Förderung von interdisziplinärer Lehre

Die HTW Berlin hat für das Wintersemester 2023/24 eine didaktische, organisatorische und finanzielle Förderung von interdisziplinärer Lehre ausgeschrieben, für die sich Lehrende bewerben konnten. Denn die didaktische Gestaltung und die Organisation interdisziplinärer Lehrveranstaltungen sind in der Regel komplexer, der Aufwand höher.

Mit ausgewählten Projekten sollen alle Beteiligten Erfahrungen sammeln und Antworten auf die drängendsten Fragen wie der didaktisch passenden Gestaltung interdisziplinärer Projekte, der Terminierung, der curricularen Einbindung bis hin zur Raumfindung und Prüfungsabnahme finden. Die Beispielprojekte sollen zu Lessons Learned führen, die anschließend bei der Steigerung der Anzahl dieser Art von Lehrveranstaltungen helfen.

Ausgewählte Projekte

Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet. Ausgewählt wurde(n) folgende(s) Projekt(e):

  • „Dementia“ von Prof. Pelin Celik (FB 5), Sebastian Keppler (FB 4) und Paulina Stefanovic (FB 5):
    Das Lehrprojekt "Dementia" bringt Studierende der Studiengänge Informatik in Kultur und Gesundheit (IKG) sowie Industrial Design (ID) zusammen, um gemeinsam an einem Projekt im Bereich von Demenzerkrankungen zu arbeiten. Ziel des Projekts ist es, die fachlichen Kompetenzen beider Disziplinen in einem interdisziplinären Team zu bündeln und dadurch eine ganzheitliche Herangehensweise zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit Demenz zu ermöglichen.

Warum interdisziplinäre Lehre an der HTW?

Interdisziplinäre Kompetenzen, fachbereichs- und standortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Umsetzung von interdisziplinärer Lehre und Forschung sollen gefördert werden, um Brücken zwischen Fachgebieten zu bauen und Synergieeffekte zu nutzen. Anhand von realen anwendungsbezogenen Themen kann ein Blick über den Tellerrand des eigenen Fachgebiets gewährt werden.

Die beteiligten Partner*innen profitieren von einem systematisierten Theorie-Praxis-Transfer, von neuen Austauschmöglichkeiten und von interdisziplinär ausgebildeten Studierenden.

Was wird gefördert?

Lehrende erhalten Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden. Für die Ausschreibungsrunde 2023 sollten die eingereichten Projektvorschläge folgende Charakteristika aufweisen:

  • Beteiligt sind mindestens zwei curriculare Lehrveranstaltungen aus dem Wintersemester 2023/2024 unterschiedlicher Studiengänge, möglichst aus unterschiedlichen Fachbereichen. Deren Umfang soll jeweils mind. 4 ECTS betragen.
  • Grundlage ist ein konkret benannter Anwendungskontext bzw. Anwendungsfall mit hoher Praxisrelevanz. Die Aufgaben- bzw. Fragestellung des interdisziplinären Lehrprojekts ist so angelegt, dass sie die Reichweite einer einzelnen der beteiligten Fächer überschreitet und nur gemeinsam und durch die Integration der beteiligten Disziplinen angemessen bearbeitet werden kann.
  • Interdisziplinarität liegt vor, wenn die Informationen, Methoden, Theorien und Denkweisen der beteiligten Disziplinen ausgetauscht und integriert werden, um ein komplexes Problem zu bearbeiten und bestenfalls zu lösen.
  • Die gemeinsame Lehrveranstaltung beginnt möglichst mit einem geblockten Unterricht, wird über das Semester fortgeführt und endet mit einer Prüfung.
  • Der Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen der Studierenden wird durch das Lehrkonzept gezielt gefördert und reflektiert.
  • Es wird ein nachhaltiger Beitrag zum modernen Lehren, Lernen und Prüfen erzielt, auf die Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus wird Wert gelegt. Eine curriculare Einbindung muss gegeben sein.
  • Ein nachvollziehbarer Bezug zu Sustainability-Aspekten führt zu einer besonderen Förderungswürdigkeit.

Lehrende werden bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Prüfung durch Mitarbeitende des Lehrenden-Service-Centers beraten und unterstützt. Das Einzelvolumen jedes geförderten Lehrprojektes beträgt maximal 3.000 Euro. Der Förderzeitraum ist auf ein Semester beschränkt. 

Beantragt werden können:

  • Gelder für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
  • projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel (jedoch keine investiven Mittel).

Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?

Alle Projektideen werden in einer Arbeitsgruppe des Lehrenden-Service-Centers unter Leitung des Vizepräsidenten Lehre begutachtet. Die Ergebnisse werden mit den Dekanaten abgestimmt. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend mit. Bei vorliegender Zustimmung der beteiligten Dekanate entscheidet der Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales über die Förderung.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden. Das Projekt mündet in Lessons Learned, die grundsätzlich auf andere Module oder Studiengänge übertragen werden können. Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung werden eingebunden.

Die Kriterien im Detail:

  • Interdisziplinäre Frage- bzw. Aufgabenstellung
  • Förderung der interdisziplinären Kompetenzen der Studierenden
  • Innovationscharakter der Maßnahme
  • Modernes Lehrkonzept
  • Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
  • Überzeugende curriculare Einbindung
  • Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
  • Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Kompetenzerwerbs der Studierenden
  • Beteiligung der Expert*innen des Lehrenden-Service-Centers