Numerus clausus
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Numerus Clausus (NC) – Was bedeutet das?
Der NC eines Studiengangs zeigt an, welche (Fach-)Abiturnote in den vergangenen Semestern mindestens erforderlich war, um einen Studienplatz zu erhalten. Er ist kein festgelegter Wert, sondern ein relativer Richtwert, der sich jedes Semester je nach Angebot und Nachfrage verändert.
Wie wird der NC bestimmt?
Der NC eines Studiengangs hängt davon ab, wie viele
- Studienplätze zur Verfügung stehen,
- Bewerbungen eingehen,
- zugelassene Bewerber*innen den Platz tatsächlich annehmen.
Bewerbung lohnt sich immer!
Der NC ist ein Rückblick auf die Auswahlverfahren vergangener Jahre und gibt keine verlässliche Auskunft über Ihre Zulassungschancen. Aus diesem Grund veröffentlicht die HTW Berlin keine NC-Werte.
Eine Bewerbung lohnt sich grundsätzlich immer! Wichtig ist, dass Sie Ihrem Wunsch-Studiengang bei der Bewerbung auf Hochschulstart die höchste Priorität (Priorität 1) zuweisen.
Vergabeverfahren für Bachelor-Studiengänge
Die Studienplätze werden in der Regel folgendermaßen vergeben:
- 20% nach (Fach-)Abiturnote
- 20% nach Wartezeit (Anzahl der Halbjahre seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich bereits studierter Semester)
- 60% nach hochschueigenem Auswahlverfahren: 50% (Fach-)Abiturnote, 50% Berufsausbildung
Ausnahmen
- Wirtschaft und Politik: freiwilliger Studierfähigkeitstest zählt
- Wirtschaftskommunikation: 50% Abiturnote, 50% Wartezeit
- Internationale Medieninformatik: Leistungskurse in Mathematik, Informatik und/oder Physik fließen ein; abweichende Vorabquoten
- Design-Studiengänge: Eignungsprüfung erforderlich
Vergabeverfahren für Master-Studiengänge
Die Masterplätze werden in der Regel wie folgt vergeben:
- 80% nach hochschuleigenen Auswahlkriterien (z. B. Note des ersten Abschlusses, Berufserfahrung)
- 20% nach Wartezeit (ab Erwerb des ersten Abschlusses)
Die genauen Kriterien finden Sie in den jeweiligen Zulassungsordnungen der Studiengänge.
Vorabquoten
Für bestimmte Bewerber*innen-Gruppen ist ein bestimmter Prozentanteil der Studienplätze reserviert:
- 10% für beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- 5% für internationale Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten und Staatenlose (bei englischsprachigen Studiengängen bis zu 12%)
- 5% für Minderjährige mit Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg
- 3% für ein Zweitstudium
- 2% für Härtefälle