Härtefall
Ein Härtefall liegt vor, wenn besondere Umstände eine sofortige Studienaufnahme erforderlich machen und es unzumutbar ist, auf einen regulären Studienplatz zu warten oder an einem anderen Ort als Berlin zu studieren. An der HTW Berlin sind bis zu 2% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Härtefälle reserviert.
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Härtefallgründe: Beispiele
- Schwere gesundheitliche Probleme (z. B. drohende Verschlechterung einer Krankheit oder Behinderung).
- Familiäre Verpflichtungen, die eine sofortige Zulassung erfordern
- Spätaussiedlung, wobei im Herkunftsland ein vergleichbares Studium bereits begonnen wurde
- Berufliche Rehabilitation nach Krankheit oder Unfall, bei der nur durch sofortiges Studium eine Rückkehr ins Berufsleben möglich ist
Ausschlusskriterien: Beispiele
- Ortsgebundenheit wegen eigener Krankheit oder Erkrankung eines Angehörigen
- Finanzielle Schwierigkeiten oder der Wegfall von Förderungen wie BAföG
- Familienstand, Kinder oder Pflege von Angehörigen
- Mehrfache Ablehnung im Auswahlverfahren
- Alter oder drohende Überschreitung von Altersgrenzen
- Eigene Überzeugung, besonders geeignet zu sein
Antragstellung
Der Härtefallantrag wird im Rahmen der regulären Online-Bewerbung gestellt. Alle erforderlichen Nachweise, wie ärztliche Gutachten oder Bescheide, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist hochgeladen werden.
Die Anforderungen an den Härtefallantrag sind hoch. Eine gut dokumentierte und nachvollziehbare Begründung ist entscheidend für die Anerkennung.
Nachweise:
- Bei gesundheitlichen Gründen ist ein ausführliches, für Laien verständliches fachärztliches Gutachten notwendig, das Schwere, Verlauf und Prognose der Krankheit beschreibt. Als zusätzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes geeignet.
- Je nach Antragsgrund können weitere zum Nachweis geeignete Dokumente erforderlich sein. Dies erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung im Bewerbungsportal.