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Wechsel von Studiengang oder Hochschule

  • Ein Studiengang- oder Hochschulwechsel ist möglich, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren.
  • Die Bewerbung erfolgt online innerhalb der regulären Fristen.
  • Bei einem Wechsel werden Ihre bisherigen Studienleistungen geprüft und ggf. auf den neuen Studiengang angerechnet. Sie müssen dazu entsprechende Nachweise einreichen.
  • Die Einstufung in ein höheres Fachsemester hängt von der Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen ab. In gleichnamigen Studiengängen werden die Fachsemester fortgezählt, in verwandten Studiengängen sind die erworbenen Leistungspunkte entscheidend.

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Hochschulwechsel (von einer anderen Hochschule an die HTW Berlin)

  • Die Bewerbung erfolgt entweder über das HTW-Bewerbungsportal oder über uni-assist.
  • Zusätzlich zu den regulären Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis) müssen Nachweise über alle bisherigen Studienzeiten in Deutschland eingereicht werden, auch wenn keine Leistungen erbracht wurden. 
  • Studienleistungen von ausländischen Hochschulen können angerechnet werden. Dazu muss bis zum 15.10. (Wintersemester) bzw. 15.04. (Sommersemester) ein Antrag inkl. Unterlagen gestellt werden.
  • Bei Unterlagen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
  • Ausländische Studierende müssen einen Wechsel der Ausländerbehörde melden und ggf. eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Studiengangwechsel (innerhalb der HTW Berlin)

  • Die Bewerbung erfolgt über das HTW-Bewerbungsportal.
  • Zusätzliche Unterlagen (z.B. Sprachnachweis) können erforderlich sein.
  • Bereits bestandene und nicht bestandene Leistungen sowie Prüfungsversuche werden angerechnet.
  • Die Studienfachberatung des Studiengangs informiert über die Anerkennung von Leistungen und die Einstufung ins Fachsemester.
  • Vorteile gibt es, wenn bereits Leistungspunkte im Wunsch-Studiengang erreicht wurden, besonders bei Wechsel innerhalb eines Fachbereichs.

Anrechnung von Studienleistungen

  • Anrechenbar: Leistungen, die an einer staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden und in Qualität, Niveau, Lernergebnissen, Umfang und Profil keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.
  • Nicht anrechenbar: Leistungen, die Teil der Hochschulzugangsberechtigung sind, einzelne Units (nur ganze Module werden angerechnet) sowie als nicht gleichwertig festgestellte Leistungen.
  • Jede erbrachte Studien- oder Prüfungsleistung sowie jeder Prüfungsversuch werden grundsätzlich angerechnet – auch bei fachfremden Studiengängen.
  • Auf eine Anrechnung kann nur bei unbenoteten Leistungsnachweisen verzichtet werden (ansonsten würde das Fach mit 4,0 bewertet).

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

  • Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann die Zulassungschancen erhöhen, da dort oft mehr freie Plätze verfügbar sind.
  • In welchen Studiengängen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben können, erkennen Sie in der Online-Bewerbung der HTW Berlin. Nur wenn dort für den jeweiligen Studiengang höhere Fachsemester zur Auswahl gestellt werden, können Sie sich darauf bewerben.
  • Offene Prüfungsleistungen zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen nachgereicht werden.