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Sprachnachweis

Deutsch-Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, benötigen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse. Dies gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihren Abschluss im Ausland gemacht haben.

Anerkannte Sprachprüfungen und Mindestanforderungen

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)DSH-2 oder höher
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)TestDaF mind. TDN 4 (4/4/4/4) oder höher
Feststellungsprüfung (FSP)FSP mit Prüfungsteil Deutsch in Anlehnung an die DSH
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)Deutsches Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II)
Goethe-ZertifikatGoethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
telc - language teststelc Deutsch C1 Hochschule
Österreichisches SprachdiplomÖSD C2
UNIcertII
International Baccalaureate (IB) mit Prüfungsfach DeutschGerman A HL mind. 6

Besondere Regelungen

DSH-Prüfung an der HTW Berlin

Sie haben die Möglichkeit, die DSH-Prüfung direkt an der HTW Berlin abzulegen.

Englisch-Sprachnachweis

Für eine Bewerbung auf einen englischsprachigen Studiengang ist ein Englisch-Sprachnachweis erforderlich. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.

Anerkannte Sprachprüfungen und Mindestanforderungen

TOEFL ITP
TOEFL iBT (bis 20.1.26)
TOEFL iBT (ab 21.1.26)
Level 1 (677-627)
113 - 95
5.5 - 5
IELTS (Academic)7.0
PTE Academic76 Punkte
TOEIC 
(Listening & Reading + Writing & Speaking)
L&R: 945
W: 180
S: 180 
Cambridge CAE / CPEC1
UNIcertIII
IB Diploma

English A HL

ESOLC1

Weitere Sprachtests können nach individueller Prüfung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss anerkannt werden.

Regelungen einzelner Studiengänge

  • International Business (Bachelor) und Cyber Security and Business (Bachelor): Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen OECD-Land erworben haben, müssen Sie keinen zusätzlichen Nachweis erbringen.
  • International Business (Master): Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem OECD-Land erworben haben, ist ein zusätzlicher Nachweis der Sprachkenntnisse nicht erforderlich.

Englisch im deutschen Abitur

  • Das deutsche Abitur mit Englisch als Fremdsprache gilt nicht als Sprachnachweis.
  • Bei einem bilingualen Abitur (Deutsch/Englisch) ist ein zusätzlicher Test nicht erforderlich.