Sprachnachweis
Deutsch-Sprachnachweis
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, benötigen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse. Dies gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihren Abschluss im Ausland gemacht haben.
Anerkannte Sprachprüfungen und Mindestanforderungen
| Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) | DSH-2 oder höher |
|---|---|
| Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) | TestDaF mind. TDN 4 (4/4/4/4) oder höher |
| Feststellungsprüfung (FSP) | FSP mit Prüfungsteil Deutsch in Anlehnung an die DSH |
| Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) | Deutsches Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II) |
| Goethe-Zertifikat | Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) |
| telc - language tests | telc Deutsch C1 Hochschule |
| Österreichisches Sprachdiplom | ÖSD C2 |
| UNIcert | II |
| International Baccalaureate (IB) mit Prüfungsfach Deutsch | German A HL mind. 6 |
Besondere Regelungen
- Studienkolleg: Deutsch-Sprachnachweis auf B2-Niveau erforderlich
- Studiengänge mit Eignungsprüfung (außer Kommunikationsdesign): Deutsch-Sprachnachweis auf B2-Niveau erforderlich
DSH-Prüfung an der HTW Berlin
Sie haben die Möglichkeit, die DSH-Prüfung direkt an der HTW Berlin abzulegen.
Englisch-Sprachnachweis
Für eine Bewerbung auf einen englischsprachigen Studiengang ist ein Englisch-Sprachnachweis erforderlich. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.
Anerkannte Sprachprüfungen und Mindestanforderungen
| TOEFL ITP TOEFL iBT (bis 20.1.26) TOEFL iBT (ab 21.1.26) | Level 1 (677-627) 113 - 95 5.5 - 5 |
|---|---|
| IELTS (Academic) | 7.0 |
| PTE Academic | 76 Punkte |
| TOEIC (Listening & Reading + Writing & Speaking) | L&R: 945 W: 180 S: 180 |
| Cambridge CAE / CPE | C1 |
| UNIcert | III |
| IB Diploma | English A HL |
| ESOL | C1 |
Weitere Sprachtests können nach individueller Prüfung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss anerkannt werden.
Regelungen einzelner Studiengänge
- International Business (Bachelor) und Cyber Security and Business (Bachelor): Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen OECD-Land erworben haben, müssen Sie keinen zusätzlichen Nachweis erbringen.
- International Business (Master): Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem OECD-Land erworben haben, ist ein zusätzlicher Nachweis der Sprachkenntnisse nicht erforderlich.
Englisch im deutschen Abitur
- Das deutsche Abitur mit Englisch als Fremdsprache gilt nicht als Sprachnachweis.
- Bei einem bilingualen Abitur (Deutsch/Englisch) ist ein zusätzlicher Test nicht erforderlich.
