Beruflich Qualifizierte - Studium ohne Abitur

Wenn Sie an der HTW Berlin mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (§ 11 Abs. 2 oder 3 BerlHG) immatrikuliert wurden, gelten für Sie besondere Regelungen.

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Überprüfung des Leistungsstandes nach zwei Semestern

Nach Ablauf des 2. Semesters wird geprüft, ob Sie mindestens 30 Leistungspunkte in den Modulen, die im Studienplan Ihres Studiengangs vorgegeben sind, erzielt haben. Leistungspunkte sammeln Sie nur, wenn Sie die Module belegen  und mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bzw. "mit Erfolg" bestehen. Ihren Leistungsstand können Sie jederzeit in LSF  abrufen (HTW-Login erforderlich).

Studienfachberatung mit Studienverlaufsvereinbarung

Sollten Sie nach zwei Semestern nicht mindestens 30 Leistungspunkte erreicht haben, müssen Sie an einer Studienfachberatung teilnehmen. Andernfalls werden Sie exmatrikuliert. Im Rahmen der Studienfachberatung schließen Sie eine verbindliche Studienverlaufsvereinbarung für das 3. und 4. Semester. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Sie

  • alle bis dahin noch offenen Module des ersten Studiensemesters im 3. und 4. Semester abschließen und
  • ggf. weitere Verpflichtungen erfüllen.

Zu Beginn des 5. Semesters wird geprüft, ob Sie die Studienverlaufsvereinbarung erfüllt haben. Wenn Sie nicht mindestens ein Drittel der vereinbarten Leistungspunkte erworben haben, werden Sie exmatrikuliert.

Bitte beachten

In Studiengängen, die entweder nur zum Wintersemester oder zum Sommersemester neue Studierende zulassen, werden die Module i.d.R. nur einmal im Jahr angeboten. Nutzen Sie in diesen Studiengängen die Möglichkeit, Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum zu wiederholen. Warten Sie nicht auf das übernächste Semester.