Berechnung der Gesamtnote bei ausländischen Bildungsnachweisen

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anabin - Das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Erste Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland und heranzuziehende Nachweise bietet die Datenbank anabin.

Wie berechne ich die entsprechende Note im deutschen System für meine ausländische Durchschnittsnote?

Sollte Ihnen die entsprechende deutsche Note Ihrer ausländischen Durchschnittsnote noch nicht vorliegen, hilft Ihnen bei der Umrechnung ausländischer Notenwerte in das deutsche Notensystem die sogenannte „Modifizierte bayerische Formel“. Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz (PDF).

  • Für die Festsetzung der Gesamtnote sind die genannten Bildungsnachweise heranzuziehen, die nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter anabin aufgeführt sind.
  • Bei Bildungsnachweisen, die gemäß den Bewertungsvorschlägen den direkten Hochschulzugang in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland erst über den Nachweis von Studienleistungen eröffnen, sind auch einzubeziehen.
  • Setzt der Hochschulzugang das Bestehen der Feststellungsprüfung voraus, wird die Gesamtnote durch arithmetische Mittelbildung aus der Note der ausländischen Bildungsnachweise und der jeweils abgelegten Prüfung errechnet.
  • Ergibt sich die Studienbefähigung für ein bestimmtes Fach aus einem abgeschlossenen Hochschulstudium, wird für die Festsetzung der Gesamtnote nur der Studienabschluss herangezogen.

Modifizierte bayerische Formel

Rechenhilfe auf Grundlage der modifizierten bayerischen Formel




Das Ergebnis ist die Entsprechung Ihrer Note im deutschen System, in dem 1,0 die beste Note, und 4,0 die unterste Bestehensnote ist.

 

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland geben bitte das Ergebnis bei der Onlinebewerbung an.

Als Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung gilt das Datum des jüngsten vorzulegenden Bildungsnachweises.