Zum 50. Geburtstag: Promotionsrecht für die Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

2. September 2021 – 1971 wurden in Berlin die ersten Fachhochschulen gegründet. 50 Jahre später erfüllt nun das „Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ zwei große Wünsche der mittlerweile vier staatlichen und zwei konfessionellen Fachhochschulen: Sie heißen künftig Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Diese von der Hochschulrektorenkonferenz empfohlene Bezeichnung setzt sich bundesweit immer mehr durch.

Vor allem aber erlaubt das am 2. September 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Hochschulgesetz in Berlin nun eigenständige Promotionen in forschungsstarken Feldern an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Damit ist Berlin neben Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt das vierte Bundesland, das ein Promotionsrecht an HAW umsetzt und damit die Position der HAW deutlich stärkt.


„Die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Felder beendet endlich die strukturelle Diskriminierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, für unsere Studierenden und unseren wissenschaftlichen Nachwuchs,“ erläutert Prof. Dr. Carsten Busch, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Sprecher der Rektor_innen und Präsident_innen der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Die Hochschulen hätten einen gesetzlichen Auftrag zur Forschung, dem sie bisher durch das fehlende Promotionsrecht nur unvollständig nachkommen konnten. Potenziale der HAW-Absolventinnen und Absolventen, im Rahmen einer Promotion am Wissenschaftsstandort Berlin anwendungsbezogene Erkenntnisse zu generieren, blieben bisher weitgehend ungenutzt. Die Arbeit der Professorinnen und Professoren, die seit Jahren Promotionen mit ihrer Expertise betreuen, erhalte nun eine angemessene Anerkennung.

 „Wir freuen uns, dass Berlin nun auch zu den Vorreitern unter den Bundesländern zählt, wenn es um die Rolle der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für die jeweiligen Forschungs- und Wissenschaftsstandorte geht,“ ergänzt die Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, stellvertretend für die drei Berliner HAW mit Schwerpunkt auf Soziale Arbeit, Gesundheit und Erziehung. Das Promotionsrecht stärke die angewandte, innovative Forschung an den Hochschulen und könne so den Nutzen der Wissenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft erhöhen. Neben der Schaffung eigenständiger Promotionsmöglichkeiten unterstreiche konsequenterweise auch die Umbenennung der ehemaligen Fachhochschulen zu Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im neuen Berliner Hochschulgesetz die stärkere Rolle der HAW in Wissenschaft und Forschung.

Das neue Promotionsrecht gilt nicht pauschal für ganze Hochschulen, sondern wird gezielt für forschungsstarke Felder eingerichtet. Die Forschungsstärke muss laut Hochschulgesetz nachgewiesen werden. Wie genau dies ablaufen wird, ist in einem gemeinsamen Prozess zwischen den Hochschulen und der neuen Wissenschaftssenatorin oder dem neuen Wissenschaftssenator zu entwickeln. Die Berliner HAW planen in diesem Zusammenhang eine vertiefte Zusammenarbeit untereinander in forschungsstarken Feldern, um Synergieeffekte am Wissenschaftsstandort Berlin-Brandenburg bestmöglich zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit den Berliner Universitäten im Rahmen des Kooperativen Promotionszentrums Berlin und mit anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland werden die Berliner HAW auf der Basis des neuen Hochschulgesetzes fortsetzen und ausbauen. So sollen möglichst viele qualifizierte HAW-Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit erhalten, ihre in der Masterausbildung erworbene Qualifikation im Rahmen einer Promotion zu vertiefen.

Wir danken allen Mitgliedern unserer Hochschulen, die in den letzten Jahren durch ihre Leistungen gezeigt haben, was angewandte Forschung vermag – und allen, die sich innerhalb und außerhalb der Berliner HAW für das Promotionsrecht eingesetzt haben!

  • Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH Berlin)
  • Beuth Hochschule für Technik (ab 1.10.2021: Berliner Hochschule für Technik (BHT)
  • Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin)
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)