. Nr. 01/13), zuletzt geändert am 26. April 2021 (AMBl. Nr. 18/21), das Amt der Vizepräsidentin für Lehre oder des Vizepräsidenten für Lehre der HTW Berlin zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerbungen um das Amt der Vizepräsidentin für Lehre oder des Vizepräsidenten für Lehre sind bis spätestens 24. April 2024 mit tabellarisch abgefasstem Lebenslauf und den üblichen aussagekräftigen Unterlagen an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – Herrn Staatssekretär Dr. Henry Marx - in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse VCHochschulen@senwgp.berlin.de zu richten.

Die Bewerberinnen oder die Bewerber müssen gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 HTW-Satzung dem Kreis der Hochschulmitglieder der HTW Berlin angehören.

Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.

Die Vizepräsidentin für Lehre oder der Vizepräsident für Lehre wird gem. § 6 HTW-Satzung auf Vorschlag des Kuratoriums vom Akademischen Senat gewählt und von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt.

Die Vizepräsidentin für Lehre oder der Vizepräsident für Lehre nimmt das Amt hauptberuflich wahr. Ihre oder seine Rechtsstellung ist in § 8 Abs. 4 HTW-Satzung geregelt.

Die Beschäftigung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an B 3. Rechte und Pflichten des Auftragsverhältnisses werden im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt.

Die Amtszeit der Vizepräsidentin für Lehre oder des Vizepräsidenten für Lehre beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und endet am 31.03.2027, jedoch spätestens mit dem Ende der Amtszeit der Präsidentin oder des Präsidenten.

 

gez. Dr. Dagmar Simon

Vorsitzende des Kuratoriums