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Zweitstudium

Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie bereits einen gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) in einem anderen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat erfolgreich abgeschlossen haben. Für das Zweistudium gibt es eine eigene Vorabquote (3%).

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Ausschlusskriterien für ein Zweitstudium

Eine Bewerbung gilt nicht als Zweitstudium, wenn

  • Ihr Erststudium außerhalb der EU oder des EWR abgeschlossen wurde,
  • Sie einen höheren akademischen Abschluss (z. B. Master) anstreben als den bereits erworbenen (z. B. Bachelor),
  • Sie zwar studiert, aber keinen akademischen Abschluss erworben haben oder Ihr Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegt.

Bewerbung für ein Zweitstudium

Sie bewerben sich wie für ein Erststudium:

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie im Bewerbungsportal. Bewerben Sie sich bitte rechtzeitig. Es kann sein, dass Sie noch Nachweise anfordern müssen.

Anrechnung von Studienleistungen und Fachsemester-Einstufung

  • Mit Ihrer Bewerbung wird geprüft, inwieweit Ihre bisherigen Studienleistungen anerkannt werden und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.
  • Für die Aufnahme in das erste Fachsemester zählen die Durchschnittsnote des Erststudiums und ein Motivationsschreiben für das Zweitstudium.
  • Die Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist nur bei freien Plätzen möglich.
  • Weitere Informationen zur Anrechnung erhalten Sie bei der Studienfachberatung Ihres Wunsch-Studiengangs.