FAQ Semesterticket

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Kann ich mein Semesterticket auf ein Deutschlandticket upgraden?

Ja, der Verkauf des Semesterticket-Upgrades wird voraussichtlich ab dem 1. Juni 2023 möglich sein. Das Ticket wird über die Plattform ride.campus gekauft und als Wallet- oder Web-Ticket ausgegeben. Mehr Infos, z.B. zur Höhe des Aufpreises, folgen.

Was ist das Semesterticket, und was kann ich damit anfangen?

Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr. Auf der HTW StudentCard (HSC) befindet sich eine VBB-Plakette mit dem jeweils gültigen Semester. Sie ist damit in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument oder einem internationalen Studierendenausweis (ISIC) als Fahrausweis gültig.

Mit dem Semesterticket können Sie auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) fahren. Ausgenommen sind nur Sonder- und Ausflugslinien. Nahverkehrs-und InterRegio-Züge sind innerhalb des Tarifbereiches eingeschlossen, Fernzüge (ICE, EC, IC) jedoch nicht.

Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern) und Gepäck und einem Hund und einem Kinderwagen und einem Fahrrad. Ansonsten gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

Gilt das Semesterticket nur während der Vorlesungszeit?

Das Semesterticket gilt für den vollen Semesterzeitraum: im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September, im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März.

Wie und wann erhalte ich das Semesterticket?

Bei rechtzeitiger Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studierendenausweis, die HTW StudentCard (HSC), rechtzeitig vor Beginn des Semesters. Wenn die Immatrikulation aber erst nach dem 15. März/September erfolgen kann, weil bis dahin Ihre Unterlagen noch nicht vollständig sind oder Sie den Semesterbeitrag noch nicht vollständig bezahlt haben, kann der rechtzeitige Erhalt nicht garantiert werden. Die HSC behalten Sie im Normalfall bis zur Exmatrikulation. Nach ordentlicher Rückmeldung wird lediglich ein neues Semesterticket auf die HSC gedruckt; das können Sie jederzeit selbst an einem der Validierungsautomaten erledigen.

Ich bin im Rahmen eines Austausch-Studiums oder mit einem Stipendium an der HTW Berlin. Erhalte ich ein Semesterticket?

Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der HTW Berlin immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, zahlen den Beitrag und erhalten ein Semesterticket. Ob dies auch für Studierende gilt, die für weniger als ein Semester an der HTW Berlin studieren, wird derzeit im AStA geklärt.

Ich fahre immer Fahrrad/Auto und brauche das Ticket nicht. Kann ich mich freistellen lassen?

Nein. Eine Befreiung von der Beitragspflicht gibt es nur für Studierende, die objektiv das Ticket nicht benutzen können. Wenn Sie es nicht benutzen wollen, aber prinzipiell könnten, müssen Sie es auch bezahlen. Sie können sich während des Semesters immer entscheiden, doch noch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Das heißt, alle Studierende kommen gemeinsam für den Preis auf, und dafür wird die Leistung für alle deutlich günstiger. Insofern zahlen Sie für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den öffentlichen Nahverkehr nutzen, aber Sie erhalten dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn auch selbst zu nutzen.

Ich habe ein Jahresabo für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich doppelt bezahlen?

Nein. Sie können das Abonnement zurück geben. Sobald Sie die HTW StudentCard (HSC) erhalten bzw. mit dem Semesterticket bedruckt (= validiert) haben, gehen Sie damit zum Zeitkarten-Büro des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie das Abonnement gekauft haben. Dort können Sie die nicht benötigten Monatsmarken zurück geben und erhalten bereits gezahlte Beträge erstattet.

Ich kann bis zum Rückmeldeschluss das Geld für die anfallenden Semesterbeiträge nicht aufbringen. Was kann ich tun?

Leider sehr wenig — sofern nicht ein Grund für eine Bezuschussung gemäß Sozialfond-Satzung besteht. Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Für ausländische Studierende und alleinerziehende Studierende bietet das Studierendenwerk übrigens die Möglichkeit, unbürokratisch ein zinsloses Überbrückungsdarlehen oder einen Zuschuss zu bekommen. Informationen hierzu gibt es bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Berlin.

Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich dennoch ein Semesterticket der HTW Berlin?

Den Semesterticketbeitrag zahlen alle Studierenden, die ihre Erstimmatrikulation an der HTW Berlin vornehmen bzw. ihre Mitgliedschaftsrechte in der Studierendenschaft an der HTW Berlin wahrnehmen. Wer hier seine Zweitimmatrikulation vornimmt und die Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Hochschule wahrnimmt (Stichwort Doppelimmatrikulation), ist nach Vorlage der entsprechenden Nachweise insgesamt nicht beitragspflichtig und erhält kein Semesterticket der HTW Berlin.

Ist das Semesterticket übertragbar?

Nein. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die auf Ihren Namen ausgestellt wird und Ihr Foto enthält. Auch ohne Foto gilt es ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis.

Muss ich das Semesterticket erwerben?

Das Semesterticket ist ein Pflichtbeitrag, den alle ordentlichen Studierenden der HTW Berlin entrichten. Die Bezahlung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und dennoch den Semesterticket-Beitrag nicht bezahlt, wird im schlimmsten Fall exmatrikuliert. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss?

Wenn Sie das Ticket nicht nutzen können, weil Sie sich studienbedingt (Praktikum, Auslandssemester, Abschlussarbeit) außerhalb von Berlin aufhalten oder weil Sie anderweitig vom Beförderungsentgelt der ÖPNV befreit sind, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket stellen. Bei einer Befreiung wird das Semesterticket auf der HTW StudentCard (HSC) entwertet und kann im betreffenden Semester nicht mehr für Fahrten im ÖPNV genutzt werden. Erfolgt diese Entwertung erst während des Semesters, ist eine Befreiung nur noch anteilig für mindestens drei volle Monate möglich.
Wenn Sie besondere finanzielle Schwierigkeiten haben, das Ticket zu bezahlen, kann für Sie ein Zuschuss zum Semesterticket in Frage kommen. Wenn die Bedingungen für einen Zuschuss (besondere soziale Härte) zutreffen, kann der Antrag bewilligt werden und ein Teil des Ticketpreises oder sogar der gesamte Fahrtkostenanteil muss nicht gezahlt werden. Das Ticket wird nicht entwertet, es ist weiterhin gültig.

Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss stellen?

Per E-Mail von Ihrem HTW-Account aus senden Sie Ihren Antrag an den Studierendenservice. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag vollständig und gut lesbar ausgefüllt sowie unterschrieben ist und alle erforderlichen Nachweise mit eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten zu Befreiung und Zuschuss. Die Antragsformulare finden Sie im LSF zum online Ausfüllen und Ausdrucken.

Wenn ich mich befreien lasse oder einen Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzahlungsbetrag für die Rückmeldung reduzieren?

Zunächst gilt: Rückgemeldet oder immatrikuliert wird nur, wer alle Gebühren und Beiträge fristgerecht entrichtet hat, zu deren Zahlung er verpflichtet ist. Nach Ablauf der Rückmeldfrist wird eine Rückmeldung nur noch gegen Zahlung der Säumnisgebühr möglich sein. Wenn jedoch frühzeitig vor Rückmeldeschluss Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie den im LSF ersichtlichen verringerten Betrag zahlen.

Ich habe rechtzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss gestellt. Ich habe noch immer keinen Bescheid und/oder keine Erstattung erhalten. Was kann ich tun?

Die sorgfältige Zusammenstellung vollständiger Antragsunterlagen und die frühzeitige Antragstellung per E-Mail von Ihrem HTW-Account aus sind hier wesentlich. In bestimmten Fällen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen (z.B. wenn Nachweise zu Ihrem Antragsgrund fehlen und nachgereicht werden müssen). In der Regel werden Sie hierüber in Ihrem HTW-Account informiert.

An wen wende ich mich mit Fragen zu meinem Antrag auf Befreiung oder Zuschuss?

Zuständig für die Bearbeitung der Befreiungsanträge ist seit dem Sommersemester 2019 der Studierendenservice. Senden Sie Ihre Fragen zu gestellten Anträgen bitte von Ihrem HTW-Account aus an studierendenservice@htw-berlin.de .
Zuständig für die Bearbeitung der
Zuschussanträge
ist seit dem Sommersemester 2022 das Semesterticketbüro. Senden Sie Ihre Fragen zu gestellten Anträgen bitte von Ihrem HTW-Account aus an semesterticket@students-htw.de .

Geben Sie bei jeder Anfrage bitte Ihre Matrikelnummer UND Ihren Studiengang an, damit Ihre Anfrage ohne Verzögerung zugeordnet und bearbeitet werden kann.

Was ist eigentlich das Semesterticketbüro und wo finde ich es?

Das Semesterticketbüro ist eine Beratungsstelle für alle Anträge auf Befreiung und Zuschuss zum Semesterticket. Es wurde auf Beschluss des StuPa vom AStA eingerichtet. Das Büro befindet sich im Hauptgebäude in der Studimeile (Raum 41). Bis zum Wintersemester 2018/2019 erfolgte dort die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung und Zuschuss. Fragen im Vorfeld der Antragstellung können Sie daher jederzeit beim Semesterticketbüro klären.

Warum werde ich gezwungen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?

Die Studierenden der HTW Berlin haben in einer Urabstimmung im Januar 2005 entschieden, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen wollen. Mit einer weiteren Urabstimmung im November 2007 wurde die Weiterführung des Semestertickets von Seiten der Studierenden bestätigt. Die Form des Semestertickets und die zwangsweise Gebührenerhebung sind im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Im § 18a wird bestimmt, wie die Studierendenschaft das Ticket gestalten und einführen kann. In § 14 ist bestimmt, dass bei Einführung eines Semestertickets die Zahlung des Beitrags zwingende Voraussetzung für Immatrikulation bzw. Rückmeldung ist. Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und zu Zuschüssen hat das Studierendenparlament der HTW Berlin durch die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der HTW Berlin“, die „Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG der Studierendenschaft der HTW Berlin (Semesterticket-Satzung)“ und die „Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG der Studierendenschaft der HTW Berlin (Sozialfonds-Satzung)“ geregelt.