Prüfungsorganisation

Das Thema Prüfungsorganisation betrifft die Punkte Prüfungsplanung, Prüfungsbewertung und Notenvergabe sowie Notenverbuchung. Hier finden Sie allgemeine Informationen.

Achtung!

Die Vorgehensweise der Prüfungsorganisation kann je nach Fachbereich variieren. Informieren Sie sich deshalb zu den Details bitte auf der jeweiligen Seite Ihres Fachbereichs.

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Allgemeine Hinweise

Vor Beginn des Semesters müssen Sie sich als Lehrende über die Art der Prüfung informieren. Informationen finden Sie im Modulhandbuch, bei den Modulverantwortlichen bzw. den betreuenden Professor*innen. Die Art der Prüfungsleistung ist in der ersten Lehrveranstaltung an die Studierenden zu kommunizieren. 

Es gibt an der HTW Berlin zwei Prüfungszeiträume, in denen Prüfungen abgelegt werden können. Modulabschlussprüfungen müssen zwingend in diesen Zeiträumen abgelegt werden. Semesterbegleitende Prüfungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist, dass die Studierenden sich innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist über ihren HTW-Account im Campus-Management-System LSF für die Prüfungen anmelden. 

Die Prüfungs- und Anmeldezeiträume entnehmen Sie bitte dem Akademischen Kalender.

Bei Fragen rund um die didaktische Konzeption Ihrer Prüfung wenden Sie sich gern jederzeit an das Lehrenden-Service-Center unter lehre@htw-berlin.de. Gern begleiten wir Sie bereits zu Beginn des Semesters.

Bei der Benotung der Prüfung sollten Sie sich am Notensystem der jeweils gültigen Rahmenstudien- und Prüfungsordnung orientieren. 

Die Noten müssen fristgerecht im Campus-Management-System LSF eingetragen werden. Dort finden Sie auch die jeweiligen Fristen. Außerdem ist es notwendig die Notenliste an eine verantwortliche Person weiterzugeben. Details dazu finden Sie in den Informationen der jeweiligen Fachbereiche (siehe unten). Die Studierenden haben ein Informationsrecht, das heißt es ist auf Nachfrage zu erläutern, wie die Noten zustande gekommen sind. Bei schriftlichen Prüfungen ist innerhalb der Einwendungsfrist Einsicht in die Arbeit zu gewähren. 

Bitte informieren Sie sich über die detaillierte Vorgehensweise auf den Seiten Ihres Fachbereichs.

Fachbereichsspezifische Hinweise